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Behandlung von Transaktionsgebühren zwischen eigenen Wallet bei Stuerberechnung


ElDorado1

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Hallo,

aus gegebenem aktuellen Grund bei mir, und weil ich die Antwort auf diese konkrete Konstellation leider noch nirgends finden konnte, stelle ich hier meine Frage zur Behandlung von Transaktionsgebühren, die durch das verschieben von BTCs zwischen eigenen Wallets anfallen. Also BTCs die ich de facto nicht mehr habe, oder kurz gesagt, wenn ich alle BTC verkaufe die ich besitze sind das immer weniger als diejenigen die ich zuvor gekauft habe.

Aber der Reihe nach und in korrekten Zahlen (die ich der Einfachheit halber gerundet habe, aber das Prinzip sollte klar werden.

Angenommen:

Ich kaufe
1 BTC (Kurs 3.000€/BTC) am 01.06.2017

aus Jux und Tollerer (und etwas Neugierde und Dummheit) verschiebe ich diesen BTC zwischen einigen meiner Wallets mehrfach und bezahle eine geraume Menge an Transaktionsgebühren, die folglich für mich weg sind. Übrig bleiben 0,8 BTC.

Ich verkaufe diese
0,8 BTC (Kurs 6.000€/BTC) am 01.12.2017
Den Gewinn von 4.800€-3.000€=1.800€ muss ich logischerweise, da ich nur 6 Monate gehalten habe, nach meinem Einkommenssteuersatz versteuern. Soweit alles klar!

Aber: Wie werden die "verlorenen" 0,2 BTC behandelt? Vorausgesetzt ich kann diese Gebühren natürlich ja auch nicht alle nachweisen. Das bedeutet aus Sicht des Finanzamtes besitze ich diese ja noch, was auch nicht so schlimm ist.

Das ändert sich aber (aus meiner Sicht) sobald ich z.B. am 01.01.2018 (Kurs bspw. 10.000€/BTC) wieder 0,2 BTCs kaufen und kurz darauf z.B. 01.02.2017 (Kurs bspw. 15.000€/BTC) wieder 0,2BTC verkaufen möchte (rein fiktiv, die Zahl 0,2BTC entspricht zur Anschaulichkeit absichtlich dem oben genannten Unterschied/Verlust durch Gebühren)
WEIL mir doch dann die FIFO-Regelung auf die Füße fällt.

Ich muss dann nämlich nicht:
0,2*(15.000-10.000)=1.000€ Gewinn versteuern

sondern (weil das Finanzamt ja denkt ich besitze diese 0,2 BTC vom Kauf am 01.06.2017 noch)
0,2*(15.000-3.000)=2.400€ Gewinn versteuern, obwohl ich eigentlich nur 1.000€ (siehe oben) wirklich erwirtschaftet habe bei diesem zweiten Kauf/Verkauf-Zyklus.

 

Und darin liegt jetzt mein Problem. Ist die aktuelle Rechtslage einfach so wie ich es beschrieben habe oder kann ich irgendwie nachweisen (wie?), dass ich vom ersten Kauf/Verkauf-Zyklus wirklich nichts mehr besitze?

Ganz davon abgesehen, dass ich sowieso glaube, dass die Finanzämter mit diesen Kryptowährungen ihre lieben Probleme haben werden, geschweige denn anständig Nachforschungen anstellen können, bin ich einfach so ehrlich und möchte, das auch sauber regeln und nichts verschleiern. Weniger aus Angst wegen Steuerhinterziehung, sondern einfach weil ich da gerne Recht und Ordnung habe, auch für mich. Ich will ja nichts verstecken.

Da ich aktuell wirklich wieder mit dem Gedanken spiele mir wieder BTC anzuschaffen und mehr oder weniger im oben beschriebenen Dilemma stecke, möchte ich es gerne geklärt haben, bevor ich mehr Steuern zahle als ich überhaupt an Gewinn erwirtschaften kann. Dann wäre die ganze Sache ja sinnlos.

Ich hoffe jemand der sich mit den rechtlichen Geschichten da genauer auskennt kann mir dabei helfen.

Schöne Feiertage,
ElDorado1

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vor 2 Stunden schrieb ElDorado1:

Wie werden die "verlorenen" 0,2 BTC behandelt? Vorausgesetzt ich kann diese Gebühren natürlich ja auch nicht alle nachweisen. 

Du gibst jede Ein- und Auszahlung inkl. der gezahlten Gebühren in cointracking an.

Der Nachweis befindet sich direkt in der Blockchain.

Fertig.

Bearbeitet von Jokin
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Danke für die schnelle Antwort.

Was ist jetzt aber wenn es sich um zahllose Veränderungen inkl. Umtauschvorgänge in andere Altcoin via shapeshift handelt, die ich jetzt im Nachhinein unmöglich noch tracken kann? Also was ist wenn ich die Gebühren größstenteils nicht mehr tracken kann?

Ich habe das ganze Thema Nachweisbarkeit anfangs ziemlich unbedacht behandelt. Komm ich aus der Nummer noch raus? Oder muss ich quasi warten bis die einjährige Frist für diese 0,2 BTC abläuft und sie quasi sowieso steuerfrei werden?

Gruß

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Cointracking kann nicht nur Bitcoin. Aber wenn dir was anderes lieber ist, kannst du auch eine eigene Tabelle anlegen. Alle Coinarten, Transaktionen, Börsen, Adressen (auf der Exchange!) und Gebühren listen. Jede Transaktion ist eine Zeile in Excel. In den Spalten rechts davon machst du "Bestandsführung", also wie ist der Nettobestand nach jeder Transaktion in jeder der von Dir gehandelten Coins. Ist möglich, hast du viel gehandelt, rechne die Zeit dagegen, die es braucht.

Grüße
Rodge

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Auch dir danke für die Tipps. Ich weiß, dass Cointacking fast alle Währungen unterstützt.

Mein Problempunkt besteht eher darin:
Ich habe seit dieser Zeit in verschiedensten Wallets (Online, Paper, Hardware, usw.) Coins bewegt und auch diverse Male via Shapeshift in andere Altcoins getauscht und zwar so oft, dass ich nicht mehr weiß, was ich genau gemacht habe. Dazu kommt, dass die Paper Wallets nicht mehr existieren (sprich ich habe sie weggeworfen nachdem sie leer waren). Und dass jetzt alles wieder Schritt für Schritt aufzurollen halte ich für extrem problematisch bis unmöglich.
Oder ist auch das möglich mit cointracking und der nötigen Geduld? 

Und was genau meinst du mit Zeit gegenrechnen? 

Gruß
ElDorado1

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Müssen die  Coins für die Transaktionsgebühr eigentlich versteuert werden?

Ich 'kaufe' ja für diese Gebühr eine Dienstleistung ein.

Müsste ich dann beim bezahlen dieser gebühr mit Bitcoins  einen eventuellen Spekulationsgewinn ausweisen, änlich wie beim  Kauf von Waren mit bitcoins? 

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vor 7 Stunden schrieb ElDorado1:

Was ist jetzt aber wenn es sich um zahllose Veränderungen inkl. Umtauschvorgänge in andere Altcoin via shapeshift handelt, die ich jetzt im Nachhinein unmöglich noch tracken kann? Also was ist wenn ich die Gebühren größstenteils nicht mehr tracken kann?

Du "musst" sie tracken wenn Du "nicht willst", dass später eine Steuerschätzung erfolgt. Demzufolge kannst Du auch gleich "selber schätzen" mit einem Ergebnis, was so nah wie möglich an der Realität liegt.

vor 7 Stunden schrieb ElDorado1:

Ich habe das ganze Thema Nachweisbarkeit anfangs ziemlich unbedacht behandelt. Komm ich aus der Nummer noch raus? Oder muss ich quasi warten bis die einjährige Frist für diese 0,2 BTC abläuft und sie quasi sowieso steuerfrei werden?

Die Frist hilft Dir nicht - insbesondere nach Ablauf der Frist musst Du belegen können wann und zu welchem Preis Du die BTC angeschafft hast.

vor 7 Stunden schrieb ElDorado1:

Und dass jetzt alles wieder Schritt für Schritt aufzurollen halte ich für extrem problematisch bis unmöglich.
Oder ist auch das möglich mit cointracking und der nötigen Geduld? 

Du kannst auch Transaktionen zusammenfassen, das Ergebnis muss am Ende plausibel und nachweisbar sein - versetz Dich stets in einen Steuerfahnder, der Deine Dokumentation zerlegen will. Wenn Du für 0,1 BTC zig Übertragungen hast und das als eine Sammeltransaktion aufführst während Du viele weitere Transaktionen von 10 BTC hast, dann lohnt es sich einfach nicht die Dokumentation für die 0,1 aufzubauen. Konzentriere Dich auf das Gesamtbild.

Und das Gesamtbild beginnt am Jahresanfang mit einem Gesamtbestand an Coins (mit Anschaffungskurs und -datum) und Euros. und es endet am Jahresende mit einem Bestand an Coins (mit aktuellem Kurs) und Euros inkl. der Gewinne. Damit kannst Du nun einfach die Gewinne ermitteln.

Der nächste Schritt ist nach und nach rauszufisseln wann Du welche Coins des Endbestandes angeschafft hast, denn deren Gewinne sind ja noch nicht realisiert.

... und so arbeitest Du Dich durch alle großen Blöcke bis Du zu einer kleinen Menge an "Rest-Transaktionen" kommst ... die nimmste einfach so als komplett steuerpflichtigen Gewinn hin.

vor einer Stunde schrieb bituser0815:

Müssen die  Coins für die Transaktionsgebühr eigentlich versteuert werden?

Zum Zeitpunkt der Transaktion haben diese Coins einen Veräußerungswert. Somit ergibt sich auch ein Gewinn/Verlust. Zum Zeitpunkt der Transaktion lassen sich über Anzahl und Kurs die Transaktionskosten ermitteln - diese reduzieren Deinen Gewinn entsprechen.

Der Trick ist, dass alles in "Trades" betrachtet wird.

 

 

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Danke für die ausführliche Antwort, leider verstehe ich das ganze nur teilweise.

Die Bestände sind relativ einfach, die habe ich auch für mich mitgeschrieben. Im Prinzip alles auf einmal gekauft und am Ende alles Verkauft, also Endbestand null.

Das Problem liegt eher darin, die "verschwundenen" (durch Gebühren und die Aufgewahrung in weniger rasant gestiegenen Altcoins im Vergleich zum Bitcoin) zu belegen. Da habe ich so viel verändert, dass ich nicht recht weiß wie ich das am Ende alles nachverfolgen soll, schon rein technisch. Ich meine ich kann schon über einen Bitcoin Explorer alle Transaktionen verfolgen, aber da es irgendwann in verschiedenste Altcoins gestreut war verliert sich irgendwo an den Shapeshift-Umwandlungen die Spur. Ich bin da gerade echt etwas hilflos und weiß nicht was ich machen soll.

Reicht es dem Finanzamt zu sagen, 1,0 BTC gekauft (Zeitpunkt, Kurs, Volumen) und danach 0,7 BTC verkauft (Zeitpunkt, Kurs, Volumen)?
Danach besitze ich nichts mehr. Was dazwischen passiert ist, ist schwierig bis unmöglich (aus meiner Sicht) nachzuweisen. Gewinn habe ich sichtlich nicht daraus geschlagen, eher deutlichen Verlust bezogen auf die Anzahl der Bitcoins.

Was meinst du mit Schätzung? Ich bin da leider etwas unbeholfen auf diesem Gebiet und wahrscheinlich auch zu naiv rangegangen.

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Ja das ist auch genau meine Befürchtung, doch das wird eben verdammt schwierig nachzuweisen. Das ist echt bescheiden, wenn man ja nichts falsches gemacht hat und trotzdem irgendwie so in der Klemme steckt.

Wird mir wohl nichts anderes übrig bleiben als mich da mal zu informieren. Nun gut, es betrifft konkret das Steuerjahr 2017, da habe ich noch etwas länger Zeit mich mit den Details auseinanderzusetzen.

Danke soweit schon mal.

Gruß

Bearbeitet von ElDorado1
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