Zum Inhalt springen

kryptoboy86

Mitglied
  • Gesamte Inhalte

    7
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Beiträge von kryptoboy86

  1. Hmm okay.. das würde es erklären.

    Wenn ich mir den Chart so anschaue, ist die difficulty am 18.12. von 1.59T auf 1.87T gestiegen. Das ist genau der Zeitraum, seitdem mein Ertrag runter gegangen ist.

    https://data.bitcoinity.org/bitcoin/difficulty/7d?t=l

    Ok.. wenn das also so ist, dann dürfen wir da in Zukunft noch weniger erwarten, da immer mehr Hashpower an den Start gehen wird und ja schon knapp 17 Mio von 21 Mio Bitcoins gemined sind.

    Ich beschäftige mich dann lieber wieder mit dem Trading ;-)

  2. vor 12 Minuten schrieb Heimo12:

    Ist der gesunkene tgl. Ertrag evtl. nicht schon zum großen Teil durch den aktuellen Kursfall des BTC begründet?
    Hat immerhin knappe 1500€ an Wert verloren in den letzten Tagen. Ist auf die Gesamtsumme des BTC nicht so wild im prozentualen Bereich, aber beim Mining könnte das doch Auswirkungen haben.

    Naja, das kann ich dir nicht sagen.. Hängt denn der USD/BTC Kurs damit zusammen, wieviel BTC ich schürfe?

    Das der Wert bei der Umsatzprognose sinkt, ist ja logisch.. denn der bezieht sich ja auf den aktuellen Dollar/BTC Kurs. Aber wieso sollte ich bei sinkendem BTC/Dollarkurs denn weniger BTC "erminen"? Das ergibt für mich im ersten Moment keinen Sinn. Die geschürften BTC sind halt dann nur weniger Wert.

    Vielleicht mag mich darüber aber jemand aufklären ;-) Denn was das Mining selber angeht, da bin ich nicht so super erfahren.. ich Trade sonst nur und setze mich mit der Versteuerung von Kryptohandel etc. auseinander ;-D Das Cloud-Mining war jetzt erstmal ein Experiment.

  3. Hallo zusammen,

    ich bin schon seit Anfang des Monats bei Hashflare. Habe auch nur mit einem kleinen Invest von 200€ (1,6TH) angefangen und in Bitcoin bezahlt. Das Mining ging 1 Std. später los, aber es dauert ca. 24 Std. bis die Umsatzprognose das erste mal angezeigt wird.

    Von daher.. beruhigt euch mal, wenn ihr nicht direkt alles angezeigt bekommt etc. Wenn die Hashpower angezeigt wird, dann schürft ihr auch schon. Nur die Prognose wird nicht angezeigt. Ansonsten schaut mal links im Menü in den Verlauf. Dort steht dann in der Log "Updated SHA-256 pool allocation". Ab dem Zeitpunkt beginnt auch das Mining.

    Was den Support angeht: Ich habe direkt am ersten Tag ein Ticket eröffnet um meine E-Mail Adresse zu ändern und erst nach 8-9 Tagen eine Antwort erhalten. Der Support dort arbeitet.. da solltet ihr euch keine Sorgen machen, aber die sind nunmal total überlastet.

    Was aber nicht so schön ist: Seit 2-3 Tagen gehen meine geschürften Bitcoin stetig bergab. Am Anfang habe ich mit meinen 1,6TH noch ~0.0002359 BTC täglich erhalten. Gestern z.B. nur noch 0.00019884 BTC. Zieht man von den 0.00019884 BTC dann noch die Maintenance Fee von 0.00003142 ab, dann bleiben nur noch 0.00016742 BTC übrig. Das ist dann doch schon recht enttäuschend, im Vergleich zu dem Ertrag, den ich noch vor einer Woche erhalten habe. Mir kommt es so vor, als würde mein Ertrag stetig runter gehen, seitdem so ein riesen Ansturm auf Hashflare stattfindet.

    Was mir zudem ein bisschen Sorge bereitet: Die Mindestauszahlung von 0.2 BTC. Das sind immerhin rund 3.000€. Soviel ermine ich in 365 Tagen überhaupt garnicht mit meinen 1,6TH.

    Wo ich dort angefangen habe, lag die Auszahlungsfee bei 0.0014 BTC und der Mindestbetrag zum Auszahlen lag bei 0.01 BTC. D.h. ab 0.0114 BTC konnte man auszahlen lassen.

    Ich hoffe das ändert sich in Zukunft wieder, ansonsten habe garkeine Möglichkeit, meine Bitcoins dort abzuziehen.. Selbst nach einem Jahr Vertragslaufzeit nicht, denn da liege ich gerade mal bei ~0.076 BTC laut aktueller Prognose (die am Start noch bei ~0.089 BTC lag).

    P.S.: Denkt an die Steuer! Auch Gewinne aus Cloud-Mining müssen bei der Einkommenssteuer angegeben und versteuert werden!

    Mehr Infos:

    https://www.finanzgefluester.de/besteuerung-von-cloud-mining/

    MfG

     

  4. vor 9 Stunden schrieb YetAnotherBTCGeek:

    Wenn du 0,05 ETH gegen 20 (M)IOTA eintauschst, dann handelt es sich um ein Veräußerungsgeschäft von ETH. Steuerlich relevant ist jetzt lt. BAmF die Differenz zwischen Ankaufspreis dieser 0,05 ETH und dem Verkaufswert. Wenn diese 0,05 ETH zum Zeitpunkt des Kaufs sagen wir mal 20 € wert waren (wird anhand des Bitcoin-Kurses beim 1. Tausch BTC <> ETH ermittelt) und beim Tausch gegen IOTA 50 € (hier ist nur der Kurs von ETH relevant, nicht der IOTA-Kurs), dann hast du in diesem Augenblick einen Gewinn von 50 - 20 = 30 € zu versteuern. Diese 30 € sind dann auch der Einkaufspreis der IOTA (völlig unabhängig vom gegenwärtigen IOTA-Kurs). Erst beim Tausch von IOTA gegen irgendwas spielt der IOTA-Kurs in der steuerlichen Betrachtung eine Rolle.

    Wie komme ich darauf? Das Bundesamt für Finanzen schreibt relativ eindeutig: https://www.bmf.gv.at/steuern/kryptowaehrung_Besteuerung.html#heading_Kryptowaehrungen_im_Privatvermoegen

    Da magst du ggf. sogar Recht haben :-)

    Macht es allerdings auch nicht deutlich leichter, dass Ganze zu ermitteln ;-)

    Wichtig war mir auch in erster Linie, überhaupt aufzuklären, dass auch der Tausch von Kryptos untereinander ein steuerlich relevanter Vorgang ist und nicht erst der Rücktausch einer Krypto in eine FIAT.

  5. vor 16 Stunden schrieb AlexFfm:

    Danke für diese Information. Dann wird man hoffentlich die Verluste beim Tausch von Kryptowährungen untereinander von den Gewinnen beim Rücktausch in FIAT abziehen können. Das würde mir momentan sehr entgegenkommen :-)

    Ja das ist halt so.. du machst ne G/V Rechnung und musst den Gewinn dann in Anlage "SO" in der Steuererklärung angeben.

    Aber es ist schon sehr schwer mit der Dokumentation.. ich weiß ehrlich gesagt noch nicht wie Cointracer arbeitet, aber werde es bald mal testen :-)

    Stelle mir es halt schwer vor irgendwie alle historischen kurse nachzuhalten ohne Cointracking.

    Wenn ich € in BTC oder Etherum eintausche, dann ist es ja recht einfach.
    Wenn ich aber mein Ethereum in IOTA eintausche, wirds schon schwer. Um den gewinn daraus zu ermitteln müsste ich:

    den zum Trade Zeitpunkt gültigen Ethereum Kurs in Euro Umrechnen und den zum Tradezeitpunkt gültigen IOTA Kurs in Euro Rechnen.
    Wenn du jetzt (als Beispiel): 0,05 Ethereum gegen 20 IOTA eintauscht dann ergibt sich daraus ja ein "Gewinn" oder Verlust.
    0,05 Etherum sind zu dem Zeitpunkt vielleicht 50€ Wert, 20 IOTA sind zu dem Zeitpunkt 70€ Wert. D.h. du hast 20€ Gewinn gemacht, was du bei der Steuer angeben musst.

    Und so verhält es sich ja leider mit jedem einzelnen Trade. Ich weiß nicht wie Cointracer arbeitet, aber hat das tool alle historischen Kursdaten der einzelnen Kryptowährungen drin?

  6.  

    Am 9.12.2017 um 12:27 schrieb AlexFfm:

    P.S. Bezüglich der oben geführten Diskussion bin ich auch der Meinung, dass EK-Steuer erst bei der Veräußerung in FIAT anfällt. Dabei sind Aufwände gewinnmindernd anzusetzen. Alles andere wäre mir neu.

    Hallo zusammen,

    nun möchte ich mich auch mal kurz einklinken :-)

    Es ist leider nicht so, dass erst der "Rücktausch" einer Kryptowährung in eine FIAT Währung als steuerlich relevanter Vorgang in Form einer Anschaffung mit anschließender Veräußerung darstellt. Auch der Tausch von Kryptowährung untereinander ist ein steuerlich relevanter Vorgang und gilt nach §23 Einkommenssteuergesetz als private Veräußerung.

    Dementsprechend ist es leider korrekt, dass auch der Tausch von Kryptowährungen untereinander genaustens dokumentiert und in EURO gegengerechnet werden muss. Das macht es ja so wahnsinnig kompliziert.

    Hier mal entsprechender Input:

    §23 Einkommenssteuergesetz

    Bundesamt für Finanzen - steuerliche Behandlung von Kryptowährung

    Bitcoin und Steuern

    Wichtig ist hier der folgende Passus:

    Zitat

    Kryptowährungen im Privatvermögen

    Ertragsteuerliche Behandlung

    Die ertragsteuerliche Behandlung von Kryptowährungen im Privatvermögen ist davon abhängig, ob diese zinstragend veranlagt werden. Liegt eine zinstragende Veranlagung vor, stellen die Kryptowährungen Wirtschaftsgüter iSd § 27 Abs. 3 EStG dar. Realisierte Wertänderungen unterliegen in diesem Fall dem Sondersteuersatz gemäß § 27a Abs. 1 EStG iHv 27,5%. Werden die Einkünfte aus der Veräußerung von Bitcoins unter § 27 Abs. 3 EStG subsumiert, kommen die Bestimmungen des § 27a Abs. 4 EStG zur Anwendung, wonach der gleitende Durchschnittspreis anzusetzen ist.  

    Erfolgt hingegen keine zinstragende Veranlagung, sind Kryptowährungen als Spekulationsgeschäft gemäß § 31 EStG dann steuerrelevant, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Bei unentgeltlich erworbenen Wirtschaftsgütern ist auf den Anschaffungszeitpunkt des Rechtsvorgängers abzustellen. Der Handel zwischen Kryptowährungen ist ebenso wie der Eintausch von virtuellen Währungen gegen Euro als Tauschvorgang anzusehen. Beim Tausch von Wirtschaftsgütern liegen jeweils eine Anschaffung und eine Veräußerung vor. Als Veräußerungspreis (des hingegebenen Wirtschaftsgutes) sowie als Anschaffungskosten (des erworbenen Wirtschaftsgutes) ist dabei der gemeine Wert (auch Verkehrswert oder Einzelveräußerungswert genannt) des jeweils hingegebenen Wirtschaftsgutes anzusehen (vgl. § 6 Z 14 lit. a EStG). Wird in einem „virtual wallet“ eine Kryptowährung gehalten, welche zu unterschiedlichen Zeitpunkten sowie uU zu unterschiedlichen  Tageskursen angeschafft wurde, ist im Falle eines Tausches („Verkauf“) für das Vorliegen eines Spekulationsgeschäfts sowie die Höhe möglicher Spekulationseinkünfte entscheidend, welche dieser jeweiligen „Tranche“ einer solchen Kryptowährung verkauft wird. Dabei kann der Steuerpflichtige eine beliebige Zuordnung vornehmen, wenn der Bestand der jeweiligen angeschafften Kryptowährung hinsichtlich Anschaffungszeitpunkt und Anschaffungskosten lückenlos dokumentiert ist; ist dies nicht der Fall, sind die jeweils ältesten einer Kryptowährung als zuerst verkauft anzusehen (FIFO-Methode). 

    Winheller sind z.B. top Rechtsanwälte und Steuerberater, die auf die versteuerung von Kryptowährung, Mining und Initial Coin Offering spezialisiert sind.

    Die sind allerdings bestimmt auch recht teuer ;-)

    Ich möchte keine Fremdwerbung machen oder so und ich danke dir auch herzlich für diene wundervolle Arbeit Yetanother, aber ich benutze Cointracking, da hier alle historischen Kursdaten für über 5000 Coins hinterlegt sind, wo jeder einzelne Trade (auch Kryptos untereinander) in Euro umgerechnet wird. Das kann man als gute Grundlage für die Gewinnermittlung nutzen um es bei der Steuer anzugeben. Man kann sich dort auch direkt einen Steuerreport ausgeben lassen, wo alle Trades aufgeführt sind, mit dem zum Trade-Zeitpunkt gültigen Euro Wert.

    Ich hoffe mein Input schafft etwas Klarheit :-)

    MfG

    Kryptoboy

     

     

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.