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Steuern beim Verschenken von Bitcoin


drasalitos

Empfohlene Beiträge

vor 4 Stunden schrieb bjew:

das Problem mit der "Kinderwallet" ist allerdings, daß der Nachweis der wirtschaftlichen und tatsächlichen Trennung schwer zu führen ist. Auch wenn Eltern bei minderjährigen Kindern eine Sorgeverpflichtung haben.

Die Blockchain lügt nicht.

Auf die Kinderwallet wird ausschließlich eingezahlt. Fertig.

Meine Kinder haben auch ein Aktiendepot, das wird hin und wieder umgeschichtet.

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vor 2 Stunden schrieb bjew:

Beweise mal dem lieben FA, dass du die Wallet nicht in eigenem Interesse (also für dich) angelegt hast und erst gestern weitergeschenkt hast (geht im Zweifel um den 10-Jahres-Zeitraum).

Wenn von der Wallet nie Auszahlungen vorgenommen worden sind, gibt es überhaupt nichts zu beweisen.

Und wenn die erste Auszahlung von meinem Kind vorgenommen wird, dann gibt es überhaupt keinen Grund anzunehmen, dass die Schenkung der Wallet zu einem späteren Zeitpunkt gewesen sein soll als die Einzahlungen stattfanden.

Sorry, aber mach das mal nicht komplizierter als es ist.

Und im Zweifel gibt es immernoch die "Eidesstattliche Versicherung"

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vor 28 Minuten schrieb bjew:

nur allgemein ist da mitunter ein schwarzes Informationsloch.

Das ist richtig.

Aber das Finanzamt darf dieses Informationsloch nicht nach ihrem Belieben füllen.

... übrigens füllt das Finanzamt überhaupt keine informationslöcher. Das Finanzamt prüft die abgegebenen Steuererklärungen. Sind diese in sich plausibel, dann werden keine weiteren Fragen gestellt.

Sind die nicht plausibel, gibt's Nachfragen zu weiteren Unterlagen. Dann wird ein Verdacht formuliert und der Kram geht an die Steuerfahndung.

Die Steuerfahndung macht dann den Rest.

 

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