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geograman

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Beiträge von geograman

  1. Auf der Website der BaFin ist ja folgende Information zu finden: Derjenige, der im eigenen Namen gewerbsmäßig VC für fremde Rechnung an- und verkauft, betreibt das erlaubnispflichtige Finanzkommissionsgeschäft.

    1. Bedeutet "an- und verkauft", dass beides eintreten muss oder reicht schon ein an- ODER Verkauf damit eine Lizenz notwendig wird?
    2. Wenn man gewerblich eine Dienstleistung anbietet, die darin besteht, die Konten Dritter auf den Börsenplattformen mit einer Vollmacht zu verwalten, benötigt man dann ebenfalls eine Lizenz? Mit der Vollmacht wäre man ja ermächtigt Virtuelle Währungen zu kaufen und zu verkaufen, aber nicht unter eigenem Namen, sondern eben über das Konto des Dritten.

     

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