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Prymeh

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Beiträge von Prymeh

  1. vor 1 Stunde schrieb Jokin:

    Ja, das ist korrekt.

    Und das ist auch korrekt.

    Schritt 1: Die Coins im Wert von 1.000 Euro Miningeinnahmen sind als "Sonstige Leistungen" nach §22 EStG zu versteuern.

    Schritt 2: Die Coins sind dann mit "Anschaffungskosten" in Höhe von 1.000 Euro im Bestand. Werden diese Coins für 800 Euro innerhalb von 12 Monaten veräußert, dann sind die 200 Euro Verlust im Sinne der "privaten Veräußerungsgeschäfte" nach §23 EStG. anrechenbar.
    Das heißt, dass man auch entsprechende Gewinne nach §23 EStG. haben muss damit sich dieser Verlust steuerlich auswirkt.

     

    ... hier muss man natürlich sehr spitzfindig sein, daher war mein "Ja" etwas zu unpräzise - danke, PeWi!

    vor 1 Stunde schrieb Jokin:

    Ja, das ist korrekt.

    Und das ist auch korrekt.

    Schritt 1: Die Coins im Wert von 1.000 Euro Miningeinnahmen sind als "Sonstige Leistungen" nach §22 EStG zu versteuern.

    Schritt 2: Die Coins sind dann mit "Anschaffungskosten" in Höhe von 1.000 Euro im Bestand. Werden diese Coins für 800 Euro innerhalb von 12 Monaten veräußert, dann sind die 200 Euro Verlust im Sinne der "privaten Veräußerungsgeschäfte" nach §23 EStG. anrechenbar.
    Das heißt, dass man auch entsprechende Gewinne nach §23 EStG. haben muss damit sich dieser Verlust steuerlich auswirkt.

     

    ... hier muss man natürlich sehr spitzfindig sein, daher war mein "Ja" etwas zu unpräzise - danke, PeWi!

    Ich hatte aber auch gelesen das geminte coins keine Anschaffung sind da sie „ zugeflossen“ sind und Gewinne oder Verluste die entstehen nachdem man den geminten coin zum tageskurs versteuert hat, nicht mehr steuerlich relevant sind, da sie zugeflossen sind und nicht angeschafft wurden 

  2. Hallo, ich wollte Fragen wie es aussieht, wenn ich Kryptos mine, muss ich diese bei Zufluss versteuern. Wenn diese geminten Coins nun sagen wir im Wert von 1000 Euro bereits zum jeweiligen kurs versteuert wurden und ich diese nun einen Monat später veräußere also in Euro umtausche und diese dann nur noch 800 Euro wert sind, kann ich dann diese 200 Euro als Verlust von den Tausend geltend machen? Bin sehr dankbar für Antworten :) 

  3. Moin, ich wollte nur einmal fragen ob ich meine Anfangsinvestion, sagen wir mal 1000 Euro gegen den Gewinn rechnen kann den ich von den nodes bekomme? Das Geld von den nodes ist weg und da komm ich auch nicht mehr ran. Also sprich ich investiere 1000 Euro (an diese komm ich nicht mehr ran ) und mache 1000 Euro Gewinn durch die nodes kann ich dann investition 1000 minus Gewinn 1000 verechnen sprich 0 Euro, habe ich zu den Zeitpunkt verdient. Das ich danach den „richtigen“ Gewinn versteuern muss ist klar, aber wie sieht es davor aus. Danke für Antworten :) 

  4. Ja ich weiß was viele davon halten usw mir geht es aber wirklich nur um die versteuerung in diesen Fall, da kein Zufluss stattfindet und ich auch keine Verfügungsmacht über irgendeinen Wirtschaftsgut zu diesen Zeitpunkt. Geht mir nicht nur um dieses Projekt. Trotzdem danke 

  5. Hallo,

    haben Sie bereits von Drip gehört? Wie sieht dort die Versteuerung aus?

    Wenn ich mein Geld dort in DRIP Tokens anlege, ist das Geld/Tokens für immer weg, das heißt ich kann es nie wieder abheben.

    Ich kann mir nur entweder 1% des Investments täglich in DRIP auszahlen oder diese 1% täglich reinvestieren, um mein Investment zu erhöhen, allerdings ist das Geld dann ja auch wieder für immer weg.

    Muss ich auf die DRIP, die ich über den Tag ansammle und direkt wieder compounde, ohne sie im Wallet besessen zu haben, auch Steuern zahlen? Ich meine damit wirklich das das Geld welches man ‚verdient’ hat nicht besitzt, es hat zu keinem Zeitpunkt ein Zufluss stattgefunden, man selbst zahlt lediglich Transaktion Gebühren an eine Wallet Adresse und dann geht es von dort aus noch an weitere Konten ( die mir nicht gehören) bis die Drip auf einem Wallet compounded wurden. 

     

    Die 1% bzw. die Zinsen, die ich mir auszahlen lasse, müssen selbstverständlich versteuert werden.
     

    Vielen Dank für Antworten und freundliche Grüße. Im Internet konnte ich nichts dazu finden, deswegen wollte ich nocheinmal nach fragen. 

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