mayz Geschrieben 24. Juni 2021 Teilen Geschrieben 24. Juni 2021 Moin Leute, ich musste durch Corona leider meine Selbständigkeit aufgeben und bin vorerst in ALG II gerutscht, bis ich wieder Boden unter den Füßen habe. Mit dem vereinfachten ALG II Antrag 2021 ist es erlaubt, ein Vermögen von bis zu 60.000 EUR an Ersparnissen zu haben, ohne von diesen Reserven zehren zu müssen, bis man wieder ein Arbeitsverhältnis antreten kann. Da mir nicht klar war wie das Jobcenter das Traden und Auszahlen von Kryptowährungen handhabt, habe ich kurzerhand eine Anfrage zur Klärung gesendet und würde diese gerne mit euch teilen: "... Sollten Sie aus Ihren Anlagen an der Börse in Form von Kryptowährungen eine Dividende bzw einen Gewinn erzielen und diesen auf Ihr Konto ausgezahlt bekommen müssen Sie dies mitteilen und entsprechende Nachweise bzw. Unterlagen vorlegen. Erst dann kann eine Prüfung darüber stattfinden, ob es sich hierbei um eine Vermögensumschichtung handelt oder die Auszahlung als Einkommen zu berücksichtigen ist." Wie würdet ihr das verstehen? Wäre es nach dieser Antwort möglich, Kryptowährungen auf diversen Handelsplattformen zu traden, ohne dass hier eine Steuerberücksichtigung stattfindet? Nach meiner Interpretation wird hier tatsächlich nur die Auszahlung auf das Girokonto berücksichtigt und nicht die Verteilung vom Spot-Guthaben im Kryptowallet oder auf der Exchangeplattform. Entfällt hier schlicht die Steuerklasse? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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