Blockpit klassifiziert die monatlichen (in Zukunft wöchentlichen) BEST Rewards als "Airdrop" mit dem Anschaffungswert 0,00. Siehe Screenshot-Link: https://ibb.co/vmvT4L2 Ein Airdrop ("ohne dass eine Gegenleistung erbracht wurde") wird im Erläuterungstext des Blockpit-Steuer-Reports auch klar zu "Staking", "Mining", "Bounty" und "Masternode" abgegrenzt. Die letzteren werden "mit ihrem Marktwert zum Zuflusszeitpunkt als sonstige Einkünfte i.S.d. § 29 Z. 3 EStG erfasst". D.h. für AT:
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