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Recur

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@Interessiertan beim lesen der webseite von Steuerberater Quermann http://steuerberater-quermann.de/?c=steuerliche-Behandlung-von-Bitcoins

stellt sich die Situation wieder anders dar.:

Zitat

Innerhalb eines Jahres getätigte Verkäufe haben steuerliche Folgen. Es entsteht ein Gewinn bzw. -verlust aus einem privaten Veräußerungsgeschäft im Sinne des § 23 Einkommensteuergesetz. Gewinne sind zu versteuern. Verluste sind mit gleichartigen Gewinnen zu verrechnen oder in Folgejahre vorzutragen. Verkäufe nach Ablauf eines Jahre haben keine steuerlichen Folgen.

(hervorgehoben durch mich)

 

Also hier wieder die 1 Jahresfrist.D.H. . Haltedauer > als 1 Jahr keine Steuerpflicht

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html

aus dem Gesetzestext:

Zitat

Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. 2Ausgenommen sind Veräußerungen von Gegenständen des täglichen Gebrauchs. 3Bei Anschaffung und Veräußerung mehrerer gleichartiger Fremdwährungsbeträge ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Beträge zuerst veräußert wurden.

Der letzte Satz spielt auf die FIFO-Methode an.M.E. wird diese also automatisch vom FA angenommen.Auch hier wieder,im ersten Satz, die 1 Jahresfrist

 

Mein resume für mich: ich werde BTC Verkäufe nicht angeben,da sie alle > als 2-3-Jahre nach dem Kauf liegen

 

Bearbeitet von segeln
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@oldwiseman

stimmt nur bedingt.Denn das Gewerbe muss u.a. nach außen hin erkennbar sein.

https://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbe

https://debitoor.de/lexikon/gewerbetreibender

Zitat

2. Als gewerbliche Tätigkeit gilt nicht eine gelegentliche Betätigung und die Verwaltung eigenen Vermögens, soweit sich diese im angemessenen und üblichen Rahmen hält;

Quelle:http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/gewerbe.html

 

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vor 35 Minuten schrieb oldwiseman:

Dabei gilt das FiFo Prinzip (First in First out).

Das gilt nicht unbedingt.
Du schreibst in einem anderen Thread dass du Steuerberater bist, dann solltest du das aber wissen.

vor 23 Minuten schrieb oldwiseman:

Ich bin Steuerberater

Bearbeitet von c0in
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Also wenn ich meine 40 Coin hin und her tausche muss ich wirklich jeden wechsel nennen bei 4 Coin-Seiten bekommen die gerne von mir den Verlauf als CSV.
Aber ich denke dem Finanzamt interssiert nur die Summe die man rauszieht und wie viel man investiert hat, ob hin und her getradet wurde juckt die denke ich nicht wirklich.
Die Frage ist wenn ich ein Jahr lang hin und her tausche einige aber auch halten würde und dann nach einem Jahr alles Auszahle ob es dann Steuerfrei wäre ?
Ich habe zwar getradet aber keinen einzigen Euro in diesem Jahr rausgezogen, es kann ja genau so gut nach dem Jahr ein minus stehen, dann hat sich das sowieso erledigt.

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vor 13 Stunden schrieb finess_10:

Also wenn ich meine 40 Coin hin und her tausche muss ich wirklich jeden wechsel nennen bei 4 Coin-Seiten bekommen die gerne von mir den Verlauf als CSV.
Aber ich denke dem Finanzamt interssiert nur die Summe die man rauszieht und wie viel man investiert hat, ob hin und her getradet wurde juckt die denke ich nicht wirklich.
Die Frage ist wenn ich ein Jahr lang hin und her tausche einige aber auch halten würde und dann nach einem Jahr alles Auszahle ob es dann Steuerfrei wäre ?
Ich habe zwar getradet aber keinen einzigen Euro in diesem Jahr rausgezogen, es kann ja genau so gut nach dem Jahr ein minus stehen, dann hat sich das sowieso erledigt.

das ist genau das was Jokin ein paar Seiten vorher beschrieben hat. Ein Tausch = 1x Verkauf & 1x Kauf. Damit entsteht automatisch ein Gewinn/Verlust. Wenn dieser "Tausch"  nicht mindestens 365 Tage nach dem erstmaligen Kauf geschieht... ist es steuerpflichtig.

Was ich mich aber jetzt nach den 3 Seiten durchlesen immernoch frage, was ist nun richtig? 

Jokin und andere User schreiben, auch Verkäufe von Coins die länger als 1 Jahr gehalten wurden müssen angegeben werden.

Segeln schreibt für sich, er gibt nur Verkäufe von Coins an bei Verkäufen kleiner 1 Jahr. 

 

vor 22 Stunden schrieb segeln:

Innerhalb eines Jahres getätigte Verkäufe haben steuerliche Folgen. Es entsteht ein Gewinn bzw. -verlust aus einem privaten Veräußerungsgeschäft im Sinne des § 23 Einkommensteuergesetz. Gewinne sind zu versteuern. Verluste sind mit gleichartigen Gewinnen zu verrechnen oder in Folgejahre vorzutragen. Verkäufe nach Ablauf eines Jahre haben keine steuerlichen Folgen.

(hervorgehoben durch mich)

 

Heißt somit "keine steuerlichen Folgen"  = müssen wir nicht in der Steuererklärung per Anlage anzeigen?

Vielleicht hat ja ein übereifriger bereits mit seiner Steuererklärung 2017 angefangen :P und kann was dazu sagen. 

 

Vielen Dank aber schonmal für diese sehr wertvollen 3 Seiten!!!

 

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Am 2.1.2018 um 19:20 schrieb Jokin:

Dein Nettolohn reduziert sich gar nicht. Die Einkommensteuer, die vom Bruttolohn einbehalten wird wird allein über Deinen voraussichtlichen Jahreslohn ermittelt.

Ich dachte immer man muss die Gewinne zu seinem anderen Einkommen zählen, wobei sich dann ein größerer Steuersatz ergibt und folglich auch ein kleinerer Nettolohn. Im Sinne von je Größer mein Gewinn durch Spekulation desto kleiner Mein Nettolohn auf der Arbeit. Ist das nicht korrekt?

Am 2.1.2018 um 19:20 schrieb Jokin:

In dem Fall gibt es einen Verlustnachtrag ins Vorjahr. oder einen Verlustvortrag ins Folgejahr. Ich gehe jedoch davon aus, dass im schlimmsten Fall der Kurs fallend ist und sich halbiert. Das juckt mich persönlich überhaupt nicht, damit kann ich leben.

Zudem habe ich meinen Coinbestand-Aufbau abgeschlossen, nun geht es nur noch darum die Steuernachzahlung zu überleben ohne meinen Bestand zu reduzieren und nach und nach auszucashen und in andere Anlageklassen zu wechseln - auch wieder ohne meinen Coinbestand zu reduzieren.

Ich bin in einer ähnlichen Situation. Meine Käufe habe ich im Lauf des letzten Jahres gemacht, und warte nun bis das Jahr voll ist und ich steuerfrei verkaufen kann. Teilweise würde ich noch andere Coins kaufen wollen, jedoch kommt dann wieder das Steuerthema. Zudem möchte ich erst mal etwas Geld aus den Spekulationen in den Händen haben. Jetzt heist es erst mal warten und hoffen dass es weiter steigt oder zumindest nicht einbricht. Mit einem großen Fall kann ich auch leben, da sich die Coins bei mir mehrfach gesteigert haben.

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vor 3 Stunden schrieb Recur:

Ich dachte immer man muss die Gewinne zu seinem anderen Einkommen zählen, wobei sich dann ein größerer Steuersatz ergibt und folglich auch ein kleinerer Nettolohn. Im Sinne von je Größer mein Gewinn durch Spekulation desto kleiner Mein Nettolohn auf der Arbeit. Ist das nicht korrekt?

Das eine hat mir dem anderen nix zu tun.

Dein Arbeitgeber weiß nichts von Deiner zukünftigen Steuerlast, er wird unabhängig Deiner Bitcoingewinne nur den Einkommensteueranteil abführen, der auf Deinen Bruttolohn anfällt.

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vor 19 Stunden schrieb oldwiseman:

Wenn du mehrfach gesteigert hast dann verkauf alles. Das richtige Timing kann dir keiner (nicht mal ein Börsenprofi) vorhersagen. Das Jahr abwarten um die Spekulationsbesteuerung zu umgehen, kann dir noch viele Nerven kosten. Das Schlimmste ist, wenn die Werte fallen und fallen und alles zerrinnt. Dieser Tag wird kommen. Ich hoffe für Dich, dass Du früh genug aussteigst

 Ich habe vor ein Steuerberater aufzusuchen und dann zu entscheiden. Im Lauf diesen Jahres werden nach und nach alle steuerfrei. Auf der einen Seite gebe ich dir Recht, aber auf der anderen Seite habe ich keine Lust geschätzt 30-40% von meinen Gewinn abzudrücken. Bei einem so hohen Steuersatz kann es von mir aus auch deutlich fallen und ich komme am ende steuerfrei deutlich besser weg als zu versteuern.

vor 16 Stunden schrieb Jokin:

Das eine hat mir dem anderen nix zu tun.

Dein Arbeitgeber weiß nichts von Deiner zukünftigen Steuerlast, er wird unabhängig Deiner Bitcoingewinne nur den Einkommensteueranteil abführen, der auf Deinen Bruttolohn anfällt.

Mir ist klar das der Arbeitgeber nichts verändern wird. Das Finanzamt schickt mir später jedoch eine Aufforderung zur Nachzahlung. Je mehr ich zu versteuern habe, desto höher wird mein Steuersatz. Wenn ich einen höheren Steuersatz habe, verdiene ich bei jedem Einkommen was versteuert werden muss am Ende effektiv weniger.

 

 

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Nenn es wie Du willst, Deine monatliche Nettozahlung von Deinem Arbeitgeber ändert sich definitiv NICHT.

Und Du verdienst auch nicht "effektiv" weniger, denn obwohl Du mehr Steuern bezahlst hast Du am Ende deutlich mehr raus als wenn Du keine Gewinne machen würdest.

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Am 3.1.2018 um 13:57 schrieb segeln:

Der letzte Satz spielt auf die FIFO-Methode an.M.E. wird diese also automatisch vom FA angenommen.Auch hier wieder,im ersten Satz, die 1 Jahresfrist

 

LIFO geht auch.

Coins sind keine Fremdwährung sondern Privatgeld.
Sobald du Zinsen durch Lending oder sowas auf deine Coins erhalten hast musst du FIFO anwenden.

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Moin zusammen. Umso mehr man in diesen Steuerbeiträgen liest, desto verwirrter ist man (zunächst). Ich hoffe und denke aber das legt sich. Mir ist das Beachten der Steuer sehr wichtig.

Eine der wichtigsten Erkenntnisse für mich ist, dass Coin zu Coin Transaktionen auch steuerpflichtig sind. Finden konnte ich jedoch nicht die Information, ob es egal ist wieviele Coin2Coin Transaktionen ich habe, wenn ich mir in einem Kalenderjahr nur 600 Euro auszahlen lasse? Das wäre dann ja im Freibetrag. 

Eine andere Unklarheit ist das 1 Jahr HODLen. Wenn ich im Dezember ETH gekauft habe und  dann 3-4 Coin2Coin Transaktionen gemacht habe, muss ich dann ab der letzten Transaktion 1 Jahr warten um Steuerfrei auszahlen zu lassen? Kann  jemand Licht ins Dunkeln bringen?

Ich hoffe es ist nicht schlimm, in einen fremden Beitrag geschrieben zu haben. Ich fand die Thematik passend und dachte ein weiterer neuer Beitrag wäre überflüssig. 

 

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Tach an alle,

ich habe mich hier durch verschiedene Steuerfreds durchgearbeitet und bekomme keine klare Antwort auf folgende Frage/Situation:

Mitte 2017 habe ich ETH gekauft.

Mein möglicher Gewinn, wenn ich jetzt verkaufen würde, liegt bei knapp unter 600,00 €, wäre demnach steuerfrei.

In meiner Steuererklärung 2019 müsste ich diesen Gewinn angeben, dieser sollte aber mit 0% versteuert werden.

Richtig ?

Wenn ich den gesamten Betrag nach Mitte 2018 verkaufe mit Gewinn 600,01 € oder mehr, wäre der Gewinn ebenfalls steuerfrei.

In der Steuererklärung 2019 gebe ich ebenfalls diesen Gewinn an.

Wenn das FA mich fragt, gebe ich Auskunft bzw. weise nach, dass ich die Coin länger als 12 Monate gehodlet habe.

Richtig ?

 

Vielen, vielen Dank im voraus !!!

Bearbeitet von Picknicker
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Mir ist grad ein anderer Gedanke durch den Kopf geschossen..

Wenn ich mir Bitcoins kaufe... durch daytrading mit Altcoins vermehre ich meinen Bestand an BTC. Jeder Trade wird in der Steuererklärung angegeben und Gewinn wird bei jedem Trade versteuert.. soweit klar.

Nun hab ich also ne Weile getradet und besitze mehr Bitcoins. Diese halte ich nun eine Weile und der Kurs steigt weiter an. Wenn ich dann auscashe, muss ich den da angefallenen "Gewinn" durch Kurserhöhung auch wieder versteuern!? Ich meine ja. Aber hätte ich den Gewinn dann nicht doppelt besteuert? Durch das Daytrading und dem Kursanstieg? :wacko:

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vor 48 Minuten schrieb Picknicker:

Aber den Gewinn muss ich dennoch angeben, oder ?

Stelle mich schon auf wilde Diskutiererei mit FA und meiner Frau ein, die davon überhaubt nichts hält.

Die Kohle nimmt Sie aber gerne mit ^^

Hast du die gleiche Frau wie ich oder ?

Soweit ich das sehe muß man auch 12 Monate gehaltene Coins und somit steuerfreie Gewinne angeben. Diese werden halt nicht in die "Berechnung" mit aufgenommen.

Aber das FA kann und will die steuerfreien Gewinne nachvollziehen.

Dass man nicht eine Haltefrist/Steuerfreiheit für mehrere Veräußerungen nutzt oder ähnliches!

 

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Was ich nicht verstehe, es gibt etliche (öffentliche) Aussagen von Rechtsanwälten, dass man die Anlage SO bei einem Gewinn unter 600 Euro nicht ausfüllen muss. Private Veräußerungsgeschäfte sind ja kein Neuland, das gabs etliche Diskussionen zu eBay.

Was mich ein wenig stört sind die extrem hohen Beträge. Ist das bei euch auch so, z.B. 100 Trades in 2017, mit Erlös von 15k und Kostenbasis 14,7k macht "nur" 300 Gewinn. Trotzdem würde ich die psychologische Wirkung nicht unterschätzen, vor allem weil die Beamten bei privaten Veräußerungsgeschäften normalerweise mit deutlich niedrigeren Recheneinheiten konfrontiert sind, was meint ihr?

Was mich hier am Forum auch generell irritiert ist, dass ihr schon unaufgefordert die ganzen Reports beilegt, das ist doch völlig unsinnig. Generell, gibt man nur soviel Information heraus wie nötig. Vor allem ist es nicht gerne gesehen seitenweise Anhänge zuzufügen. War zwar schon vorher Praxis, aber ab 2017 sagt das FA ausdrücklich, dass man nur auf Nachfrage Belege vorzeigen soll.

Bearbeitet von wanderer
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Da ich meine Steuererklärung mit einem Programm mache und digital sende, lege ich bzw. schicke nichts nach bzw. nur auf Anfrage.

Evtl. war meine Frage etwas umständlich.

Vielleicht so besser:

Ist bei der Steuererklärung ein Punkt der da z.B. so formuliert ist (?):

Haben Sie im Jahr 2017 einen Gewinn von mehr als 600,00 € mit Kryptowährungen erzielt ?

Wenn 'ja', haben Sie diese Währung innerhalb von 12 Monaten erworben ?

 

@Alextline:

Scheint so, aber ich bin da sehr geduldig >< !

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  • 3 Wochen später...
Am 29.12.2017 um 14:42 schrieb Jokin:

Die Info mag Dir nicht helfen - aber sie kann für Dich überlebenswichtig sein.

Ich hab mit einem ganz bestimmten Sachbearbeiter zusammen gearbeitet, da hab ich mir Gesprächsnotizen gemacht und diese meiner Steuerdoku hinzugefügt.

"Horrende Summen" ist Auslegungssache - da frag mal nach ob das erst ab 7-stellig gilt oder auch schon 6-stellig.

Auch korrekt. Es ist alles erlaubt solange es plausibel ist und jeder Steuerprüfung stand hält.

§23 EStG

Auch korrekt. Das Gesetz sehe ich als "Leitplanken" innerhalb dieser kann ich mich vollkommen frei bewegen.

Da ist zwar nix zu erkennen, ich hab dennoch die Antwort für Dich - von dem für mich zuständigen FA bestätigt, das trage ich in meine Anlage SO ein:

Zeile 41: "Trading mit Cryptowaehrungen (Bitcoin, IOTA, Ethereum, etc.)"
Zeile 42: 01.01.2017 & 31.12.2017
Zeile 43: Wert aus Steuerreport "Summe Gesamt" Spalte "Erlös"
Zeile 44: Wert aus Steuerreport "Summe Gesamt" Spalte "Kostenbasis"
Zeile 45: Meine Auslagen rund um den Kryptohandel (da muss ich noch rumprobieren, was alles akzeptiert wird ... Internetgebühren gehören da rein, eventuell Handykosten wegen SMS-TAN)
Zeile 46: Wert aus Steuerreport "Summe Gesamt" Spalte "Gewinn/Verlust"

@Jokin

Ich habe bei der Zusammenfassung im CoinTracking Bericht die Zahlen aus short-term Gewinn und short-term Verlust in Zeile 43 und 44 angegeben. Oder muss ich jetzt alle Trades einzeln angeben? Wirtschaftsgüter "Hinzufügen" ? 

Laut Cointracking habe ich einen kleinen Verlust von  -20€ und muss somit keine Steuern zahlen.

 

Bearbeitet von Gast
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Vorsicht! Nicht immer greift der individuelle Steuersatz und die Jahresfrist. Die Besteuerungsregeln für Kryptowährungen sind vielschichtiger. Ggf (etwa bei Bitcoin-CFDs) kann auch der Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent greifen: https://klardenker.kpmg.de/live/steuern/tax/bitcoin-investoren-so-optimieren-sie-ihre-steuerklaerung/

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vor 4 Stunden schrieb Tim1984:

Vorsicht! Nicht immer greift der individuelle Steuersatz und die Jahresfrist. Die Besteuerungsregeln für Kryptowährungen sind vielschichtiger. Ggf (etwa bei Bitcoin-CFDs) kann auch der Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent greifen: https://klardenker.kpmg.de/live/steuern/tax/bitcoin-investoren-so-optimieren-sie-ihre-steuerklaerung/

ACHTUNG !!!

Das hier ist nicht ganz richtig:

Zitat

Bei Privatanlegern, die auf sogenannten Social-Trading-Plattformen – etwa AvaTrade, IGMarkets, Coinbase, Binance, Bitfinex, eToro – über derivative Finanzinstrumente, wie CFDs oder Optionen, auf steigende oder fallende Kurse von Kryptowährungen setzen, ohne diese selbst zu besitzen, stellen Gewinne und Verluste grundsätzlich Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 2 Nr. 3 EStG (sog. Termingeschäftsgewinne) dar, auch bekannt als Termingeschäftsgewinne.

... denn bei Coinbase, Binance und Bitfinex erwirbt man echte Coins und nicht nur Zertifikate auf Coins.

 

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