fedcitop
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Am 14.9.2021 um 13:57 schrieb coinneuling:
Danke dir für deine Antwort.
Mir geht es noch darum ob die "sonstiges Einkünfte" aus dem Staking mit einer Freigrenze von 256€ losgelöst von Kapitalerträgen mit einer Freigrenze von 600€ zu betrachten sind oder gilt doch beides als Kapitalertrag?
Nach meinem Laienverständnis würde ich nun so vorgehen:
- Bitcoin Staking mit 700€ Ertrag versteuern (sonstige Einkünfte)
- Eth Verkauf von 500€ nicht angeben da unter 600€ Grenze (Kapitalerträge)
oder wo ist mein Denkfehler?
lg
Noch ein kleine Frage:
Muss ich die Stakingerträge überhaupt im aktuellen Jahr versteuern, wenn ich sie nicht veräußere, sondern einfach nur liegen lasse? Ist das geklärt?
In the first case, it is just additional income. In the second case, it is investment income.
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Am 8.6.2021 um 14:42 schrieb Arther:
Die Angreifer werden die erhaltenen Bitcoin gemischt haben um ihre Spuren zu verwischen, aber letztendlich auf einer einschlägigen Börse zwecks auscashen eingezahlt haben, wo diese dann sofort beschlagnahmt worden sind.
Die Zuordnung von Hacking-Aktionen zu bestimmten Gruppen ist immer schwierig, aber grundsätzlich gibt es schon seit Jahren Gruppierungen hinter denen einschlägige Staaten stehen. Ganz vorne dabei sind China, USA, Russland, im etwas kleineren Maßstab aber auch z.B. der Iran.
Oder sie arbeiten unter dem Dach der großen Firmen, die den Bitcoin-Kurs kontrollieren.
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Hallo! Ich glaube, das ist ein gefälschter Artikel. Es soll die Aufmerksamkeit auf bitcoin lenken und seinen Wert erhöhen, das ist alles.
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Geschrieben · Bearbeitet von fedcitop
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