coinshooter
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Am 21.2.2022 um 17:02 schrieb MKE:
Ich habe für 2020 dazu geschrieben, dass ich Cashback von Crypto.com NICHT mit einberechnet habe, da Cashback außerhalb von Krypto ebenfalls nicht der Steuer unterliegt. Das ging ohne Rückfragen durch und ich habe offen gelegt, dass ich es nicht mit einberechnet habe, von daher kann mir später niemand mehr an den Karren fahren.
Nach meinem Kenntnisstand nicht ganz korrekt. Begleitschreiben spielen eigentlich keine Rolle, es zählt nur, was du in den Formularen angegeben hast. In der Praxis werden sie es aber wahrscheinlich dennoch berücksichtigen, wenn du einen fairen Bearbeiter hast
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ja, also so wie ich ursprünglich geschrieben habe. ok
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Bin jetzt etwas verwirrt. Sprich ich kann die Gebühr von 1 Coin dann doch ansetzen? Also alle Kosten die erforderlich wären, den Betrag wieder auf mein Konto zu bekommen? Hier wären ja einerseits die Verkaufsgebühren Coin/Eur und dann die Auszahlungsgebühren Börse Bankkonto relevant.
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Angenommen ich habe einen Steuersatz von 45% und die Auszahlungsgebühr beträgt 1 Coin, dann erhalte ich bei einem Reward von 100 Coins 54 Coins (100-Steuer-Gebühr). Dies bedeutet, dass meinem Nettoertrag Abgaben in Höhe von 46% zugrunde liegen. Hätte ich die Möglichkeit die Kosten virtuell anzusetzen, dann würde ich von den 100 Coins zunächst auch 45 Coins als Steuer zahlen müssen. Könnte die 1 Coin Gebühr aber gegenrechnen und würde 0,45 Coins an Steuer gutgeschrieben bekommen, sodass ich auf meinen Einnahmen von 99 Coins schlussendlich 44,55 Coins an Steuern zahlen müsste.
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Vielen Dank.
Dann lag ich ja leider richtig. Hatte gehofft ich liege bei den Gebühren falsch So zahlt man ja dann für den Erhalt der Staking Rewards insgesamt mehr Steuern, als man normalerweise für "Leistungen" zahlt ( 100-100*Steuersatz in % -1 vs. 99 - 99*Steuersatz in %)
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Ich würde mich freuen, wenn jemand meine steuerliche Einordnung beurteilen könnte.
Angenommen ich bekomme 100 Coins als Reward. Diese sind ja zum Zeitpunkt des Zuflusses zu versteuern. Welchen Wert muss ich hier ansetzen - Ist es richtig, dass ich den aktuellen Kurswert bei Zuteilung verwenden muss? Eine Gegenrechnung von Verkaufsgebühren (die ja aber nicht real anfallen) von 1 Coin dürfte ich hier nicht durchführen, oder?
Wenn ich nun die 100 Reward Coins für 6 Monate halte und mit Verlust verkaufe (hier darf ich den 1 Coin Verkaufsgebühr ja berücksichtigen) so darf ich diese Verluste aber nicht durch die Einnahmen bei der Reward Zuteilung gegenrechnen (nur gegen andere Gewinne anderer Käufe/Coins), da sich die beiden Sachen in unterschiedlichen Finanztöpfen befinden. Richtig so?
Versteuerung Staking & Cashback (Crypto.com)
in Recht und Steuern
Geschrieben
Ich sage ja, grundsätzlich bei der aktuellen Unsicherheit bzgl. der Rechtslage noch das beste Vorgehen. Deswegen ist es auch unwahrscheinlich, dass dir hinterher irgendwer was will. Nur nach meinem Kenntnisstand zählen die zusätzlichen Dokumente erstmal nicht sondern nur die eingetragenen Zahlen in den Formularen