jschneid155
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vor 11 Stunden schrieb Solomo:
Ich habe irgendwo gelesen das die Finanzämter mit dem Bitcoin Hyp zusätzliches Personal einstellen, die speziell auf Kryptowährungen geschult sind. Sie sollen auch den Handel von 2016 untersuchen.
Also großartig unter den Tisch fallen lassen könnte gefährlich werden.
Das kann sein aber ich glaub nicht dass das FA auch mit neuen Mitarbeitern irgendwie zugriff auf meine bitstamp oder bitfinex history hat, deswegen dachte ich auch man muss es erst angeben, wenn es auf das deutsche Konto ausgezahlt wird
ich werde mir aber mal einen steuerberater zu hilfe holen
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Hallo,
Ich habe meinen Tradinggewinn von ca. 2000€ aus dem Jahr 2016 nicht versteuert (aus Unwissenheit, Dummheit, weil ich dachte Seteuern werden erst fällig, wenn das Geld aufs Konto ausgezahlt wird). Jaja, ich weiß, dumm von mir, aber jetzt ist das Kind schon in den Brunnen gefallen.
Die Coins sind nicht Steuerfrei, da ich auch 2017 noch ein bisschen hin und hergetradet habe.
Meine Angst ist nun, dass das FA darauf aufmerksam werden könnte, dass ich 2016 nichts angegeben habe, wenn ich 2017 die Coins aufs Konto auszahle und in der Steuererklärung angebe. Was kann ich da nun tun? Kann ich das irgendwie noch retten?
Wieso Steuern zahlen?
in Recht und Steuern
Geschrieben
Müssten sie um zu schätzen nicht erstmal nachweisen, dass die Coins auf der Börse gehandelt wurden? Ich meine, theoretisch könnten sie ja auch unmittelbar von der Börse (ohne zwischenzeitlichen Trade) auf ein - wie du immer so schön sagst - schlafwallet gewandert sein, wo sie auf die Steuerfreiheit warten.
Oder darf da wirklich so „willkürlich“ geschätzt werden?