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Vermoegens

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Beiträge von Vermoegens

  1. Am 16.2.2023 um 19:22 schrieb Jokin:

    Genau das ist der Punkt.

    Solange das eigene Vermögen so "gering" ist, dass beim Vererben keine Erbschaftssteuer anfällt, muss man sich um solche Konstrukte keine Gedanken machen.
    Also bei unter 400.000 Euro (je Kind) und 500.000 Euro (je Ehefrau) zzgl. selbst bewohntem Eigenheim.

    Hat man darüber hinaus noch mehr Vermögen, aber locker 30 Jahre Lebenszeit, dann man die steuerfreie Schenkung an Kinder und Enkel durchführen. Dann verteilt man sein Erbe einfach schon mal zu Lebzeiten. Das kann man bei vermieteten Immobilien mit einem Nießbrauch machen, dann kassiert man dennoch die Mieteinnahmen.

    Ist das Vermögen noch größer, braucht man auch diesen Nießbrauch nicht, denn dann hat man genug Einkommen aus seinen verbliebenen Immobilien, aber dann kommt durchaus eine Familiengesellschaft in Frage über die dann das Vermögen verteilt und verwaltet wird. Und darüber kommen nicht nur die Einnahmen rein sondern eben auch die Ausgaben wie die Ertragsausschüttungen und die Steuerzahlungen.
    .... dann ist aber auch so ein großes Vermögen vorhanden, dass die laufenden Einnahmen nicht nur die Vermögensverwalter locker finanzieren können sondern auch kompetente Steuerfachleute.

    Die findet man dann in den "Family-Offices".

     

    Daher finde ich diese Frage hier im Forum etwas ungewöhnlich.
    ... entweder man hat genug Kohle und kann sich sachkompetenten Rat einkaufen ....
    ... oder man hat die Kohle nicht, dann braucht man aber auch dieses Knstrukt und somit auch nicht diese Steuerkompetenz.

     

    Ich hab davon jedenfalls keine Ahnung.

    „Man empfindet es oft als ungerecht, dass Menschen, die Stroh im Kopf haben, auch noch Geld wie Heu besitzen.“ (Gerhard Uhlenbruck)

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