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  1. Ja, anrufen ist eine gute Idee. Vermutlich wirst Du aber nicht viel herausbekommen, denn - sofern Du der Beschuldigte sein solltest - man wird Dich sicherlich nicht "vorbereiten" wollen. Bzgl. Anwalt: IMMER - ich kann das gar nicht deutlich genug betonen - IMMER bei einem Vorwurf einer Straftat, d.h. also wenn erhebliche Rechtsfolgen drohen - einen spezialisierten Anwalt beauftragen. IMMER! Wer am Anwalt spart, spart am falschen Ende. Selbst wenn Du gar nichts angestellt hast, weisst Du noch gar nicht, welche konkreten Vorwürfe im Raum stehen und wie diese konstruiert sind. Du bist gegenüber Strafermittlungsbehörden zunächst einmal grundsätzlich im Nachteil, denn Du hast es mit Fachleuten zu tun, die sich den ganzen Tag um nichts anderes kümmern, als potentielle Straftäter zu verfolgen - zudem verfügen Behörden über erhebliche Ressourcen. Durch die Beauftragung eines Anwalts schaffst Du wenigstens in Ansätzen eine gewisse Waffengleichheit und stellst sicher, dass Deine Rechte gewahrt bleiben. Ein weiterer wichtiger Grundsatz: Niemals ohne Rechtsberatung gegenüber Strafermittlungsbehörden irgendwelche Aussagen tätigen. Du kannst durch Aussagen auf einer Polizeistation in einem frühen Stadium eines Ermittlungsverfahrens nur wenig gewinnen, der Herr des Verfahrens ist die Staatsanwaltschaft und nicht der freundliche oder unfreundliche Polizeibeamte. Aber Du kannst durch unbedachte Aussagen, deren Rechtswirkungen Du mangels Qualifikation gar nicht kennen kannst, Dir bereits im Anfangsstadium selbst unnötige große Probleme schaffen - selbst wenn Du überhaupt nichts angestellt hast, ist Dir womöglich gar nicht klar, zu welchen Annahmen, Interpretationen und Schlußfolgerungen Deine Aussagen führen. Daher: Informationen sind wertvoll und sollten nie ohne trifftigen Rechtsgrund mit Behörden geteilt werden. Dies hier ist natürlich keine Rechtsberatung, sondern nur meine ganz persönliche Meinung. Vielleicht magst Du uns ja informieren, wie die Sache ausgegangen oder fortgegangen ist.
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