Hier werde mal aus einer FB-Gruppe eines Steuerberaters Zitieren zur Sache NEO/GAS:
Guten Abend, dieser Beitrag soll ein kleines "Bonbon" auf dem Nachtkissen sein, weil ja wohl den meisten von Euch in der vergangenen Woche einiges an Kurswert verlustig gegangen ist.
Ich habe heute ein Gespräch mit einem Beamten der Oberfinanzdirektin Nordrhein-Westfalen geführt.
Es ging mir in dem Gespräch darum, die etwas problematischeren Fragen zu klären, da vieles in der Besteuerung von Kryptos bislang nicht explizit durch den Gesetzgeber geregelt ist und damit die Notwendigkeit besteht, diese Form der "Spekulationsgeschäfte" zutreffend den bestehenden gesetzlichen Normen zuzuordnen.
Es geht hierbei nicht um "gut" oder "schlecht", sondern es geht in erster Linie um Rechtssicherheit, weil auf dieser Basis somit auch Gestaltungsmöglichkeiten gegeben sind, einfach gesagt, man weiß, wo man dran ist.
Ich fasse das Wesentliche somit kurz zusammen:
1. Sogenannte "lending"- Geschäfte lösen keine Verlängerung der Haltefrist auf 10 Jahre aus.
2. Einnahmen aus Cloudmining führen zu sonstigen Einkünften nach § 22 Satz 1 Nr. 3 EStG, es sind nie! Einkünfte aus Kapitalvermögen und unterliegen darum auch nicht der Abgeltungssteuer von 25% + Soli und Kirchensteuer, sondern dem persönlichen Steuersatz (wer was anderes erzählt, erzählt halt Unsinn!)
3. Der Erhalt von "Gas" ist ebenso als sonstige Einkünfte zu bewerten, auf Grund des Zuflussprinzips (§ 11 EStG) sind die Erträge erst zum Zeitpunkt der Nutzung (geldwerter Vorteil) oder Veräußerung steuerpflichtig...... https://www.facebook.com/groups/169607323789427/permalink/181170612633098/?hc_location=ufi
So wie ich das gelesen habe, heisst das:
Keine Verlängerung der Haltefrist. GAS wird ab dem moment versteuert wo es veräußert wird und zwar mit dem persönlichen Steuersatz.