melters84
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vor 10 Stunden schrieb Jokin:
oder ich dies in der Steuer auch als gemeinschaftliche Anlage angeben kann?"
ZitatDas ist nicht zulässig.
Danke für die Rückmeldung, das klingt recht eindeutig.
Bedeutet also auch eine manuelle Zuordnung von Kauf und Verkauf aus dem gleichen Konto auf zwei Personen in der Steuer ist nicht zulässig?
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Hallo zusammen,
ich bin gerade an der Steuer und mir nicht ganz sicher wie ich dies angeben kann / muss.
Ich habe ein Konto bei einer Krypto Handelsplattform auf meinen Namen angelegt.
Hier habe ich nun 2021 etwa 800 Eur Gewinn erzielt, da unter einem Jahr gekauft und verkauft muss es versteuert werden.
Für mich alleine würde 600 Eur Freibegrenze gelten, d.h. voll versteuern.Da ich dies aber mit meiner Frau zusammen gekauft / verkauft habe würden ja auch ihre 600 Eure Freigrenze dazu kommen,
d.h. wir wären zusammen unterhalb der Freigrenze von 2x 600 Eur und müssten dies nicht voll versteuern. (Aber Angeben in der Steuer).Jetzt Frage ich mich aber ob man dies in der Steuer als meine Anlage angeben muss und voll versteuern
(da das Krypto Handelsplattform Konto ja auf meinen Namen lief)
oder ich dies in der Steuer auch als gemeinschaftliche Anlage angeben kann?Gibt es hier Erfahrungswerte?
Vielen Dank schonmal und Grüße
Melters
Steuer Crypto Trading - Ehepartner - 600 Eur Freigrenze
in Recht und Steuern
Geschrieben
Moin fox42,
könnte man so auslegen, sehe ich an der Stelle aber nicht ganz so.
Blöd das der Anbieter zum damaligen Zeitpunkt so etwas wie gemeinsames Konto etc. nicht angeboten hat, vielleicht in dem Kontext aber auch generell nicht vorgesehen bei Crypto. Aber ich denke am Ende wird es jetzt auf das gleiche hinaus laufen, Danke 🙂