EuGH Urteil wird nicht angewandt
In aktuellen Verfahren fordert das Finanzamt Umsatzsteuer von Bitcoinverkäufern und ingnoriert das Urteil des EuGH.
Grund genug, Folgen und Abwehrstrategien anzusehen.
http://steuerberater-quermann.de/?c=Finanzamt-fordert-gegen-EuGH-USt-für-Bitcoin