Zum Inhalt springen

coinshooter

Mitglied
  • Gesamte Inhalte

    7
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Beiträge von coinshooter

  1. Am 21.2.2022 um 17:02 schrieb MKE:

    Ich habe für 2020 dazu geschrieben, dass ich Cashback von Crypto.com NICHT mit einberechnet habe, da Cashback außerhalb von Krypto ebenfalls nicht der Steuer unterliegt. Das ging ohne Rückfragen durch und ich habe offen gelegt, dass ich es nicht mit einberechnet habe, von daher kann mir später niemand mehr an den Karren fahren.

    Nach meinem Kenntnisstand nicht ganz korrekt. Begleitschreiben spielen eigentlich keine Rolle, es zählt nur, was du in den Formularen angegeben hast. In der Praxis werden sie es aber wahrscheinlich dennoch berücksichtigen, wenn du einen fairen Bearbeiter hast

    • Thanks 1
  2. Angenommen ich habe einen Steuersatz von 45% und die Auszahlungsgebühr beträgt 1 Coin, dann erhalte ich bei einem Reward von 100 Coins 54 Coins (100-Steuer-Gebühr). Dies bedeutet, dass meinem Nettoertrag Abgaben in Höhe von 46% zugrunde liegen. Hätte ich die Möglichkeit die Kosten virtuell anzusetzen, dann würde ich von den 100 Coins zunächst auch 45 Coins als Steuer zahlen müssen. Könnte die 1 Coin Gebühr aber gegenrechnen und würde 0,45 Coins an Steuer gutgeschrieben bekommen, sodass ich auf meinen Einnahmen von 99 Coins schlussendlich 44,55 Coins an Steuern zahlen müsste.

  3. Ich würde mich freuen, wenn jemand meine steuerliche Einordnung beurteilen könnte.

    Angenommen ich bekomme 100 Coins als Reward. Diese sind ja zum Zeitpunkt des Zuflusses zu versteuern. Welchen Wert muss ich hier ansetzen - Ist es richtig, dass ich den aktuellen Kurswert bei Zuteilung verwenden muss? Eine Gegenrechnung von Verkaufsgebühren (die ja aber nicht real anfallen) von 1 Coin dürfte ich hier nicht durchführen, oder?

    Wenn ich nun die 100 Reward Coins für 6 Monate halte und mit Verlust verkaufe (hier darf ich den 1 Coin Verkaufsgebühr ja berücksichtigen) so darf ich diese Verluste aber nicht durch die Einnahmen bei der Reward Zuteilung gegenrechnen (nur gegen andere Gewinne anderer Käufe/Coins), da sich die beiden Sachen in unterschiedlichen Finanztöpfen befinden. Richtig so?

     

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.