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SPBA

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Beiträge von SPBA

  1. vor 5 Stunden schrieb pauli:

    Guten Morgen,

    Kann man bei gewerblichem Mining noch Vorsteuer geltend machen. Schließlich zahlt ein gewerblicher Miner ja MWST auf die Geräte, den Strom, Objektmiete usw.

    Gruß Pauli

    Die Umsatzsteuerfreiheit für Handel mit Kryptowährungen hat sich ja bereits herumgesprochen: https://www.spba.de/bmf-handel-und-mining-von-kryptowaehrungen-ist-umsatzsteuerfrei/

    Das Mining ist laut BMF eine nicht umsatzsteuerbare Leistung. Entsprechend ist das komplette UStG auf diesen Vorgang nicht anwendbar. Vorsteuer kann somit nicht geltend gemacht werden.

     

  2. Am ‎21‎.‎02‎.‎2018 um 00:16 schrieb Baldus:

    Dieser Post ist wirklich bemerkenswert, zumal verfasst unter dem Namen einer Steuerberaterkanzlei!

     

    Einiges hat ja zB @Drayton schon dazu gepostet. Vielleicht noch zur Ergänzung:

    Es geht um das Hedqvist-Urteil des EuGH vom 22.10.2015, in dem der Gerichtshof klar Stellung gegen Umsatzsteuer auf Bitcoin-Handel bezogen hat.

     

     

    Worauf in aller Welt soll sich denn die Vermutung gründen, dass "die Bundesregierung sich offenbar auf den Standpunkt stellt, dass ihre Argumente in dem Prozess vor dem EuGH nicht gehört wurden, da die Bundesregierung ja auch nicht Prozessbeteiligte war"? Und wo ist auch nur ein Indiz dafür, dass man "es derzeit darauf ankommen" lassen und "noch mal einen deutschen Prozess vor den EuGH zerren" will, "um seine Meinung kund zu tun"?

     

     

     

    Ich kann nicht glauben, dass Berufsträger tatsächlich etwas ins Blaue hinein behaupten, was sich mit einem kurzen Blick in die einschlägigen Dokumente klar widerlegen lässt:

    Erstens war die Bundesrepublik Deutschland sehr wohl im Verfahren Hedqvist "prozessbeteiligt". Bitte, hier das Urteilsrubrum: "(...) unter Berücksichtigung der Erklärungen (...) der deutschen Regierung (!), vertreten durch T. Henze und K. Petersen als Bevollmächtigte".

     

     

     

    Zweitens haben jedem EuGH-Urteil die Schlussanträge des Generalanwalts vorauszugehen, in diesem Fall waren dies die Anträge der deutschen (!) Generalanwältin Prof. Dr. Juliane Kokott vom 16. Juli 2015 (siehe hier). Aus der Begründung dieser Anträge geht hervor, dass die Sichtweise der deutschen Regierung umfänglich eingebracht und berücksichtigt wurde. Zitate: "Tz. 10 - Zu diesen Fragen haben im Verfahren vor dem Gerichtshof (...) die Bundesrepublik Deutschland (!), die Republik Estland und die Europäische Kommission schriftlich Stellung genommen. Im Rahmen der mündlichen Verhandlung vom 17. Juni 2015 haben sich (...) die Bundesrepublik Deutschland (!) und die Kommission geäußert." Tz. 44 - Die insbesondere von der Bundesrepublik Deutschland (!) angeführten Gesichtspunkte der mangelnden Wertstabilität und der Betrugsanfälligkeit von Bitcoins vermögen eine unterschiedliche Behandlung nicht zu rechtfertigen."

     

     

    Jedenfalls aufgrund der geposteten Mutmaßungen besteht derzeit nicht der geringste Anlass, davon auszugehen, dass die Bundesregierung vom Hedqvist-Urteil (keine Umsatzsteuer) abweichen will.

    Versteht man meine Entrüstung?

     

    Wir haben nur das wiedergegeben, was uns von Seiten der Finanzverwaltung mitgeteilt wurde. Weil das Verhalten so wiedersprüchlich und seltsam ist, haben wir die Oberfinanzdirektion NRW um Stellungnahme gebeten. Diese Stellungnahme steht derzeit noch aus. Es kann einfach nicht sein, dass vom BMF in Gestalt von Herrn Dr. Meister (Parlamentarischer Staatssekretär) nach außen etwas völlig anderes kommuniziert wird, als die internen Anweisungen der Finanzverwaltung lauten! Wir können auf Grund der derzeit unklaren Lage jedenfalls keinem Mandanten empfehlen, mit Bitcoins zu handeln!

  3. Am ‎16‎.‎02‎.‎2018 um 15:56 schrieb Drayton:

    Für Coins wird also niemand in der gesamten EU Umsatzsteuer zahlen müssen.

     

    Das Problem ist, dass die Bundesregierung sich offenbar auf den Standpunkt stellt, dass ihre Argumente in dem Prozess vor dem EUGH nicht gehört wurden, da die Bundesregierung ja auch nicht Prozessbeteiligte war. Vermutlich lässt man es derzeit darauf ankommen und will noch mal einen deutschen Prozess vor den EUGH zerren, um seine Meinung kund zu tun.

    Umsatzsteuer muss von der Einkommensteuer übrigens streng getrennt werden. Nur weil ich keinen einkommensteuerlichen Sachverhalt habe, bedeutet das nicht, das es kein umsatzsteuerlicher Sachverhalt ist. Im Zweifel sollte man hier immer einen Steuerberater fragen. Internetforen sind im Regelfall der falsche Anlaufpunkt!

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