OnkelHotte Geschrieben 22. April 2021 Teilen Geschrieben 22. April 2021 (bearbeitet) Ich habe mal eine Frage und hoffe ich bin hier im richtigen Unterforum. Kurz zur Historie, ich habe vor kurzem mit Staking angefangen ohne mich leider mit dem Thema Steuern zu beschäftigen. Als ich von den 10 Jahren Haltefristverlängerung gehört habe, habe ich zuerst mein Finanzamt angeschrieben und folgende Antwort erhalten: Sehr geehrter Herr, hinsichtlich der Geschäfte mit Kryptowährung und den daraus entstehenden Einkünften besteht bis zu dem heutigen Zeitpunkt noch keine einheitliche und endgültige steuerliche Regelung. Es wird auf die Prüfung des Einzelfalls verwiesen, da es sich bisher um eine noch ungeklärte Rechtslage handelt. Die Ausführungen zu den von Ihnen gestellten Fragen basieren auf einer niedersachsenweiten Regelung: 1.) In Ihrem Fall stellt das Staking kein Gewerbebetrieb dar, da Ihr Staking-Guthaben während der gesamten Phase gesperrt ist und sie keiner selbstständigen, nachhaltigen Tätigkeit nachgehen, um die Staking-Rewards zu erhalten. Das Tatbestandsmerkmal einer, selbstständigen, nachhaltigen Tätigkeit, mit der am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilgenommen wird, ist daher nicht erfüllt (§15 Abs. 2 ESIG). Die Staking-Rewards stellen stattdessen sonstige Einktünfte aus Leistungen im Sinne des § 22 Nr. 3 ESIG dar. 2.) nach der bisherigen Rechtssprechung verlängert sich in Ihrem Fall die Spekulationsfrist gemäß §23Abs.l Nr.2 S.4 EStG auf zehn Jahre, da aus der Nutzung bzw. dem Verzicht auf den Zugriff ihres Staking-Guthabens laufende Einkünfte entstehen 3.) wie bereits unter 1.) erläutert, stellen die staking-Rewards sonstige Einktünfte aus Leistungen gemäß § 22 Nr. 3 EStG dar und sind in den Einkommensteuererklärungen aufzuführen. Es gilt hierbei eine Freigrenze von 256 €und die erzielten Einnahmen können um die entstandenen Werbungskosten vermindert werden. Diese Auskunft ist unverbindlich und entfaltet keine Bindungswirkung. Sollten weitere Fragen auftreten oder die Ausführungen unverständlich sein, stehe ich Ihnen auch gerne telefonisch unter der oben genannten Durchwahl zur Verfügung. Des Weiteren wurde mir noch am Telefon bestätigt, das die Fristverlängerung startet wenn man die erste Zahlung erhält und nicht bei jeder Zahlung wieder um 10 Jahre verlängert wird. Ist zwar schade aber, dann lasse ich halt die investierten Coins 10 Jahre liegen. Jetzt aber zu meiner Frage, ich habe Ethereum (ETH) bei Binance in Beacon Chain Ethereum (BETH) getauscht und die BETH sind automatisch bei Binance gestakt. In diesem Jahr wird aller Voraussicht Etehreum 2.0 Phase 1 freigeschaltet, werden dann die BETH automatisch in ETH getauscht? Falls ja wäre das ein Problem, da es ein steuerrelevanter Tausch wäre und ich müsste zwangsweise Steuern auf die Gewinne zahlen. Bearbeitet 22. April 2021 von OnkelHotte Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren
Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können
Benutzerkonto erstellen
Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!
Neues Benutzerkonto erstellenAnmelden
Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.
Jetzt anmelden