Zum Inhalt springen

Freistellungsauftrag der Fidor Bank


KingIOTA

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

ich habe im Oktober meine ersten Bitcoins gekauft. Daraufhin habe ich weitere Altcoins hinzugekauft und gelegentlich getradet. Heute habe ich aus meinen 2000 Euro Einzahlung, knapp 7000 Euro erzielt. Ich habe mein Geld immer bei Bitcoin.de über das Fidor Konto eingezahlt und von dort aus die Bitcoins auf weitere Exchanger geschickt. Ich habe nie auf Bitcoin.de getradet oder meine Bitcoins dort gelagert.

Nun erinnert mich die Fidor Bank an den Freistellungsauftrag. Diesen soll ich bis 15.12. einreichen.

Muss ich den Freistellungsauftrag einreichen obwohl ich nie über Bitcoin.de Gewinne erzielt und über das Fidor Bank Konto ausgezahlt habe? Alle Trades und Gewinne habe ich über Bitfinex, Bittrex ect. erzielt. Meine Steuererklärung für 2017 werde ich nächstes Jahr machen lassen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bei mir wäre es ähnlich, also Buchgewinne ja... aber noch nichts verkauft.

Interessiere mich auch für diese Frage.

 

Vermute aber, es wird nicht relevant für uns sein.

Frage ist aber, was ist nach 12 Monaten, wenn man dann Gewinne auszahlt, die aber wieder Steuerfrei sind wegen > 365 Tage ???

 

Danke für eure Infos!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Der Freistellungsauftrag gilt fuer Kapitalertraege. Also falls Du ein Sparkonto oder Tagedgeldkonto bei der Fidorbank hast.

Mit Gewinnen aus Crypto-Waehrungen hat der Freistellungsauftrag ueberhaupt nichts zu tun.

Leute !!! Bitte, bitte informiert Euch aktiv ueber die Besteuerung der Crypto-Gewinne!

Meine Prognose: Spaetestens Mitte 2019 werden wir hier diverse Threads sehen, bei denen Fidor-Bank-Kunden mit Bitcoin-Ueberweisungen eine Steuerschaetzung vom Finanzamt erhalten haben - diese wird in der Regel sehr, sehr unguenstig ausfallen und kann nicht nur zu Nachzahlungen fuehren sondern auch zu Strafverfahren. Ab 50.000 Euro steht eine Freiheitsstrafe auf dem Optionszettel der Richter.

Nehmt das nicht auf die leichte Schulter! Es gibt kein Bankgeheimnis mehr, die Umsaetze der Fidorbank sind vollkommen transparent fuer die Behoerden einsehbar.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb Jokin:

Der Freistellungsauftrag gilt fuer Kapitalertraege. Also falls Du ein Sparkonto oder Tagedgeldkonto bei der Fidorbank hast.

Mit Gewinnen aus Crypto-Waehrungen hat der Freistellungsauftrag ueberhaupt nichts zu tun.

Leute !!! Bitte, bitte informiert Euch aktiv ueber die Besteuerung der Crypto-Gewinne!

Meine Prognose: Spaetestens Mitte 2019 werden wir hier diverse Threads sehen, bei denen Fidor-Bank-Kunden mit Bitcoin-Ueberweisungen eine Steuerschaetzung vom Finanzamt erhalten haben - diese wird in der Regel sehr, sehr unguenstig ausfallen und kann nicht nur zu Nachzahlungen fuehren sondern auch zu Strafverfahren. Ab 50.000 Euro steht eine Freiheitsstrafe auf dem Optionszettel der Richter.

Nehmt das nicht auf die leichte Schulter! Es gibt kein Bankgeheimnis mehr, die Umsaetze der Fidorbank sind vollkommen transparent fuer die Behoerden einsehbar.

Danke für Deinen ausführlichen Hinweis. Selbstverständlich sollte man die Besteuerung nicht einfach ignorieren. Schließlich sind wir ja hier und fragen diejenigen, die bereits Erfahrung damit haben. 

Was meinst du mit Steuerschaetzung vom Finanzamt? Wenn ich doch meine Steuererklärung für 2017 in 2018 ordentlich machen lasse, wieso sollte dann im Nachhinein nochmal geschaetzt werden? In der Steuererklärung wird schon drin stehen: Einzahlung 1000 Euro bei Fidor Bank. Kauf von Bitcoins bei Bitcoin.de über Fidor Bank usw...

Bearbeitet von KingIOTA
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb Jokin:

Meine Prognose: Spaetestens Mitte 2019 werden wir hier diverse Threads sehen, bei denen Fidor-Bank-Kunden mit Bitcoin-Ueberweisungen eine Steuerschaetzung vom Finanzamt erhalten haben - diese wird in der Regel sehr, sehr unguenstig ausfallen und kann nicht nur zu Nachzahlungen fuehren sondern auch zu Strafverfahren.

Meinst du damit, dass auf Basis der Einzahlung bei Fidor einfach ein Gewinn geschätzt wird ??? Was jedoch ohne Auszahlung, ja absolut zu ignorieren wäre und legal!

ODER dass das Finanzamt die Konten beobachtet und bei eingehenden Zahlungen natürlich Gewinne schätzt? Hiervon ist natürlich auszugehen.

 

Also wenn ich X Euro - übertreiben wir einmal - 100.000€ über Fidor einzahle und auch nach 12 Monaten keine Info meinerseits zum Amt kommt, da ich auch nichts verkaufe, bewege ich mich doch im legalen Rahmen oder etwa nicht?

Die Einzahlungsinfos genügen doch (wenn gut dokumentiert) bei der Auszahlung der Gewinne?

So ist zumindest mein bisheriger Stand.

 

Bitte korrigiere mich, sollte ich mich hier irren!

Danke :)

Bearbeitet von q1221q
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 5.12.2017 um 19:40 schrieb q1221q:

 

Also wenn ich X Euro - übertreiben wir einmal - 100.000€ über Fidor einzahle und auch nach 12 Monaten keine Info meinerseits zum Amt kommt, da ich auch nichts verkaufe, bewege ich mich doch im legalen Rahmen oder etwa nicht?

 

jo

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.