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axbit

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Beiträge von axbit

  1. Hat jemand Interesse an einem stark fallenden BTC-Kurs? Falls ja, dann würde ich eben nachkaufen, das ist der ultimative Garant dafür, dass es danach knallt :)

    Ja ich jetzt, wenn Du mir den Gefallen tun könntest, wär ich dir verbunden. Bin nämlich gestern in der heißen Phase raus und heute morgen schön als Esel am Bahndamm gestanden und hab dem Zug schon nicht mehr nachwinken können. Klasse gelaufen... :rolleyes:

    • Love it 1
  2.  

    Erstens: Ihr fordert, zu Recht, dass Bitcoin.de für ein rechtsstaatliches Grundrecht einsteht: Dass Kundendaten nur nach richterlichem Beschluss weitergegeben werden. Diese Art der Gewaltenteilung, also dass die Exekutive nicht die Jurisdiktive ist, ist ein wichtiges Element des Rechtsstaates. Anders als hier dargestellt, steht Bitcoin.de jedoch vollständig dafür ein.

     

    Auf ein Recht zu verzichten, bedeutet nicht, ein Recht auszuhebeln. Wenn ich meinen Nachbarn nicht anzeige, weil er auf meinem Parkplatz parkt, ist mein Eigentumsrecht weiterhin intakt, und wenn ich eine rote Ampel überfahre und dafür keinen Strafzettel bekomme, weil hier kein Blitzer steht, sind die Verkehrsregeln weiterhin in Kraft. Versteht ihr? Jemand, der jeden anzeigt, der fünf Minuten auf dem falschen Parkplatz steht, hilft dem Recht nicht, sondern schadet ihm, weil er Kadavergehorsam einfordert und Kapazitäten der Rechtsdurchsetzung (und damit Steuergelder) vergeudet.

     

    Ein Recht wird nicht ausgehebelt, wenn man es nicht in Anspruch nimmt. Ein Recht wird nur ausgehebelt, wenn man es nicht in Anspruch nehmen KANN. Bitcoin.de hatte in diesem Moment die Wahl, einen richterlichen Beschluss zu fördern - was in der Regel auch gemacht wird - hat dies aber aus wohlbedachten Gründen unterlassen. Diese Gründe lagen unter anderem darin, dass es offensichtlich eine Straftat gab. Bitcoin.de hat sich dafür entschieden, maßvoll Gebrauch von einem Recht zu machen.

     

    Soweit meine Ansicht dazu. Nun könnt ihr darüber herfallen :(

     

    Es geht nicht darum, über dich herzufallen. Es geht um Argumente und um Verstehen.

     

    Dein Vergleich hinkt. Wenn bitcoin.de entscheidet, auf die Druchsetzungen eines eigenen Rechts zu verzichten, dann ist das in Ordnung. Hier geht es aber nicht um ein eigenes Recht, sondern um fremde Rechte. Und da hat kein Dritter zu entscheiden, ob auf das Recht gerade verzichtet wird oder eben nicht. Erst Recht nicht mit der Begründung, es sei "offensichtlich" eine Straftat.

     

    Offensichtlich ist im Strafrecht nämlich gar nichts. Sonst würde es keine Freisprüche gegen. Bevor es nämlich zu einer Hauptverhandlung kommt, hat der Vorsitzende in einem sog. Zwischenverfahren zu prüfen, ob er die Anklage zulässt oder nicht. Geht er bereits im Zwischenverfahren von einem Freispruch aus, darf er die Anklage nicht zulassen. Das geht nur, wenn er von einer Verurteilung ausgeht, also im Zwischenverfahren nach Lage der Akten glaubt, einen schuldhaften Täter vor sich zu haben. Dennoch kommt es dann in der Hauptverhandlung zu Freisprüchen. Warum? Weil eben das, was vorher offensichtlich war, doch nicht so offensichtlich war und man später einsehen musste, nicht den schuldigen Täter auf der Anklagebank sitzen zu haben, sondern einen jetzt offensichtlich Unschuldigen.

     

    Wieso gibt es in der Strafprozessordnung genau festgelegte Regeln, wie ein Strafprozess abzulaufen hat und wieso halten sich Richter daran? Weil Richter wissen, dass es um fremde Rechte geht, sie eine Machtfülle haben, die ein Leben zerstören können und ein rechtsstaatliches Verfahren nur ein durchstrukturiertes Verfahren ist, dass von Anfang bis zum Ende die strafprozessualen Rechte des Angeklagten Punkt für Punkt achtet. So ist z.B. die Nichtgewährung oder Verhandlungsfortsetzung nach dem "letzten Wort" des Angeklagten ein Revisionsgrund. Das Urteil wird dann aufgehoben, völlig egal, ob der Angeklagte vorher aussagen konnte oder nicht.

     

    Im Strafrecht von offensichtlich und von Rechtsverzicht durch einen Dritten zu reden, lässt jeden Juristen den Kopf schütteln. Wenn aber schon der ausgebildete Strafrichter nicht so handeln darf, wie es gerade offensichtlich erscheint und Rechte des Angeklagte unter den Tisch fallen lassen darf, dann sollte sich die Bitcoin Deutschland AG an einem solchen Tun nicht versuchen, erst Recht nicht!

     

    Deshalb gibt es auch nur eine einzige saubere Lösung: In ausnahmslos jedem Fall die richterliche Entscheidung abwarten und dann erst handeln.

     

    Was Kapazitäten und Steuergelder angeht... Es wird kein Steuergeld verschwendet, wenn der Rechtsstaat sich an Recht und Gesetz halten muss. Die Richter gibt es schon, die Staatsanwälte und Polizisten auch. Die werden weiterbezahlt, egal ob sie das Recht beugen oder sich daran halten. Aufwand entsteht für den Rechtsstaat vor allem dann, wenn Richter Recht beugen. Dann müssen nämlich nachgeordnete Instanzen die Dinge ausbügeln, die vorher falsch gemacht worden sind. Eine rechtsstaatliche Justiz ist im übrigen kein Kostenfaktor, sondern sollte uns allen am Herzen liegen, wenn man mal sieht, wie schnell aus persönlichen Gründen die Justiz zur willenlosen Nutte der Politik wird und massenhaft Recht beugt, wie das in Türkei im Moment zu sehen ist.

     

    Wieso kommt hier so wenig von dem schlimmen "Drogendealer" vor? Weil weder Du, noch ich, noch bitcoin.de oder der ermittlende Polizist zu entscheiden haben, ob das ein Drogendealer ist oder nicht (s.o.)

     

    - - - - - - - - - - -

     

    Google mal nach "Harry Wörz". Der Mann wurde verurteilt, versucht zu haben, seine Frau umzubringen. Der war schon ganz früh im Fadenkreuz der Polizei. Damals hieß es von Seiten der Polizei sehr schnell, "der Harry war's!". Der Fall ging über diverse Instanzen, der Mann saß jahrelang in Haft und hat immer wieder seine Unschuld beteuert. Irdendwann wurde das Verfahren wieder aufgenommen und dann wurde er freigesprochen.

    Was war schief gelaufen? Ein möglicher anderer Täter war Polizist, der durfte mitermitteln und ist ganz schnell aus dem Fokus der Ermittlungen verschwunden. Danach war dann offensichtlich der Harry der Täter. Daraus wurde einer der größten Justizskandale der Bundesrepublik! Das Leben von Harry Wörz hat man über Jahre zerstört.

     

    Also komm einem Juristen oder diesem Forum bitte nie mehr mit der Formulierung "offensichtlich" im Zusammenhang mit Strafrecht! Wir können nämlich alle miteinander froh sein, dass es "offensichtlich" im Strafverfahren nicht gibt. Dort gibt es Strafprozessregeln und Rechte, die jeweils strikt einzuhalten sind.

     

    Wer das anders sieht im Forum, der sollte seinen rechtsstaatlichen Wertmaßstab neu kalibrieren und sich überlegen, was er von "offensichtlichen Dingen" hielte, wenn sie ihn plötzlich selbst strafrechtlich angingen!

    • Love it 7
  3. hi,

     

    kann man den Trezor einfach so testen:

     

    1. Man erstellt einen Seed. Und überweist 0.000008 coins darauf.

    2. Man macht den wipe des Gerätes: https://doc.satoshilabs.com/trezor-user/advanced_settings.html

    3. Man macht recovery des Gerätes: https://doc.satoshilabs.com/trezor-user/recovery.html

     

    Somit hat man alles wiederhergestellt, original so, wie es nach Schritt 1 war.

     

    Doch macht man sich damit irgendwie angreifbarer durch hacker? Oder hat es sonst welche Nachteile? Also sollte man nach einem recovery am besten direkt ein neuen seed machen und die coins dann in den neuen seed überweisen?

     

    lieben Dank

     

    Julia :)

     

    Auch wenn mein Post durch Zeitablauf vielleicht keine Relevanz mehr für Dich hat, kann er für andere interessant sein.

     

    Früher war es so, dass man beim Recovery den Seed per Tastatur eingeben musste. Da war es nicht wirklich sicher, den Trezor dann dauerhaft so zu lassen. Ein Keylogger hätte den Seed mitschreiben können. Also hat man in dem Fall ein Recovery gemacht, die Bitcoin vom Trezor auf z.B. ein Paperwallet leergeräumt, mit einem Wipe den Trezor gelöscht und dann mit neuem Seed aufgesetzt und die Bitcoin vom Paperwallet wieder auf den Trezor transferiert.

     

    Heute ist es mit aktueller Firmware möglich, den Seed per Maus auf einem Feld einzugeben, dass ähnlich wie die PIN-Eingabe die Buchstaben ständig wechselt und somit Maleware keine Chance gibt. Wer den Seed so recovert, hat auch danach ein sicheres Gerät.

     

    Zusätzlich zum Seed sind beim Trezor noch zwei Sicherheitsdinge wichtig.

     

    1. Vergabe einer mindestens sechsstelligen PIN mit unterschiedlichen Zahlen. Und keine Kindergarten-PIN wie 123456 oder ähnlicher Quatsch.

     

    Die PIN schützt einen davor, dass das Gerät auch nach einem Diebstahl unbrauchbar ist. Mit jeder falschen PIN-Eingabe verdoppelt sich die Zeit, bis die nächste PIN eingegeben werden kann. Die ersten 30 Versuche dauern deshalb schon 17 Jahre. In der Zeit hat man den Diebstahl bemerkt, und mit dem Seed in einem anderen Wallet die Bitcoin leergeräumt.

     

    Wer Probleme hat, sich Nummernfolgen zu merken, der sollte Memotechniken anwenden. Das ist ziemlich einfach. Unser Gehirn hat enorme Schwierigkeiten, sich Zahlenfolgen zu merken, kann sich aber prima Bilder und Geschichten speichern. Also wandelt man die Zahlenfolge in eine Bildgeschichte um. Die Zahlen von 0 - 9 haben jeweils ein Symbol:

     

    0 Reifen

    1 Kerze

    2 Schwan

    3 Dreirad

    4 Segelboot

    5 Finger einer Hand

    6 Elefant (Rüssel)

    7 Zwerge

    8 Schneemann

    9 Kegel beim Kegeln

     

    Aus der zufälligen PIN 492670 wird dann die Geschichte:

     

    Wir stechen mit einem Segelboot in See, in dessen Kajüte sich überraschenderweise 9 Kegel finden.

    Über uns fliegt ein wiedergeborener Schwan vorbei, der in seinem früheren Leben ein indischer Elefant war.

    Am anderen Ufer stehen die sieben Zwerge, die mit einem Autoreifen spielen und uns zuwinken.

     

    Je abstruser die Geschichte ist, desto einfach ist sie merkbar. Und nein, ihr solltet obige PIN und die Geschichte nicht verwenden, die ist mit diesem Post sicherheitstechnisch verbrannt. Ausserdem merkt man sich etwas nur dann, wenn man aktiv damit umgeht, sich also eine eigene Geschichte ausdenkt.

     

    2. Neben den 24 Seedwörtern und der PIN, gibt man sich ein 25. Seedwort in Form eines Passwortes oder einer Passwortphrase. Dies führt im Trezor dazu, dass man sich ein hidden Wallet erstellt hat. Selbst wenn jemand an Trezor, PIN und Seed drankommt, kommt er nicht an die Bitcoin, weil er die Passphrase nicht kennt. Mit Vergabe unterschiedlicher Passphrasen ist es so möglich, sich beliebig viele unterschiedliche hidden Wallets mit dem Trezor zu erstellen.

     

    Die Passphrase kann bis zu 50 Zeichen lang sein! Aber Achtung: Wer die Passphrase verliert, kommt nicht mehr an seine Bitcoin ran! Denn der Seed ist um die Phassphrase erweitert und somit ist die Passphrase unter allen Umständen erforderlich, um in sein hidden Wallet und damit an die Bitcoin zu kommen.

     

    - - - - - - - - - - - - - - - -

     

    Was tun, wenn der Trezor als Gerät mal versagt (bisher bei mir noch nicht passiert)? Ich hab mir zur Sicherheit zwei Trezore gekauft und den zweiten mit gleichem Seed und gleicher PIN konfiguriert. Funktioniert irgendwann mal ein Gerät nicht mehr oder wird eins gestohlen, kann ich mit dem anderen sofort weitermachen. Ausserdem hat das den Vorteil, dass man das erste Gerät ohne Sorge mit neuer Firmware updaten kann. Sollte mal ein Update schief gehen (bisher noch nicht passiert), hat man immer noch das zweite Gerät. Wobei der Updatefall auch durch die Recoverymöglichkeit behoben werden kann, wenn man Seed und Passwortphrase aufgehoben hat!

  4.  

    Unsere Kommunikationspolitik ist in der Tat beschissen. Da gibt es auch absolut nichts schönzureden. Ich komme mir aktuell vor wie ein Politiker, die auch oft viel reden ohne etwas zu sagen. Das finde ich selbst "suboptimal", um keine Kraftausdrücke zu benutzen. Es wird wohl noch einige Zeit vergehen, bis ich hier einen substanziellen Beitrag zur Ehrenrettung von Bitcoin.de und meiner Person in Sachen "Kommunikationspolitik" leisten kann - leider.

     

    Es ist so, dass wir aktuell zum konkreten Fall einfach nicht mehr sagen dürfen, um die Ermittlungen nicht zu gefährden. An diese Anweisung werden wir uns auch weiterhin halten. Der einstelligen Anzahl von Kunden des betreffenden Handelspartners ist bereits im Dezember empfohlen worden den Rechtsweg zu beschreiten, um an ihr Geld zu kommen, auf dem derzeit der "behördliche Daumen" liegt. Das ist auch weiterhin dringend zu empfehlen, um keine Zeit zu verlieren. Die Diskussion hier im Forum wird für die betroffenen Kunden definitiv nicht dazu führen schneller an ihr Geld zu gelangen.

     

    Und noch mal: es gibt/gab kein Sicherheitsproblem/Bug. Weder mit Euros und schon gar nicht mit Bitcoins. Es ist nichts "wegkommen", aber es klebt eben der "behördliche Daumen" auf dem Geld. Durch eine bereits umgesetzte Verbesserung der "Frühwarnsysteme" ist davon auszugehen, dass wir solche Fälle in Zukunft abfangen können. "Auszugehen" heißt in diesem Zusammenhang, dass ich mich nicht so weit aus dem Fenster legen möchte zu behaupten, dass unter bestimmten Umständen Behörden nicht auch in Zukunft die "Blutgrätsche" machen können - trotz aller technischen Verbesserungen.

     

    Viele Grüße,
    Oliver Flaskämper

     

     

    Ein Mahnverfahren wird ergebnislos bleiben, da legt der Gemahnte einfach Widerspruch ein und dass war's. Wenn, dann muss vom Anwalt letztmalig eine Frist zur Zahlung bestimmt - und danach geklagt werden. Eine Rechtsschutzversicherung wäre zwar schön, aber da letztlich der Verlierer alles zahlt, hier unnötig.

     

    Das Problem mit der möglichen Kündigung kann niemand sicher aus der Welt schaffen. Sind nur Poweruser betroffen? Vielleicht sollte am Anfang derjenige klagen, dem eine solche Kündigung mehr oder weniger egal ist. Mit einem obsiegenden Urteil können die anderen dann winken.

     

    Oliver Flaskämper empfiehlt im obigen Post selber den Rechtsweg zu beschreiten. Er meinte das natürlich in Bezug auf den Käufer. Dass die juristische Person, deren Vorstand er ist, selbst auch Schuldnerin des Anspruchs ist, hat er geflissentlich unter den Tisch fallen lassen. Dass der Rat, den Rechtsweg gegen den Käufer zu bestreiten falsch war, sieht man nun, weil die Ermittlungen erwartungsgemäß eingestellt wurden, da der Täter nicht zu ermitteln war. Eine Klage gegen den "Käufer" wäre also gescheitert.

     

    Klagen muss man in dem Fall allein gegen die Bitcoin Deutschland AG und die Fidor Bank. Jetzt, wo die Ermittlungen eingestellt wurden, fällt auch der Grund weg, dass die Bitcoin Deutschland AG nichts mehr dazu sagen "dürfe", um Ermittlungen nicht zu gefährden. In wie weit Ermittlungen gefährdet werden können, wenn die Bitcoin Deutschland AG schon damals gesagt hätte, wir kommen selbstverständlich für den Schaden auf, der durch uns entstanden ist, hat sich mir schon damals nicht erschlossen. Es war schlichte Hinhaltetaktik.

     

    Es wäre wirklich schade, wenn die Bitcoin Deutschland AG und die Fidor Bank mit dieser dreisten Nummer durchkämen, weil die Leute alle Angst haben, dann ihren Account oder ihr Konto gekündigt zu bekommen. Das kann und sollte nicht das richtige Ergebnis sein.

    • Love it 2
  5. acuh wenn Jokin nicht betroffen ist, hat er es hier recht gut getroffen:

    Eine Kündigung seitens Fidor oder bitcoin.de würde auf lange Sicht mehr Schaden anrichten, als Schaden erstattet würde.

     

    Solange eine Kündigung nicht verhindert werden kann, weiß ich nicht weiter.

    Falls jemand dazu einen Ratschlag hat, immer her damit.

     

    Im Rahmen der Meinungsfreiheit darf jeder die Wahrheit in einem Forum schreiben.

     

    Sollte also tatsächlich jemand bei Bitcoin Deutschland AG oder Fidor Bank auf die Idee kommen, nachdem man dem Kunden, der nichts verkehrt gemacht hat, aber der durch Programmfehler und damit Verschulden der Bitcoin Deutschland AG einen Schaden erlitten hat, den man auf diesem Schaden mit fragwürdigen Ausreden sitzen gelassen hat, zu kündigen, wenn dieser sein Recht vor Gericht geltend macht und gewinnt, dann wäre eine solche Kündigung ein derartiger PR-SuperGAU, wie man ihn sich größer nicht ausmalen könnte.

     

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass man sich einen solchen Shitstorm als Unternehmen freiwillig antun möchte.

     

    Würde (jeder beachte den Konjunktiv!) sogar gedroht, wenn ihr klagt, kündigen wir, ist das rechtlich eine strafbare Erpressung und sollte zur Anzeige gebracht werden.

     

    Umgekehrt dürft ihr nicht damit drohen, wenn ihr kündigt, dann schreiben wir das. Es geht also um die Drohung, die nicht sein darf. Ohne zu Drohen schreiben, was passiert ist, darf jeder. Wir leben in einem freien Land, Art. 5 GG ist weiterhin in Kraft.

     

    Ob eine Kündigung möglich und wirksam ist, weil der Kunde vor Gericht zieht und gewinnt, also ein wirksamer Kündigungsgrund praktisch nicht vorliegt, weiß ich aus dem Stehgreif nicht. Bei einer Bank sollte das so einfach nicht gehen, weil ein Bankkonto essentiell im heutigen Leben und Rechtsverkehr ist. Da wird es für eine Kündigung also Kündigungsgründe geben müssen. Eine Rachekündigung wird dem nicht genügen.

     

    Bei einem Marktplatz wie Bitcoin Deutschland AG kann es anders sein. Ein wichtiger Grund zur Kündigung besteht nicht, ob mit Frist gekündigt werden darf, i don't know. Aber wie geschrieben, kann ich mir nicht vorstellen, dass man sich einen solchen PR-Supergau selbst antun wird.

     

    Ich würd mich davon jedenfalls nicht abhalten lassen. Du klagst das Geld ein, dass Dir zusteht! Wenn der Gegner dann kündigt, hat er das Rechtssystem grundlegend nicht verstanden. Und schießt sich auch finanziell ins eigene Knie, weil er dann auch keine Provisionen mehr bekommt und nicht mehr an Dir verdient.

    • Like 1
  6.  

    Laut unten genannten Quellen hat bitcoin.de angeblich Kundendaten ohne richterliche Anordnung (und ohne Kenntnis der Kunden) an unternehmensfremde Personen/Organisationen weitergegeben, in dem geschilderten Fall konkret an eine Polizeibehörde.

     

    Daraus ergeben sich für mich als Kunden folgende Fragen:

    1) Trifft der im Link dargestellte Sachverhalt zu?
    2) falls ja, auf welcher Rechtsgrundlage basierte diese Datenweitergabe?

    Quellen:
     

    ####### Update am 3.8. um 16:19 Uhr ################
    Ich habe in der Zwischenzeit eine Antwort erhalten die ich nachfolgend kurz zusammenfasse und anschließend im Original beifüge:
     
    1) Trifft der im Link dargestellte Sachverhalt zu? 
    Der im Link genannte Sachverhalt trifft zu. Kundendaten wurden ohne richterliche Anordnung (richterliche Beweiswürdigung) an firmenfremde Behörden weitergegeben. bitcoin.de wird auch weiterhin Kundendaten ohne richterliche Anordnung (richterliche Beweiswürdigung) an firmenfremde Behörden weitergeben.
     
    2) falls ja, auf welcher Rechtsgrundlage basierte diese Datenweitergabe?
    laut Meinung von bitcoin.de liegt eine pauschale Zustimmung durch den Kunden in den AGB zum Bereich Datenschutz (§21 Abs. 5) vor

    Wir möchten betonen, dass allen Anfragen die wir bisher von Behörden erhalten haben, konkrete Straftaten zugrunde lagen. Es liegt uns fern den Eindruck zu erwecken bei Bitcoin.de Straftaten zu fördern bzw. Straftäter zu schützen. Daher entsprechen wir im Regelfall bei Vorliegen eines aus unserer Sicht berechtigten Interesses den Auskunftsersuchen der anfragenden Behörden. 

     

     

     

    Das wird ja immer besser :rolleyes:

     

    Nur weil die Polizei sagt, da liegt eine Straftat vor, gib uns die Daten, gibt die Bitcoin Deutschland AG die Daten raus. (Wo ist eigentlich der Kopf-gegen-die-Wand-Smilie?) Seit wann entscheidet die Polizei, ob eine Handlung eine Straftat ist oder nicht? Das entscheiden immer noch Gerichte! Die Polizei kann meinen was immer sie will, rechtlich relevant ist das nicht! Und seit wann ist Datenschutz ein Haufen Mist, der im vorauseilenden Gehorsam bei jeder Anfrage eines Polizisten ohne richterlichen Beschluss und ohne richterliche Prüfung und ohne eigene rechtliche Prüfung sofort zu befolgen ist? WtF?

     

    @ Bitcoin Deutschland AG, lest euch mal die Transparenzberichte von Posteo durch, dann werdet ihr erstaunt sein, dass dort die allermeisten Anfragen von Polizisten weder formell noch materiell-rechtlich in Ordnung sind und damit rechtswidrig! Posteo lässt diese Anfragen von einem Rechtsanwalt prüfen und lehnt die Herausgabe bei Rechtswidrigkeit ab und zieht das auch vor Gericht erfolgreich durch! Hat man es bei euch mit einer rechtlichen Laienschauspieltruppe zu tun, die ausser irgendwas mit Bitcoin sonst nichts auf die Reihe bekommt? Wenn ihr schon keine Ahnung habt, dann fragt zumindest vorher Anwälte, die wissen, was sie tun und was zu tun ist!

     

    Das Ding hier ist ja noch unsäglicher als euer Verhalten im Express-Handel-Schadensfall! :angry:

    • Love it 4
  7. Ob wir dann Zinsen bekommen ? :D:rolleyes:

     

    Nein, ihr bekommt keine Zinsen, und auch kein Geld, jedenfalls solange nicht, wie ihr euch nicht traut, in dieser Sache endlich rechtliche Schritte einzuleiten. Die juristische Lösung hab ich euch haarklein geschrieben, (mit dem Post) zum Anwalt gehen und euer Geld endlich einklagen, müsst ihr selbst.

     

    Oder habt ihr immer noch nicht bemerkt, dass deshalb nicht freiweillig gezahlt wird, weil die Bitcoin Deutschland AG und die Fidor Bank darauf spekulieren, dass fast keiner sein Geld einklagen wird und man deshalb damit durchkommt, ohne den Schaden tragen zu müssen? Dieses Versteckspiel klappt ökonomisch unterm Strich selbst dann noch, wenn nur ein oder zwei klagen. Wenn aber alle oder fast alle zum Anwalt gehen, dann kommt zum Schaden noch eine schöne Schadenssumme aus Gerichts- und Anwaltskosten dazu und dann fällt bei den beiden juristischen Personen vielleicht der Groschen, dass die sofortige Schadensbegleichung günstiger gewesen wäre und man zukünftig doch anders agieren sollte.

     

    Das ist das gleiche Spiel, wie wenn man einen Anspruch gegen eine Versicherung hat. Ohne Klage bekommt man Ausflüchte und wird abgespeist.

     

    Wie sagen die Juristen (völlig richtig): Wer sich nicht wehrt, der lebt verkehrt!

     

    In diesem Sinne ... :)

    • Love it 3
    • Like 1
  8. Es muss doch einen Weg geben ? reicht es vllt einfach nur abzuwarten wie ich auch schon gelesen habe ? Bzw. war das Update von Elektrum auf das alle gewartet haben nicht electron cash ?

    Auf der seite von Electrum steht eine "genaue" Beschreibung wie mit electron cash umzugehen ist .

     

    Aber ich würde ungern selbst herumexperiementieren . Ich würde auch einen anderen Weg nehmen nur finde ich keine anleitung oder sowas .

     

    Meine Bitcoin waren vorher auf einem Paperwallet.

     

    Mit Electrum Portable auf einem USB-Stick habe ich die privaten Keys geladen, die Bitcoin auf neue unbenutzte Paperwalletadressen transferiert, und ein oder zwei Bestätigungen abgewartet.

     

    Danach mit dem Electron Cash Wallet die privaten Keys erneut geladen und die BCC auf eine andere Paperwalletadresse gesandt.

    Beim Electron Cash Wallet sollte man sich nur mit einem einzigen Server manuell verbinden, der BCC im Namen hat, weil beim automatischen Verbinden mit allen Servern auch auf Server zugegriffen wird, die im Bitcoinnetzwerk sind. Im letzten Fall werden die vorherigen Transaktionen angezeigt und somit ist eine Überweisung nicht möglich. Greift das Wallet nur auf den BCC Server zu, kann man die BCC überweisen.

     

    Insgesamt ist das ein recht einfacher und schneller Weg.

    • Love it 1
  9. Hallo, kann ich mein Paperwallet auf mein Trezor einbinden ohne ein evtl. neues auf den Trezor zu erstellen?

     

    Danke für eure Hilfe vorab... :-)

    Da Trezor ein Hardwarewallet ist, bei dem sich die privaten Keys gewollt vom Trezor nicht auslesen lassen, kannst Du auch keine privaten Keys importieren.

     

    Der Weg vom Paperwallet zum Trezor geht daher nur über ein Wallet, bei dem die privaten Keys des Paperwallets importierbar sind. Am einfachsten geht das mit blockchain.info oder electrum. Nach dem Import der Keys sendet man die Bitcoin an eine der Adressen des Trezors.

    • Love it 1
  10. Seit 13. Mai kein Update mehr. Was ist denn aus dieser Geschichte nun geworden? Haben die Geschädigten nun ihr Geld bekommen oder immer noch nicht?

     

    Rechtlich ist der Fall relativ einfach, obwohl vier Personen, nämlich Verkäufer, Käufer, Bitcoin Deutschland AG und Fidor Bank, involviert sind:

     

    a. Anspruch Verkäufer gegen Käufer

     

    Mit dem Angebot von Bitcoin und der Expressannahme des Angebots auf dem Marktplatz ist ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen. - > Der Käufer muss den Kaufpreis gemäß § 433 II BGB zahlen. Daher hat der Verkäufer einen einklagbaren Anspruch gegen den Käufer.

     

    Problem: Ist beim Käufer noch was zu holen und ist der angebliche Käufer der tatsächliche Käufer oder der Käuferaccount gehakt? Also schwierig.

     

    b. Anspruch Verkäufer gegen die Fidor Bank

     

     

    8 Zahlungsgarantie im Rahmen der Option "beschleunigte Abwicklung" ("jetzt-sofort-kaufen" und "jetzt-sofort-verkaufen"-Funktion)

    Unter der Voraussetzung, dass sowohl der potentielle Käufer als auch der potentielle Verkäufer über ein Konto bei der Fidor Bank verfügt, welches er als Referenzbankkonto für den Bitcoin-Handel auf der Plattform www.bitcoin.de nutzt und welches er auch als Zahlungskonto für den betreffenden Kauf bzw. Verkauf ausgewählt hat, sowie unter den folgenden weiteren Voraussetzungen:

    - Käufer und Verkäufer haben der Bitcoin Deutschland AG gegenüber der Zusatzvereinbarung zur "beschleunigten Abwicklung" zugestimmt,
    - der Verkäufer hat im Falle eines Verkaufsangebotes eine Option gewählt, die dem Käufer die "beschleunigte Abwicklung" ermöglicht bzw. diese voraussetzt,
    - der Käufer hat im Falle eines Kaufangebotes die Funktionalität zur "beschleunigten Abwicklung" aktiviert,
    - eine wirksame Einigung über den Verkauf und die Übertragung der Bitcoins ist zustande gekommen,
    - der Käufer hat auf seinem Konto bei der Fidor Bank eine Reservierung mindestens in Höhe des vereinbarten Kaufpreises vorgenommen,
    - der Verkäufer die für den Verkauf erforderlichen Bitcoins bei der Bitcoin Deutschland AG eingeliefert hat.

     

    garantiert die Fidor Bank dem Verkäufer den Ausgang des vereinbarten Kaufpreises vom Konto des Käufers bei der Fidor Bank und dem Verkäufer den Zahlungseingang des ihm zustehenden Betrages auf sein Bankkonto bei der Fidor Bank. Bei einem Referenzkonto des Verkäufers, das nicht bei der Fidor Bank geführt wird, kann ein Zahlungseingang gemäß den Zusatzbedingungen (§ 9 Absatz 3) nicht garantiert werden.

     

     

    Kann ein Garantieanspruch noch schöner und eindeutiger formuliert sein, als obige AGB? Ich meine nicht. :wub:

    Da alle Voraussetzungen gegeben sind, garantiert die Fidor Bank dem Verkäufer den Zahlungseingang des ihm zustehenden Betrages auf sein Bankkonto.

     

    Da eine Garantie rechtlich die freiwillige Zusicherung ist, in besonders hohem Maße einstehen zu wollen, also eine unbedingte Schadensersatzleistung im Schadensfall zugesichert wird, hat jeder Geschädigte einen eigenen auf der Garantie beruhenden Anspruch gegen die Fidor Bank.

     

    Dass sich die Fidor Bank rausredet, man habe keinen Zugriff auf das Konto, weil es behördlicherseits gesperrt ist, ist völlig irrelevant. Der Schadensersatzanspruch aufgrund der Garantie ist ein eigener Anspruch gegen die Fidor Bank selbst und nicht gegen ein bestimmtes Konto. Was mit dem Konto ist, hat die Verkäufer nicht zu interessieren und ist allein das Problem der Fidor Bank. Die Fidor Bank hat hier aus ihrem eigenen Vermögen zu haften und den Verkäufern den Schaden zu ersetzen.

     

    Allerdings hat die Fidor Bank gegen die Verkäufer einen Anspruch auf Abtretung des Kaufvertragsanspruchs aus a. gemäß § 255 BGB, um ihrerseits gegen den Käufer vorgehen zu können und sich dort das Geld wiederzuholen. Ob sie es vom Käufer bekommt oder nicht, spielt für die Verkäufer keine Rolle.

     

    Dieser Anspruch ist so derart klar und deutlich, dass ich mich gewundert habe, warum bisher noch keiner der Geschädigten der Fidorbank ein Einwurfeinschreiben mit einem Datum als letzte Frist zur Schadensbegleichung geschickt, die Schadensbegleichung gefordert und nach Fristablauf zum Anwalt gegangen ist, damit der das Geld einklagt? Eindeutiger als hier kann ein Garantieanspruch doch nicht mehr formuliert sein.

     

    c. Anspruch der Verkäufer gegen die Bitcoin Deutschland AG, die bitcoin.de betreibt

     

    Die Bitcoin Deutschland AG handelt zweifelsfrei als Treuhänderin und verdient als solche ihr Geld. Das treuhänderische Versprechen ist, Verkäufer, stell du die Bitcoin auf eine der von bitcoin.de allein gehaltene und dem Verkäufer intern zugeordnete Bitcoinadresse zur Verfügung, dann sorgt bitcoin.de dafür, dass der Käufer sicher seine Bitcoin erhält und der Verkäufer sicher sein Geld.

     

     

    IV. Dienstleistungen der Bitcoin Deutschland AG § 12 Dienstleistungen der Bitcoin Deutschland AG
    1. Die Bitcoin Deutschland AG bietet dem Kunden die Möglichkeit, auf der Handelsplattform bitcoin.de mit Bitcoins zu handeln; das heißt, Bitcoins von anderen Kunden zu kaufen oder Bitcoins an andere Kunden zu verkaufen. Die Vermittlung der Geschäfte erbringt die Bitcoin Deutschland AG dabei als vertraglich gebundener Vermittler von FIDOR.
    2. Die Bitcoin Deutschland AG bildet auf Basis der Gesamtheit der auf dem Marktplatz geschlossenen Kaufverträge und unter Einbeziehung weiterer, auf anderen Marktplätzen geschlossener Kaufverträge über Bitcoins den Wert des Bitcoins in Euro in Form eines Kursverlaufes auf der Website ab. Ein Kursverlauf wird auch in US-$ abgebildet, die Daten hierfür stammen von der Handelsplattform MtGox (mtgox.com). Die Bitcoin Deutschland AG legt den Wert eines Bitcoins in Relation zur Tauschwährung also nicht selbst fest und ist auch nicht für die Wertentwicklung des Bitcoins auf dem Marktplatz verantwortlich. Die Bitcoin Deutschland AG handelt auf dem Marktplatz auch nicht selbst mit Bitcoins.
    3. Die Bitcoin Deutschland AG bietet dem Kunden, der Bitcoins auf bitcoin.de von einem anderen Kunden kauft, Sicherheit, indem die Bitcoin Deutschland AG während einer Bitcoin-Transaktion als Treuhänder für die gehandelten Bitcoins fungiert. Um Verkaufsangebote einstellen oder Kaufangebote annehmen zu können, muss ein Kunde die entsprechende Anzahl an Bitcoins im Vorfeld auf ein Bitcoin-Konto bei der Bitcoin Deutschland AG eingezahlt haben. Die bei der Bitcoin Deutschland AG durch einen Kunden eingezahlten und von der Bitcoin Deutschland AG verwahrten Bitcoins werden auf bitcoin.de als Bitcoin-Guthaben des Verkäufers aufgeführt. Ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung eines Verkaufsangebots oder der Annahme eines Kaufangebotes durch einen Kunden werden die Bitcoins des Kunden durch die Bitcoin Deutschland AG „gesperrt“ und sind für den Verkäufer nicht verfügbar. Die Bitcoins eines Kunden werden wieder freigegeben, wenn dieser ein Verkaufsangebot vor Zustandekommen eines Kaufvertrages zurückzieht oder wenn der Käufer den Kaufpreis nicht fristgerecht bezahlt oder die Zahlung nicht fristgerecht nachweist (dazu § 15 Abs. 9 und 10; § 16 Abs. 9 und 10 dieser Geschäftsbedingungen). Erfüllt der Käufer dagegen seine Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises fristgerecht, wird die im Kaufvertrag festgelegte Anzahl an Bitcoins abzüglich der gemäß § 19 dieser Geschäftsbedingungen fälligen Provision auf den Käufer übertragen und als Bitcoin-Guthaben des Käufers ausgewiesen.
    4. Die Bezahlung der auf dem Marktplatz verkauften Bitcoins erfolgt nicht über die Bitcoin Deutschland AG, sondern ist alleine den Kunden überlassen.
    5. Die Bitcoin Deutschland AG bietet den Kunden an, ihre Bitcoins zu verwahren („Online-Wallet“). Dies gilt auch für (noch) nicht zum Verkauf angebotene Bitcoins oder nach Erfüllung eines Kaufvertrages, also außerhalb der gemäß Abs. 3 angebotenen treuhänderischen Verwahrung. Die Bitcoin Deutschland AG verwendet diverse Sicherheitsmaßnahmen um die Bitcoins der Kunden vor Verlust (etwa vor Diebstahl durch „Hacker“) zu schützen. Die Bitcoin Deutschland AG bietet die Nutzung des „Online-Wallet“ derzeit unentgeltlich an. Die Bitcoin Deutschland AG behält sich vor, die Verwahrung von Bitcoins zukünftig nur noch gegen eine Gebühr anzubieten.
    6. Die Bitcoin Deutschland AG behält sich vor, die angebotenen Dienstleistungen abzuändern, einzustellen oder um weitere Dienste zu ergänzen.

     

    Aus diesem treuhänderischen Versprechen erwachsen Rechtsfolgen. Wenn der Verkäufer nämlich alles richtig macht, also die Bitcoin auf eine oder mehrere Adressen von bitcoin.de überweist, diese gesperrt werden, es zu einem Kauf kommt und bitcoin.de anschließend die Bitcoin auf den Käufer überträgt, obwohl der Verkäufer gerade nicht den Kaufpreis erhalten hat, dann macht der Treuhänder sich schadensersatzpflichtig, denn um genau dies auszuschließen, ist er da!

     

    Der Schadensersatzanspruch erwächst hier aus der Pflichtverletzung der Bitcoin Deutschland AG gegenüber dem Verkäufer aus dem treuhänderischen Versprechen, nur dann Bitcoin dem Käufer zu überweisen, wenn die Zahlung vorher sicher erfolgt ist und ist genauso eindeutig, wie der Anspruch der Verkäufer gegen die Fidor Bank aus derem Garantieversprechen. Wieso das nicht geklappt hat, ist für den Verkäufer völlig gleichgültig. Die Treuhänderin muss sicherstellen, dass das immer klappt, funktioniert es nicht, liegt ein Organisationsverschulden der Treuhänderin vor!

     

    Die Bitcoin Deutschland AG hat gegen die Verkäufer ebenfalls bei Ersatz des Schadens den Anspruch auf Abtretung des Anspruches Verkäufer gegen Käufer auf Kaufpreiszahlung aus § 255 BGB.

     

    _________________________________________

     

    Das alles ist so sonnenklar, dass es nicht mal in einer Anfängerklausur zum BGB kleinen Schein im ersten Semester Jura taugt! Geht das vor Gericht, wird der Richter entnervt den Anwalt von Fidor und/oder Bitcoin Deutschland AG anschauen und sich fragen, warum diese Leute seine Zeit stehlen bei einer derart eindeutigen Rechtslage?

     

    Was würde ich machen, sollte immer noch kein Schaden beglichen worden sein? Ein gleichlautendes Schreiben an die Bitcoin Deutschland AG und die Fidor Bank jeweils per Einwurfeinschreiben mit Zeugen senden und ihnen obige Rechtslage schreiben (Ihr dürft gerne den Text verwenden oder auf diesen Post verweisen), verbunden mit einem festen Datum als Frist, bis wann der genau bezifferte Schaden auf dem Konto sein muss, verbunden mit dem Angebot, bei Schadensbegleichung den Anspruch auf Kaufpreiszahlung gegen den Käufer dem Zahlenden abzutreten.

     

    Sollte nach Ablauf der Frist das Geld nicht auf dem Konto sein, würde ich zum Anwalt gehen, und den eine Klage gegen die Bitcoin Deutschland AG und die Fidor Bank als Gesamtschuldner gemäß § 421 BGB schreiben lassen, inklusive Verzugszinsen.

     

    Im Zivilprozess ist es hinsichtlich der Kosten der Anwälte und des Gerichts wie beim Skat, die bezahlt derjenige, der verliert, § 91 ZPO, und das wird hier mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht der Verkäufer sein!

     

    Eine Sammelklage gibt es in Deutschland nicht, jeder muss seinen Anspruch selbst verfolgen. Was möglich ist, ist bei z.B. örtlicher Nähe der Verkäufer, dass sie sich auf einen Anwalt einigen und den dann alle beauftragen. Der macht dann trotzdem keine Sammelklage, sondern klagt für jeden dessen Anspruch ein. Als Anwalt sollte jemand genommen werden, der weiß, wie Bitcoin funktioniert. Der zivilrechtliche Teil ist pillepalle.

     

    Ich hoffe, ich konnte helfen.

     

    Sollte das Geld noch nicht da sein, ist das mMn übrigens ein Armutszeugnis für die Bitcoin Deutschland AG. Wenn man als Treuhänderin auftritt, dann muss man auch bereit sein, als Treuhänderin zu haften, wenn im internen Programm was schief läuft, egal ob es im eigenen Programm ist, oder im Programm eines Dritten, mit dem man sich verbindet, bzw. das man in den eigenen Marktplatz integriert hat!

    • Love it 7
  11.  

    Gespaltene Persönlichkeiten scheint es in diesem Forum öfter zu geben. Vielleicht ists ja wirklich Zufall. Mir ists schnuppe. Ich antworte einfach mal, haben ja alle was von. 
     

    Mir war und ist mein Nick völlig egal. Wenn ich geahnt hätte, dass das zu einer Diskussion führt, hätt ich mich auch Hans Muff oder Nikolaus oder xyz genannt. Also nochmal für alle:

     

    Mit Axion0815 habe ich nichts zu tun, wir sind weder verwandt, noch verschwägert und kennen uns nicht. Mein Nick hat mit seinem nichts zu tun, es handelt sich um zwei völlig verschiedene Personen. Wenn ein Moderator die beiden Nicks zu ähnlich finden sollte, dann kann er mich gerne in einen beliebigen anderen Nick umbenennen.

     

    Zu Deiner Erklärung, herzlichen Dank. Ich wusste beispielsweise nicht, dass Fullnotes die Transaktionen prüfen und dann in den Mempool stellen. Ich dachte, die Miner würden alles alleine überprüfen, ausrechnen und hashen.

  12.  

    zu I. Coinmixing

    2. Nun besorgt man sich zusätzlich Coins, die irgendwann mal auf der BTCC-Chain gemint wurden (dazu später mehr).
    Man hat nun zwei Adressen. Adresse A hält die "alten" Coins und Adresse B die neuen "geminten".
    Idee: Man bildet nun eine Transaktion mit zwei Inputs (Adresse A und Adresse B ) und einem Output Adresse C auf der (der Einfachheit halber) gleichen Wallet und schickt sie mit normalen (oder zur Sicherheit besseren) Gebühren ab.
    Was passiert? Die Transaktion landet bei einem BTCC-Node, wird validiert, in den Mempool gelegt und irgendwann von einem BTCC-Miner in einen Block aufgenommen, welcher anschließend an die BTCC-Chain angehängt wird. Das BTCC-Wallet synchronisiert und die Überweisung ist fertig. Das bedeuet es exist jetzt auf der BTCC-Chain ein sauber bestätigter Eintrag der gemixten Transaktion. 

     

    Anmerkung zu Punkt 2.

    Die Schwierigkeit ist jetzt aber, wie man an die "frischen" Coins rankommt. Mir fallen drei Möglichkeiten ein:
     

     

     

     

    Wieso müssen die BCC-Coins auf der neuen Chain gemint worden sein? Wenn die BCC-Coins auf einer Adresse in einem BCC-Block liegen, also auf der abgespaltenen neuen Chain, und die Adresse wurde vorher noch in keinem Netzwerk benutzt, hat also nur 1 Transaktion, nämlich den Input von BCC, dann spielt es doch keine Rolle, woher diese BCC ursprünglich stammen oder nicht? Ein Wallet prüft doch nur, in welchen Blöcken die Adresse steht, und nicht, wo der Coin ursprünglich herkommt oder sehe ich das falsch?

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