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Earon1960

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Beiträge von Earon1960

  1. vor 56 Minuten schrieb Cattle Grid:

     

    Ja, einer polizeilichen Vorladung muss man keine Folge leisten. Aber man sollte immer im Hinterkopf behalten, dass die Polizei nicht nur zu Hause vorbeikommen kann, sondern auch am Arbeitsplatz. Das kann dann schon etwas blöder aussehen, als nur der Nachbar, der über den Zaun grinst.

    Will man der Vorladung nicht folgen, sollte ein Anwalt hinzugezogen werden. Der kann den Termin immer noch absagen, oder ggfs. einen neuen machen.

    Ansonsten spricht wenig gegen eine vorherige Kontaktaufnahme mit der Polizei, von der das Schreiben kommt.

    Selbstredend, anders sieht es aus, wenn Staatsanwaltschaft oder Gericht vorladen ...

    Es ist richtig, dass es in manchen Fällen möglich ist, einer polizeilichen Vorladung nicht folgen zu müssen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dies von den jeweiligen nationalen Gesetzen und Rechtsvorschriften abhängt. In einigen Ländern kann es rechtliche Konsequenzen haben, einer polizeilichen Vorladung nicht nachzukommen.

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