Zum Inhalt springen

GeneralKaizen

Mitglied
  • Gesamte Inhalte

    5
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Beiträge von GeneralKaizen

  1. Hallo GG´s,

    wenn ich meine € Verleihe und die Rewards/ Zins in NEXO Token auswähle z.B.

    100 €;

    Zins: 10% in (Ertrag) NEXO Tokens

     

    Sind diese 10% Nexo Tokens als Kapitalerträge oder Sonstige Einkunfte einzustufen da die entgeldlich (€) wie bei P2P Krediten  verdient sind?

     

    Danke! 

    • Love it 1
  2. Hallo Coinforum community,

    ich wollte ein Guardian Node machen, ich weiss nicht ob jemand von den Mitgliedern ein Guardian Node betreibt und mir ein paar infos, ratschlage geben konnte?

    Falls ich mich gut informiert habe um ein Knoten zu betreiben muss ich kein Gewerbe anmelden?

    Vielen Dank

  3. Am 18.7.2020 um 09:18 schrieb Jokin:

    Nein, da nicht steuerrelevant.

    Wenn Du in Aussicht hast, dass Du im Folgejahr auf einmal 5-stellige Einnahmen daraus beziehst, dann macht es Sinn jetzt schon den Kleinkram anzugeben.

    Denn wenn Du erstmalig etwas angibst, dann schaut der Finanzbeamte ganz genau hin ob alles richtig ist. Wenn Du im Folgejahr exakt dieselbe "Vorgehensweise" hast und sich "nur" die Zahlen ändern, wird das als "Änderung" einfacher durchgewunken.

    Kommst Du erstmalig mit immens hohen Beträgen, dann stellt sich zwangsläufig die Frage "Wieviel war's denn im letzten Jahr? Was wurde unterschlagen?"

    Aus dem Grund hatte ich auch in meinem ersten Bitcoin-Jahr alle Bitcoin-Gewinne angegeben obwohl der Freigrenze lagen.

     

    Disclaimer: Ich bin kein Steuerfachmann - meine Aussagen sind nur meine eigene Erfahrung/Meinung und können rechtlicher Bullshit sein.

    Danke für deine Antwort. :) 

  4. vor 2 Stunden schrieb Jokin:

    Ja, denn das ist eine Art "Einkommen".

    (bei zweifuffich im Monat isses egal)

    Danke für deine Antwort,

     

    so habe ich es auch gedacht;

    BRAVE BAT Rewards sind dann Einkünfte aus Leistungen im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG;

    Die Einkünfte aus Leistungen i.S.d. § 22 Nr. 3 EStG sind nicht einkommensteuerpflichtig, wenn sie weniger als 256 € im Kj. betragen haben? 

    Meine frage: auch wenn ich unter der Gränze liege muss ich es in der Steuererklärung angeben wie viel ich verdient habe?

     

    Danke! :)

     

     

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.