Wormi Geschrieben 10. Dezember 2017 Teilen Geschrieben 10. Dezember 2017 Hallo zusammen, fiktives Beispiel: 1.) Januar 2017: Kauf 1 BTC zu 1.000 € 2.) Jahresverlauf 2017: Kurssteugerung 1 BTC auf 10.000 € 3.) Dezember 2017: Verkauf 1 BTC zu 1.000 an bekannte Person 4.) Januar 2018: Rückkauf 1 BTC zu 1.000 € von bekannter Person Ist hier Bilanztechnisch 2017 wirklich eine 0 herausgekommen? Müsste man keine Steuern zahlen? Wäre das ganze legal? Fragen über Fragen, aber vielleicht ja auch ein "netter" Ansatz. Gruß Wormi Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
syl Geschrieben 10. Dezember 2017 Teilen Geschrieben 10. Dezember 2017 (bearbeitet) was soll das bringen? oder wurden die gewinne realisiert? Bearbeitet 10. Dezember 2017 von syl Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wormi Geschrieben 10. Dezember 2017 Autor Teilen Geschrieben 10. Dezember 2017 Für mich stellt sich die Frage ob ich dann in 2017 einen Gewinn gemacht habe. Durch trading wäre man in 2017 steuerpflichtig geworden. Aber wenn kein Gewinn vorhanden wäre...... Kein Steuern..... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
syl Geschrieben 10. Dezember 2017 Teilen Geschrieben 10. Dezember 2017 steuer fallen erst bei der veräußerung an, und nach 12 monaten ist selbst diese steuerfrei. wenn du seit dem kauf nicht getradet hast ist also alles in butter. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wormi Geschrieben 10. Dezember 2017 Autor Teilen Geschrieben 10. Dezember 2017 Wie oben geschrieben würde ein Trade jedoch die Steuerlast erzeugen! Die Frage: Kann ich durch einen "absichtlichen" Verlust den Gewinn auf 0 drücken und dann wieder zurück kaufen, oder sprechen dort irgendwelche Gesetze gegen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 10. Dezember 2017 Teilen Geschrieben 10. Dezember 2017 (bearbeitet) vor 23 Minuten schrieb Wormi: Hallo zusammen, fiktives Beispiel: 1.) Januar 2017: Kauf 1 BTC zu 1.000 € 2.) Jahresverlauf 2017: Kurssteugerung 1 BTC auf 10.000 € 3.) Dezember 2017: Verkauf 1 BTC zu 1.000 an bekannte Person 4.) Januar 2018: Rückkauf 1 BTC zu 1.000 € von bekannter Person Ist hier Bilanztechnisch 2017 wirklich eine 0 herausgekommen? Müsste man keine Steuern zahlen? Wäre das ganze legal? Fragen über Fragen, aber vielleicht ja auch ein "netter" Ansatz. Gruß Wormi Das wäre Steuerhinterziehung, denn niemand wird Dir glauben, dass Du im Dezember 2017 nur 1.000 Euro für einen Bitcoin bekommen hast. Viel Spaß für den Fall, dass die Steuerfahndung bei Dir vor der Tür steht. In Deinem Beispiel darfste dann mal eben 5.000 Euro Steuern nachzahlen. Mir stellt sich nur die Frage warum Du so ein Konstrukt wählst, wenn Du doch Deinen Bitcoin im Februar 2018 komplett steuerfrei verkaufen kannst. Lies mal die Googletreffer auf diesen Suchbegriff: "immobilie unter wert steuer" - Bitcoins kannst Du mit Immobilien vergleichen, musst jedoch bedenken,d ass die Fristen bei Immobilien anders sind, aber dort ist das Verlangen zum "Unter-Wert-Verkauf" noch größer. Bearbeitet 10. Dezember 2017 von Jokin 2 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wormi Geschrieben 10. Dezember 2017 Autor Teilen Geschrieben 10. Dezember 2017 Ich habe keinesfalls vor etwas illegales zu tun!!! Daher versuche ich mir ja Informationen darüber zu beschaffen ob es legal sein könnte! Genau darum geht es ja ob es Steuerhinterziehung wäre oder nicht. Für den Fall wäre nicht nur eine Nachzahlung fällig, ab einer Gewissen Summe gibt es sogar nicht nur mehr eine Geldstrafe.... Da ich getradet habe, ware für mich keine Steuerfreiheit in 2018 gegeben. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BitMat Geschrieben 10. Dezember 2017 Teilen Geschrieben 10. Dezember 2017 Du musst es so oder so in der Steuererklärung angeben und spätestens da werden Sie schon drüber stolpern. Also lieber sein lassen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
schnitzelwoche Geschrieben 10. Dezember 2017 Teilen Geschrieben 10. Dezember 2017 Nein, so funktioniert das nicht. Ich denke, dass du offizielle Markpreise zum Verkauf nehmen musst. Aber ich kapier den Sinn dahinter auch nicht. Die Steuerlast wäre auf 0, aber du kaufst dann den gleichen Bitcoin wieder. Was bringt dir das nun? Willst du dich erst in den Verlust rechnen und im Folgejahr dann den Verlust bezüglich Gewinnsteuern geltend machen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TopsyKrett Geschrieben 10. Dezember 2017 Teilen Geschrieben 10. Dezember 2017 Sowas riecht einfach verdächtig, wenn ein Gebrauchtwagenhändler die Autos beim Barverkauf deutlich unter Wert verkauft stehen die vom Amt auch vor der Tür, hier ist das ähnlich. Irgendwo gabs mal so ne Prozentangabe: Maximale Abweichung vom Marktpreis. Finde ich gerade leider nicht wieder. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
boardfreak Geschrieben 10. Dezember 2017 Teilen Geschrieben 10. Dezember 2017 (bearbeitet) "... Genau darum geht es ja ob es Steuerhinterziehung wäre oder nicht ..." - ruf dein finanzamt an und frag deinen bearbeiter Bearbeitet 10. Dezember 2017 von boardfreak Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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