TraderJohn
-
Gesamte Inhalte
3 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Inhaltstyp
Profile
Forum
Blogs
Shop
Kalender
Downloads
Galerie
Beiträge von TraderJohn
-
-
vor 32 Minuten schrieb Jokin:
Im Einkommensteuerbescheid steht da nix von drin.
Daher: Sammel die Dokumentation für dich selber und falls da irgendwann mal die Steuerfahndung sehen will was du nicht angegeben hast, händigst du das aus und gut ist.
Im Bescheid vielleicht nicht, aber in meiner Steuererklärung steht das dann doch, und so kann niemand behaupten, dass ich Einkünfte verschwiegen habe.
Viele Kryptoinvestoren scheinen mittlerweile steuerlich auf die Nase zu fallen. Das möchte ich verhindern, insbesondere weil ich nicht abschätzen kann, ob meine Dokumentation wirklich ausreicht, falls die Steuerfandung dann irgendwann vor der Tür steht.
Es ändert sich viel in diesem Bereich, Börsen schließen, benötigte Daten sind eventuell in Zukunft nicht mehr verfügbar, etc.
Im Gegenzug rüsten die Finanzämter auf, um vermeintliche Kryptosteuersünder habhaft zu werden.
-
Was haltet ihr davon Kryptogewinne, die steuerlich nicht relevant sind (Haltezeit größer ein Jahr) in den Mantelbogen unter ergänzende Angaben zur Steuererklärung (Zeile 45) einzutragen, so wie es Prof. Juhn empfiehlt?
Wo sind die Vor und Nachteile, was spricht dagegen?
Mir geht es in erste Linie um Rechtsicherheit bei der Steuer. Ich möchte vermeiden, dass mir das Finanzamt innerhalb der nächsten 10 Jahre, also bis zur Verjährung, Steuerhinterziehung vorwerfen kann. Ich habe alles recht gut dokumentiert, kann aber schlecht einschätzen, ob das Finanzamt das auch so anerkennt.
Was für Erfahrungen habt ihr gemacht?
Kryptogewinne mit Haltezeit länger ein Jahr vorsorglich in die Steuererklärung?
in Recht und Steuern
Geschrieben
Was spricht denn dagegen das anzugeben? Hat meines Erachtens nur Vorteile.