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xxck1823

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Beiträge von xxck1823

  1. Hallo Leute,

    ich hätte gerne eine Frage an Euch.

    Folgendes Szenario:

    Ich habe "C" Token. Dabei liegt C Token auf Chain A. Nun wird aber vom Netzwerk neuerdings auch Chain B angeboten.

    Sagen wir, dass ich mich entscheide meine C Token von Chain A auf Chain B zu transferieren.

    Das Protokoll besagt, dass bei einem Transfer von Chain A auf Chain B, meine C Token von Chain A durch einen "Burn Process" vernichtet werden und unmittelbar danach meine C Token 1:1 (Menge) auf Chain B zu finden sind. Sozusagen ein "Burn2Mint" Process.

    Die Token auf Chain B heißen dann nicht mehr "C" Token sondern "C1" Token.

    Wie wäre jetzt die steuerliche Behandlung?

    1. Verbrennung meiner C Token auf Chain A - da es sich hierbei logischerweise nicht um einen Verkauf handelt, ist es eher als "Verlust" anzusehen, da ich durch den Burn Process meine C Token auf Chain A verloren habe?

    2. Entstehung der C1 Token auf Chain B - durch den Burn Process werden diese wie "neu" angeschaffen wie bei einem üblichen Kauf? Das bedeutet ein Verkauf dieser C1 Tokens innerhalb eines Jahres wäre mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern oder?

  2. Hallo,

    ich hätte gerne eine Frage wie es bzgl. den Verkauf von Coins/Tokens steht, die innerhalb eines Jahres mit FiFo Verfahren verkauft werden.

    Beispiel:

    1. Ich kaufe am 01.07.2023 - 5000 Coin A je einem Preis von 0,40€/Coin A - 2000€

    2. Ich kaufe am 05.07.2023 - 5000 Coin A je einem Preis von 0,35€/Coin A - 1750€

    3. Ich kaufe am 10.07.2023 - 2000 Coin A je einem Preis von 0,50€/Coin A - 1000€

    Insgesamt 12.000 Coin A für insgesamt 4750€ . Alle Käufe sind nun abgeschlossen.

    4. Diese Coins habe ich auf Exchange X erworben und werde jetzt 10.000 Coin A auf Wallet A verschieben und danach die restlichen 2.000 Coin A auf Wallet B.

    5. Ich verkaufe am 20.07.2023 - 1000 Coin A von Wallet B zu je einem Preis von 0,70€/Coin A.

     

    Jetzt will ich nämlich für mich selber (zu Dokumentationszwecken) den "Einkaufspreis" der ursprünglich erworbenen 1000 Coin A ermitteln.

    Nehme ich daher bei der Ermittlung den Bezug vom 01.07.2023 - 0,40€/Coin A oder vom 10.07.2023 - 0,50€/Coin A?

    6. Beim Bezug zum 01.07.2023 wäre daraus ein Gewinn von: 300€.

    1000 Coin A habe ich am 01.07 zu einem Preis von 400€ (0,40€/Coin A) erworben und am 20.07.2023 für 700€ (0,70€/Coin A) verkauft.

    7. Beim Bezug zum 10.07.2023 wäre ein Gewinn von: 200€

     

     

  3. vor einer Stunde schrieb Serpens66:

    Wie du schon schreibst verkaufst du durch FIFO den Altbestand der älter als 1 Jahr ist. Somit ist der KursGewinn der 0.05 BTC der zwischen Zufluss/Anschaffung und Verkauf stattgefunden hat steuerfrei (der Wert bei Zufluss der Zinsen 0.05 BTC ist natürlich nicht steuerfrei). Solltest du irgendwie pro Jahr mehr als 100% Zinsen bekommen, kann es passieren, dass dein Altbestand aufgebraucht wird und die durch Zinsen generierten Coins noch kein Jahr liegen, bevor sie wieder verkauft werden.

    Vielen lieben Dank für die Rückmeldung.

    Also kann ich auch hier schlussfolgern (?),

    1) wenn der Altbestand zum oben genannten Beispiel doch nicht älter als 1 Jahr gehalten wird, ist dann der Kursgewinn zwischen Anschaffung und Verkauf nicht mehr steuerfrei + Zufluss der Zinsen 0.05BTC

    2) wenn der Altbestand bereits aufgebraucht ist und neue generierte Coins innerhalb eines Jahres dazu kommen, dann gilt auch wie oben bei 1), dass bei Gewinne zwischen Zufluss der neuen generierten Coins und dem Verkauf nicht steuerfrei ist und somit ein steuerrechtlicher Vorgang vorliegt sowie der neue Zufluss selbst.

    • Like 1
  4. Am 21.5.2022 um 22:11 schrieb Serpens66:

    Man kann so einem Preisfall auch nicht so leicht entgegenwirken, indem man zb direkt bei Zufluss, zb. täglich, die Zinsen direkt gegen Euro verkauft, denn durch die FIFO Regel verkauft man dabei nicht die Zinsen, sondern den Altbestand (sofern Zinsen in den Topf mit dem Altbestand fließen, was bei 99% der Anbieter der Fall ist), was wiederum weitere problematische Folgen haben kann.
     

    Hallo Serpens66,

    dazu folgendes Beispiel, damit ich es besser verstehe:

    1. Ich halte 1 BTC über einem Jahr ohne Verkauf - steuerfrei

    2. Nach der 1 Jahr Haltefrist entscheide ich mich diese 1 BTC gegen Zinsen zu verleihen. Am Ende des Jahres habe ich als Beispiel durch die Verleihung 0,05 BTC dazu bekommen.

    3. Da ich ja die Zinsen verkaufe wird es entsprechend so sein, dass ich diese spezielle 0,05 BTC nicht verkaufe, sondern die 0,05 BTC aus dem Altbestand (in dem Falle 0,05 BTC von 1 BTC).

    4. Ist dann der Verkauf von 0,05 BTC steuerfrei, da die "ursprünglichen" 1 BTC über 1 Jahr gehalten worden sind. Oder liegt hier ein Denkfehler von mir vor?

    Danke im Voraus.

  5. Am 7.5.2022 um 07:51 schrieb Serpens66:

    Du kannst versuchen die Börsen oder sonstige Anbieter davon zu überreden, das ganze so aufzubauen, wie das ETH Staking von rocketpool, siehe diese Beschreibung zum Thema Steuern:
    https://docs.rocketpool.net/guides/staking/overview.html#tax-implications

    Ich habe heute Bitpanda und Kraken angeschrieben. Allerdings wird meine Bitte alleine wohl kaum erhört, aber wenn möglichst viele Kunden sich das wünschen, dann könnte es wahr werden und SEHR viel Steuern sparen.
    mein Text an Bitpanda war:

    Dadurch fallen nicht nur weniger/keine steuern an, sondern es wäre auch noch dieselbe Einkommensart und könnte verrechnet werden.

    edit: Hier mal die Einschätzung von Winheller dazu:
    https://www.winheller.com/bankrecht-finanzrecht/bitcointrading/bitcoinundsteuer/besteuerung-von-staking/rocket-pool-staking.html

    edit2:
    Einziger Nachteil in Deutschland dazu wäre nur, dass der Tausch von zb ETH gegen PandaETH ein steuerpflichtiger Vorgang ist, der die Haltefrist unterbricht. Aber ich denke die Vorteile überwiegen diesen Nachteil bei weitem UND wirklich eindeutig geklärt ist es auch noch nicht, ob das verleihen von zb BTC nicht auch bereits einem Eigentümerwechsel entspricht, was die Haltefrist so oder so unterbrechen könnte (und bei ETH ist dieser Tokentausch ohnehin jetzt schon üblich)

    Da hätte ich eine Frage an dich bzgl. „Edit2“

    Sagen wir ich habe damals 1 ETH für 100€ gekauft.

    Dann tausche ich innerhalb eines Jahres die 1 ETH gegen 1 PandaETH.

    Jedoch ist zum Zeitpunkt des Tausches 1 ETH 500€ wert.

    Damit würde ja ein steuerrechtlicher vorgang entstehen, denn ich habe ja die 1 ETH „verkauft“ gegen 1PandaETH?

    Somit wären dann 400€ Gewinn steuerrechtlich relevant. korrekt?

  6. Am 8.5.2022 um 11:41 schrieb dxtr:

    Kann man denn jetzt ohne Bedenken mit dem Lending / Staking beginnen oder muss man noch auf das offizielle Gesetz warten?

    PS: Habe die Antwort doch noch selber gefunden:

    https://winheller.com/blog/keine-haltefristverlangerung-staking-lending/

    Zitat: "Euphorie ist aber nicht angebracht. Bis zur Finalisierung des BMF-Schreibens ist Vorsicht geboten. Erst wenn der Entwurf final ist, müssen sich alle Finanzämter in Deutschland an das BMF-Schreiben halten."

    Habe ich es richtig verstanden, dass:

    1) die Coins/Token, die für das Staking/Lending benutzt werden, nach einem Jahr steuerfrei sind, falls das BMF-Schreiben finalisiert wurde?

    2) die zusätzlichen Coins/Token ("generiert" durch Staking/Lending) sind auch nach einem Jahr steuerfrei?

    Habe immer davon die Finger gelassen wegen der 10 Jahres Haltefrist.

    Frage mich gerade wie es zu handhaben ist, wenn ich nach einem Jahr beim Staking die Coins bei einem anderem Pool benutze, beginnt dann wieder die 1 Jahr Haltefrist? Theoretisch habe ich dann meine Coins in einem "zweiten Vorgang" gestaked - was dagegen sprechen würde ist einfach, dass es immernoch die gleichen Coins sind, die aber nur in einem anderen Pool transferiert werden.

  7. vor 14 Stunden schrieb Serpens66:

    Sollte genauso funktionieren, als wenn du gegen USDT oder einen Altcoin getauscht hättest:
    Du rechnest immer alles zum Tauschzeitpunkt in Euro um.

    Dh. wenn du A für 100 USD kaufst, dann musst du gucken wieviel die 100USD zu dem Zeitpunkt in Euro wert waren. Sagen wir das waren umgerechnet 90€. Dann hast du A also für 90€ gekauft. Nun verkaufst du A für 800 USD, musst diese aber wieder zu dem Zeitpunkt in EUR umrechnen. Nehmen wir einen Extremfall, dass USD gegen EUR sehr sehr viel wert gewonnen hat, und diese 800 USD sind nun nur 2000€ wert, dann ist dein Gesamtgewinn also 2000-90= 1910 € den du versteuern musst. Dieselbe Rechnung gilt wie gesagt auch für alles andere, ob du nun USD oder USDT oder LTC nimmst.

    Wie du nun auf den USD/EUR Umrechnungskurs zum jeweiligen Tauschzeiptunkt kommst, bleibt dir überlassen. Kannst das selber manuell machen, oder über Excel automatisieren, oder selbst ein skript dafür schreiben, oder gucken obs nen open source skript dafür gibt oder irgendeins der meist kostenpflichtigen Steuertools wie zb cointracking verwenden.

    Vielen lieben Dank. Dummerweise kann sich der Kurs schnell ändern und da habe ich vergessen beim Tausch darauf zu achten.

    Jetzt auf der Suche ist mir aufgefallen, dass Cointracking gibt es einen Converter gibt, der jeweils den Kurs des Tages anzeigt. Ich werde mal weitersuchen, ob es einen Converter gibt, der auch den Kurs nach einer bestimmten Uhrzeit anzeigt.

  8. Hallo,

    ich hätte da gerne eine Frage an Euch.

    Angenommen ich habe an einem Exchange Token "A" gekauft für 100 USD und verkaufe einige Tage später für 800 USD.

    Da jedoch nur USD Preise in der Transaktionshistorie des Exchange angegeben sind, wollte ich nachfragen, wie man für die Steuererklärung den genauen EUR Preis ermittelt. 

    Vielen Dank im Voraus.

  9. Hallo liebe Community,

    ich hätte da gerne ein paar Fragen und würde mich auf hilfreiche Antworten freuen.

    1) Es steht im Entwurf, dass die Haltefrist sich von 1 Jahr auf 10 Jahren erhöht. Dies gilt soweit nur für die Coins, die mit einem Staking-Modell genutzt werden?

    Nun zu der zweiten Frage und weshalb ich hauptsächlich diesem Thread erstellt habe.

    2) Es gibt neuerlich Tokens am Markt wie SafeMoon oder wie die alle heißen, die eine etwas andere Vorgehensweise von "Staking" haben. Hier bekomme ich prozentual die SafeMoon tokens bei jedem Kauf/Verkauf dieses Tokens. Es gibt hier keine Einstellung, die man aktivieren oder deaktivieren kann, weil diese Bedingungen im Contract festgelegt worden sind. Heißt also, ich bin eher "gezwungen" diese anzunehmen. Wohingegen z.B. auf Kraken oder Binance, die Möglichkeit angeboten wird dies zu tun.

    Ein Beispiel:

    A kauft 20 Millionen SafeMoon tokens. Bei Kauf fällt eine Gebühr von 2 Millionen. So hat A nach der Transaktion 18 Millionen SafeMoon tokens. Jedoch erhöht sich die Anzahl der Tokens nach jeden Kauf/Verkauf mit der Zeit (variabel).

    Greift hier auch die Haltefrist speziell für die 18 Millionen SafeMoon tokens von 1 Jahr auf 10 Jahren? Und wie wäre die Haltefrist für alle tokens, die nach dem Kauf automatisch erhalten werden?

    Vielen Dank im Voraus.

  10. Hallo liebe Community,

    ich hätte da zwei Fragen an Euch bzgl. der steuerlichen Behandlung bei mehreren Wallets. Ich wäre auf hilfreiche Antworten sehr dankbar.

    Folgendes Beispiel:

    a) Person A kauft am 01.02.2020 auf dem Exchange "XY" 1000tokens.

    b) Die 1000tokens werden zur Aufbewahrung an das Wallet "F" verschickt, die dort mindestens 1Jahr lang gehalten werden.

    c) Person A kauft am 05.02.2020 auf dem gleichen Exchange "XY" 500tokens (die selben Token wie bei a) )

    d) Die 500tokens werden an das Wallet "G" verschickt.

    e) Am 10.02.2020 hat Person A entschieden die 500tokens aus dem Wallet "G" rauszunehmen und diese zu verkaufen. Person A macht aus den Verkauf der 500tokens 3000Euro Gewinn.

    f) Wallet "F" bleibt weiterhin unberührt.

     

    Frage1 : Können beide Wallets in diesem Falle getrennt voneinander versteuert werden? Das bedeutet, dass aus den Gewinn der 500tokens diese als Einzelfall betracht werden und nicht die 500tokens aus den Wallet "F" (500tokens von 1000tokens).

     

    Einmal vielen DANK im Voraus 😉

  11. vor 1 Stunde schrieb Morama:

    Direkt nacheinander bezieht sich auf mögliche Kursänderungen.

    z.B. Im Fall Alt->BTC heute und BTC->EUR morgen musst du einen eventuellen Kursanstieg in diesem Zeitraum versteuern. So hat Amsi das gemeint.

    Direkt nacheinander bedeutet meißtens eben auch wenig Kursänderung, also auch wenig Gewinn. Aber wir hatten auch schon 20%+ in 24h. Wenn du das gerade erwischst musst du natürlich auf die 20% Gewinn Steuern zahlen. Auf die z.B. 500% Gewinn deines >1Jahr gehaltenen Altcoin natürlich trotzdem keine Steuern.

    Ob du in EUR oder BTC tauschst ist steuerlich das Gleiche. Da gibt es keinen Unterschied für den Verkauf.

    Vielen Dank für die Erklärung.

    Vielleicht habe ich mich nicht verständlich/falsch ausgedrückt und etwas hier übersehen oder es noch nicht verstanden. Daher nochmal und bitte um Verständnis.

    Deine Aussage "Ob du in EUR oder BTC tauschst ist steuerlich das Gleiche. Da gibt es keinen Unterschied für den Verkauf." hat mich dann eben etwas stutzig gemacht.

    Hier mein Gedanke:

    - Altcoin X wird über ein Jahr gehalten und ist somit bei der Veräußerung (Verkauf) steuerfrei

    - da es über direkten Wege nicht in EUR verkauft werden kann, wird es gegen Bitcoin eingetauscht. Sagen wir ich hätte durch den Erlös des Altcoin X, Bitcoins im Gesamtwert von 500.000€. Hier ist es jetzt steuerfrei, da das Altcoin X privat nach 1Jahr veräußert wurde. Richtig soweit?

    - nun möchte ich diese Bitcoins gegen EUR eintauschen

    - Es wird jetzt einfach mal die Annahme getroffen, dass jegliche Kursschwankungen ausgeschlossen werden (damit ich es hier gebacken bekomme)

    -> Fallen beim Umtausch von Bitcoin gegen EUR Steuern an? Damit meine ich ob ein maximaler persönlicher Steuersatz vorliegt (Bitcoinwert 500.000€) oder ob nur Steuern auf evtl. Kursschwankungen anfallen, die ich aber jetzt für das Beispiel ausgeschlossen habe.

  12. vor 26 Minuten schrieb Amsi:

    Korrekt.

    Der 2. Vorgang ist steuerechnisch ebenfalls schon interessant, aber da wird wieder "nix" anfallen, wenn es direkt hintereinander passiert.

    Vielen Dank nochmal.

    Was bedeutet denn "direkt hintereinander"?

    Normalerweise ist die Handhabung so, das z.B der Tausch von Bitcoin in Altcoin so "schnell wie möglich erfolgt" je nachdem wie lange die Transaktion dauert damit erstmal der Bitcoin an einer Exchange ankommt um anschließend damit Altcoin X zu kaufen.

  13. vor 38 Minuten schrieb Amsi:

    Vorgang 3 und 4 findet ja quasi unmittelbar nacheinander statt, somit dürften sich die Gewinne/Verluste sehr in Grenzen halten.
    Die einzelnen Vorgänge sind aber natürlich steuertechnisch relevant.

    Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort.

    Wie sieht es denn beim folgenden Vorgang aus:

    1.Vorgang: EUR->BTC

    2.Vorgang: BTC->Altcoin X . Altcoin X wird ein Jahr gehalten, somit steuerfrei.

    3.Vorgang: Altcoin X->EUR (oder andere Fiat-Währung)

    Beim 3.Vorgang wird das Altcoin X im direkten Wege (ohne den Verkauf des Altcoin X gegen eine andere Cryptowährung, um diese anschließend gegen EUR umzutauschen) gegen EUR verkauft. Somit würde hier keine Steuerbelastung vorliegen?

  14. Hallo liebe Community,

    nach einer Recherche bin ich nun etwas verwirrt was die Versteuerung von Altcoins angeht.

    Nach meinen Verständnis sind die Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäfte nach mind. 1Jahr haltefrist steuerfrei.

    Zum Beispiel kaufe ich 1 Bitcoin für 10.000€ und halte es 1Jahr. Wenn ich es nach 1Jahr verkaufe muss ich keine Steuern zahlen.

    Wie sieht es jedoch mit der Besteuerung/Haltefrist für Altcoins aus?

    Nehmen wir den folgenden Fall an:

    - ich kaufe 1BTC für 10.000€ um damit den Altcoin X zu ewerben.

    - Altcoin X halte ich mindestens 1Jahr. Somit ist es steuerfrei.

    - Nach einem Jahr habe sich die Preise des Altcoin X so erhöht, dass Gewinne erzielt worden sind.

    -> Nun möchte ich die Gewinne auf meinen Bankkonto auszahlen lassen. Jedoch kann das Altcoin X nicht über einen direkten Weg in EUR oder USD  umgewandelt werden.

    -> Also verkaufe ich Altcoin X gegen Bitcoin (Altcoin X/BTC) um anschließend dies in Euro auszahlen zu lassen (BTC/EUR).

    Frage:

    Sind Steuern imoben genannten Fall fällig?

    Denn:

    1.Vorgang: EUR->BTC

    2.Vorgang: BTC->Altcoin X . Altcoin X wird ein Jahr gehalten, somit steuerfrei.

    3.Vorgang: Altcoin X->BTC

    4. Vorgang: BTC->EUR

    Spätestens beim 3.Vorgang müsste ich die Bitcoins 1Jahr lang halten, damit diese später im 4.Vorgang steuerfrei sind. Nach meinen Verständnis ist nur Altcoin X steuerfrei, jedoch nicht die Bitcoins.

    Ist dieser Gedankengang so richtig? Das bedeutet, damit im oben genannten Falle eine komplette Steuerfreiheit vorliegt, muss jeweils 1Jahr Haltefrist beim Altcoin X gelten sowie 1Jahr Haltefrist beim Verkauf des Altcoins X gegen Bitcoin.

     

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