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CSW

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Beiträge von CSW

  1. vor 18 Stunden schrieb Jokin:

    "Ständig" den Gegenwert zu ermitteln ist technisch sehr schwer zu realisieren.

    "Einmal jährlich" wird dem Finanzamt ganz sicher nicht reichen.

    Coinlend ermittelt die Werte täglich. Das sind dann je Coin/Token 365 Excelzeilen, also absolut vertretbarer Aufwand.

    Daher: Auf Tagesbasis machst du nix verkehrt.

    Ob auch monatlich reicht, klärst du besser direkt mit dem Finanzamt.

    Danke für den Hinweis!

    Die Exchanges weisen in Ihren Logs die Rewards täglich aus. Schwierig wird es aber bei den privaten Wallets. Bei Etherscan gibt es zumindest den Token Balance Checker, bei den man mit viel Handarbeit den jeweiligen täglichen Bestand auslesen kann. Dann braucht man noch die jeweiligen Tagesendkurse, die man sich z. B. über die historischen Daten in coinmarketcap ziehen kann.

    Bei anderen Blockchain-Explorern (z.B. BscScan, polygonscan) habe ich so eine Funktion gar nicht gefunden. Gibt es evtl. ein kostenloses Tool für die verschiedenen Blockchains, um den historischen Token Bestand ermitteln zu können?

  2. Am 31.3.2023 um 07:02 schrieb Jokin:

    Nein.

    Du gehst jeden Tag im Monat Steine stapeln und verdienst täglich 53,80 Euro.

    Du versteuerst nicht täglich 53,80 Euro.

    Am Ende des Monats drückt jemand für dich den "Claim"-Button und schwupp, landet das Geld auf deinem Konto. Nun ist alles was du in diesem Monat erarbeitet hast steuerpflichtig.

    Wenn du erst nach 52 Wochen den Ertrag erhältst, ist er auch dann erst steuerlich relevant.

    Wenn du vorher Teilauszahlungen vornimmst, sind diese Teilauszahlungen steuerlich relevant.

    Und zwar dann wenn du über die Coins/Token in deiner Wallet selbst verfügen kannst ("Zeitpunkt des Zugangs")

    In diesem Zusammenhang eine Frage zum Lending, dass ja steuerlich ähnlich dem Staking behandelt wird:

    Viele DeFi Protokolle schütten je nach aktuellem Zinssatz ständig Rewards aus. Der Zufluss erfolgt also andauernd innerhalb von Bruchteilen einer Sekunde und die Rewards sind dann sofort ohne weiteres Zutun verfügbar.

    Der Wert der "Leistungen" sind ja immer zum Zeitpunkt des Zuflusses anzugeben. Weil das in diesem Fall nicht möglich ist, tendiere dazu, den Wert zum 31.12. zu ermitteln.

    Korrekt ist das aber wohl nicht. Mir scheint, dass man beim Bundesfinanzministerium das nicht so ganz durchdacht hat.

    Oder habt ihr einen anderen Lösungsansatz? Habe ich vielleicht einen Denkfehler? :unsure:

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