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WindSurfer

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  1. Ja darum ging es mir. Bevor ich den Key in eine andere Wallet eingebe, möchte ich meine Coins vorher (weg)sichern. Ich hatte nur Sorge dadurch meine Haltefrist einzubüßen und noch ein Jahr warten zu müssen bis ich Steuerfrei verkaufen kann. Ich Danke euch dreien für die Antworten.
  2. Was spricht gegen den Verkauf in größeren Mengen? Beim Direktverkauf durch BitcoinDE (+FidorBank, Express) würde ich mehr Sicherheit erwarten als bei Direktverkäufe an Fremde. Oder irre ich mich?
  3. Ist das dann auf den EINEN Transfer beschränkt (zur BitcoinDE Wallet), oder könnte ich den vorher nochmal auf einen Ledger Nano schieben um z.B. von BCH/BSV zu trennen? Oder würde die neue Wallet eine neue Jahresfrist starten?
  4. Angenommen, ich habe 2012 einen Bitcoin geschürft und seitdem nicht mehr bewegt. Wenn ich den nun 2019 über Bitcoin.de verkaufen möchte, muss ich den ja auf die Bitcoin.de Wallet schieben. Zählt das dann für das Finanzamt als "Einkauf", d.h. müsste ich dann nochmal 1 Jahr warten, um Steuerfrei verkaufen zu können? Oder könnte ich einfach auf die Angabe beim FA verzichten, weil verjährt? Danke schonmal.
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