MariusMueller
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vor 13 Minuten schrieb Igo:
In dem Bsp hast du für die inzwischen verkauften 0,5 BTC mal EUR 500 gezahlt. Nun hast du für diese 0,5 BTC EUR 1000 als Kaufpreis erhalten.
Damit hast du EUR 500 Gewinn in Fiat gemacht. Der ist - da die Haltefrist von 1 Jahr evident nicht gewahrt ist - zu versteuern.
(Wenn du im gesamten Steuerjahr jedoch nicht mehr einnimmst, bleibst du unter der Freigrenze von EUR 600).
Also: Für die Steuerpflicht und die Bemessung des Gewinns/Verlusts kommt es allein auf den Anteil an, der auch veräußert wird iSv 23 EStG...
Halte ich aber den Fiatgewinn 1 Jahr, so wäre dieser nicht zu versteuern?
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Guten Tag,
ich google mir einen Wolf, da ich wahrscheinlich einfach nur falsch suche:
Wenn ich zum Kurs von 1000€ einen Bitcoin kaufe und zwei Tage später zum Kurs von 2000€ 0,5 Bitcoin verkaufe, habe ich dann einen für das Finanzamt (sprich steuerrelevanten) Gewinn eingefahren? Ich habe ja keinen Geldgewinn, da nicht realisiert?
Mit welchen Schlagworten finde ich zu diesem Thema etwas im Internet?
Vielen Dank:)
Steuern
in Recht und Steuern
Geschrieben
Vielen Dank euch für die hilfreichen Antworten!
LG