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Coins jetzt kurzzeitig verkaufen


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Empfohlene Beiträge

vor 6 Minuten schrieb oezelon:

Im Endeffekt ist es egal wenns ein Gewerbe ist, weil Du keine speziellen Berechtigungen für den Handel mit Kryptowährungen brauchst. Aber lese Dich da mal ein.

Ich glaube wenn das Finanzamt das als Gewerbe wertet, musst du das halt rückwirkend so besteuern wie in nem Gewerbe.  

Dann geht halt Hodln nicht mehr weil das mit der 1 Jahr Regel nicht für Unternehmen gilt.

Das Problem ist natürlich, das es so eine Daten Flut über Bitcoins gibt (Informationen) das mir schwindelig wird. Diese Daten alle zu filtern ist echt anstrengend. Aber ich Beschwere mich nicht, denn ich mag das. :-) Es dauert nur lange sich in diese komplexe Thema rein zu arbeiten. 

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vor einer Stunde schrieb oezelon:

Ich meine mal gelesen zu haben ab ca. 25 an und Verkäufen im Monat (im Schnitt) wirds von der BaFin so gewertet. 

"Ich meine mal gelesen zu haben" 

Sorry, entweder Du hast es gelesen und kannst belegen wo Du es gelesen hast oder Du schreibst einfach nicht so einen Quatsch.

vor 49 Minuten schrieb oezelon:

Ich glaube wenn das Finanzamt das als Gewerbe wertet, musst du das halt rückwirkend so besteuern wie in nem Gewerbe. Dann geht halt Hodln nicht mehr weil das mit der 1 Jahr Regel nicht für Unternehmen gilt. 

"Ich glaube"

Bitte ...

Fakt: Kein Gewerbe solange man ausschließlich Exchanges zum Traden nutzt und nicht im Stadtpark mit dem Bauchladen Coins verkauft. Siehe hier auch im Forum, das haben wir an anderer Stelle schon mit Quellen belegt.

vor einer Stunde schrieb frad:

Mal ne Frage dazu - wenn ich auf Kraken Coins kaufe und verkaufe, mir das Geld aber nicht auszahlen lassen. Ist dann für dieses Trading eine Steuer fällig. Beispiel, ich kauf bei 9000 und verkaufe bei 16000, dann kaufe ich wieder bei 9000 usw...

Das Gesetz besagt "Anschaffung" und "Veräußerung" .... nicht "Kauf" und "Verkauf" und nicht "in Euro auf Bankkonto auszahlen"

Jede SELL-Order führt zum Abschluss eines Trades im Sinne der "Veräußerung".

vor einer Stunde schrieb Flockenquetsche:

Ich rede von z.B 0,0754745 gekauft für 11245€ abzüglich 0,4% Gebühren.

dann 0,002584 gekauft für 9212€ abzüglich 0,4% Gebühren. 

Dann hätte ich 0,0780585 BTC 

Davon verkaufe ich 0,0358BTC

Dann bleiben mir 0,0422585BTC . Wenn der Kurs dann bei 12434€ steht habe ich natürlich eine Gewinn erziehlt. 

Ich bin mir einfach nicht sicher, wie oder ob ich das so richtig berechne. Denn es fallen ja Gebühren an. Von welchen Posten ziehe ich die ab, wenn ich den Gewinn ausrechnen will.

Wenn ich nun das Fifo Verfahren anwenden möchte, wovon muss ich die Gebühren abziehen. 

 Bis jetzt habe ich solche Berechnungen noch nicht gefunden.

Auch das ist eine einfache Rechnung mit den vier Grundrechenarten.

Wie sich die Gebühren berechnen findest Du auf jeder Exchange, bei bitcoin.de sogar in jedem Trade zum Nachrechnen.

Ich empfehle Dir Deine Trades in cointracking.info (siehe meine Signatur *gäähn*) zu dokumentieren. Dort kannst Du alle Trades von den Börsen auslesen und dort importieren und mit wenigen Clicks erhältst Du Deinen Steuerreport.

Daher: Erstmal anfangen auf nur einer einzigen Börse ohne Coins aus- oder einzuzahlen. Erst später an einer weiteren Börse beginnen und ganz langsam die Schwierigkeit steigern.

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vor 5 Minuten schrieb Jokin:

Auch das ist eine einfache Rechnung mit den vier Grundrechenarten.

Stimmt! Die Unsicherheit bleibt. Die Schule ist schon ein wenig her. Deshalb die Frage an die Erfahrenen. :D

vor 8 Minuten schrieb Jokin:

Wie sich die Gebühren berechnen findest Du auf jeder Exchange, bei bitcoin.de sogar in jedem Trade zum Nachrechnen.

Ich empfehle Dir Deine Trades in cointracking.info (siehe meine Signatur *gäähn*) zu dokumentieren. Dort kannst Du alle Trades von den Börsen auslesen und dort importieren und mit wenigen Clicks erhältst Du Deinen Steuerreport.

Daher: Erstmal anfangen auf nur einer einzigen Börse ohne Coins aus- oder einzuzahlen. Erst später an einer weiteren Börse beginnen und ganz langsam die Schwierigkeit steigern.

Damit ist mir auch schon echt geholfen und ich habe eine Linie die ich verfolgen kann. Dafür ein fettes Danke!!! 

Und die Gebühren etc das alles einzeln damit habe ich nicht das Problem. Es ist die Kombination der vielen Dinge die eine Rolle spielen. Dinge die ich noch nicht auf dem Schirm habe wovon ich gar nichts weiß weil ich es noch nicht gelesen habe. Und so weiter. :-) Danke!!! 

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vor 4 Stunden schrieb Jokin:

"Ich meine mal gelesen zu haben" 

Sorry, entweder Du hast es gelesen und kannst belegen wo Du es gelesen hast oder Du schreibst einfach nicht so einen Quatsch.

"Die Grenze zur Erlaubnispflicht ist fließend. Treten zur reinen Nutzung von Bitcoins weitere Dienstleistungselemente hinzu, kann diese Grenze schnell überschritten sein. Wer also nicht nur Bitcoins schürft, kauft und verkauft, um sich mit Waren oder Dienstleistungen am Markt zu versorgen, sondern selbst einen gewissen Beitrag am Markt leistet, um eben diesen Markt zu erhalten oder einen neuen zu schaffen, wird um eine BaFin-Lizenz nicht herumkommen. Auch wenn dies für viele Beteiligte überraschend sein mag, kann im Einzelfall bereits derjenige einen erlaubnispflichtigen Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Nr. 4 KWG betreiben, der in einem Umfang von mehr als 20 Einzeltransaktionen pro Monat regelmäßig Bitcoins ankauft oder verkauft. "

https://www.winheller.com/bankrecht-finanzrecht/bitcointrading/bitcoin-und-bafin.html

 

Okay das war dann nicht ganz korrekt, ich hatte diese Quelle im Kopf. Sehe aber erst jetzt, dass es hier nicht um das Gewerbe geht sondern um erlaubnispflichtigen Handel.

Sorry ! 

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vor 7 Minuten schrieb CRASH:

Noch einer hier, der einen Kredit aufgenommen hat, um Coins zu kaufen und jetzt nach dem Crash vor der Privatinsolvenz steht?

Das wird ja hoffentlich kein Eintagskredit sein - also abwarten und nix tun.

Und ja, ich hab auch schon einen Kredit aufgenommen gehabt, allerdings hätte ich den aus meinem monatlichen Einkommen gemütlich tilgen können.

 

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  • 3 Wochen später...
Am 22.12.2017 um 13:28 schrieb Jokin:

Fakt: Kein Gewerbe solange man ausschließlich Exchanges zum Traden nutzt und nicht im Stadtpark mit dem Bauchladen Coins verkauft. Siehe hier auch im Forum, das haben wir an anderer Stelle schon mit Quellen belegt.

Hat jemand bitte einen Link? Ich hab aktuell die Diskussion und würde gerne Argumente haben.

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Cryptos kaufen u. verkaufen stellt auf keinen Fall ein Gewerbe dar. Ein Gewerbe darstellen tut es dann, wenn Du für andere kaufst und verkaufst und dabei Gewinne erzielst. Bei eigen handelt es sich um Spekulationsgewinne (sofern sie dann realisiert wurden).

Ein Jahr gehalten und verkaufen = steuerfrei.   Verluste müssen in einem Verlustvortrag beantragt werden um dass sie dann im darauffolgenden Jahr mit den Gewinnen verrechnet werden können. Auskünfte zum Verlustvortrag erteilt das FA.

Prost Neujahr

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