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Hongbo_Zhang

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Beiträge von Hongbo_Zhang

  1. vor 1 Minute schrieb Amsi:

    Wo oder wer war das?

    Wenn du "nur für dich" handelst, gibt es quasi keine Beschränkung der Trades oder anders gesagt, du kannst auch 1000 Trades machen und es bleibt privates Handeln.
    25 Trades im Monat, da wären ja die meisten hier gewerblich unterwegs ...

    Ok danke dir, ich hatte das nur so im Hinterkopf, aber den Kontext hab ich vergessen. Blöder Thread, hätte ich googeln sollen.

  2. Gerade eben schrieb Crusader:

    Du hast einen Kaufbeleg über die Hardware die du ja auch abschreiben willst.

    Datenblatt zum Antminer sagt 3,5 kW Leistung. Rund um die Uhr mal dein Strompreis. Grundpreis anteilig.

    Eine alte Rechnung und den aktuellen Verbrauch.

    Das sollte doch reichen.

    Nicht unbedingt, Teil der Hardware ueber Ebay Kleinanzeigen erworben, kann man nicht abschreiben. Ich hoffe die Differenz der Stromrechnung reicht dann.

  3. Moin.

    Wenn man (grosse Überraschung, ich weiß) auf Mining tatsächlich Steuern zahlen will und entsprechend die Stromkosten als Ausgaben von der Gewerbesteuer abziehen, was gibt es da für Möglichkeiten, die Kosten dem Finanzamt vorzukalkulieren, wenn der Einbau eines extra Stromzählers (da Mietwohnung) nicht in Frage kommt?

    Man kann natürlich einen eigenen Zähler (die 25 Euro Dinger) vor die Steckdose tun, aber ich nehme nicht an, dass das Finanzamt sich damit abfindet.

    Eventuell reicht schon die Angabe, was Durchschnittsverbrauch über die Monate war und wie er seit Mining gestiegen ist?

  4. habe selbst dazu was gefunden: https://www.steuerberater-halle.de/bitcoin-mining-steuerliche-folgen-bei-umsatzsteuer-einkommensteuer-und-gewerbesteuer/#:~:text=Zeitliche Erfassung der Einnahmen aus,Geldeswert bestehendes Wirtschaftsgut erzielt wurde.
     

    Zitat

    ZEITLICHE ERFASSUNG DER EINNAHMEN AUS DEM BITCOIN-MINING

    Die steuerliche Erfassung von Einnahmen muss steuerlich grundsätzlich in dem Zeitpunkt erfolgen, in dem die wirtschaftliche Verfügungsmacht über ein in Geld oder Geldeswert bestehendes Wirtschaftsgut erzielt wurde.

    Verfügungsmacht wird in der Regel erlangt im Zeitpunkt des Eintritts des Leistungserfolges oder der Möglichkeit, den Leistungserfolg herbeizuführen .

    Im Rahmen des Bitcoin-Minings kommt hier als Zeitpunkt einerseits die Gutschrift der Bitcoins in das Wallet des Miners in Betracht. Des Weiteren wäre es denkbar erst den Zeitpunkt des Umtauschs der Bitcoins von der Kryptowährung in eine gesetzlich anerkannte Währung (z. B. Euro oder Dollar) anzunehmen.

    Der Zeitpunkt der Gutschrift in das Wallet des Bitcoin-Miners liegt dabei immer vor dem Umtausch in eine andere Währung.

    Dabei ist es meines Erachtens eindeutig, dass der Zeitpunkt der Gutschrift der Bitcoins in das Wallet des Bitcoin-Miners maßgeblich für die steuerliche Erfassung ist.

    Ab diesem Zeitpunkt hat es der Bitcoin-Miner selbst in der Hand ob und wann ein Umtausch der Bitcoins in eine andere (gesetzlich anerkannte) Währung erfolgt.

    Das ist natuerlich steuerlich vorteilhaft

  5. Sagen wir, man möchte eine GmbH gründen und Gewerbesteuern auf Mining-Einnahmen zahlen. Das ganze ist bei den aktuell explodierten Preisen nur halbwegs kostendeckend, wenn man sich die Hardware abschreiben lässt, aber die Tokens erst im nächsten Bullrun verhöckert, also in 2-3 Jahren vielleicht (der aktuelle Bullrun scheint sich dem Ende zu nähern, da Onkel Biden die Zinsen erhöht).

    Das Problem ist, muss man jedes Jahr seine gefarmte Währung in FIAT umwandeln, damit sie als steuerlich relevante "Einnahmen" vermerkt werden? Man braucht ja genug Einnahmen, um sie mit den über 2 Jahre linear abzuschreibenden Ausgaben zu verrechnen. Wenn man erst nach drei Jahren verkauft, bliebe man zu 100% auf den initial hohen Anschaffungskosten sitzen, oder?

    Oder hat man bereits Einnahmen, wenn man einfach nur Kryptowährung generiert, mit ihr aber nichts macht (ausser vielleicht stacking, aber eben nicht Transfer zu FIAT)?

  6. Vielen Dank für die Infos. Ich muss sagen ich bin von bitcoin.de massiv enttäuscht. Hier wird das Risiko der späten Zahlung einseitig auf den Verkäufer verlagert. Eine 1% Provision pro Transaktion ist Wucher, wenn man sich vor Augen führt, dass ihr einziger Service ist, eine Ebay-like Plattform zur Verfügung zu stellen, ohne je selbst Risiko für irgendwas zu tragen oder Kapital einzusetzen. Wenn es Probleme gibt, sollen es die Vertragsparteien bitte selbst austragen. Oh, die Überweisung dauert zu lange? Mach doch ein Konto bei Fidor auf!

    Nee, mach ich nicht, ich bin jetzt bei Binance und Uniswap. Adios Amigos.

    • Confused 1
  7. Ich habe letztes Jahr Bitcoins gekauft, die mehrfach im Wert gestiegen sind, aber die 1-Jahres-Frist ist noch nicht abgelaufen. Jetzt habe ich mich auf Binance angemeldet und wollte ein Paar Altcoins kaufen und scheinbar geht das nicht direkt ueber FIAT, sondern man kann sie nur gegen BTC tauschen. Die Frage ist, ob ich irgendwie an die Altcoins rankomme ohne meine Gewinne aus Vorjahr steuerlich zu ruinieren.

  8. vor 2 Stunden schrieb coco:

     

    ja ok, aber...

    das ziel sollte doch sein, die leitwährung (btc) zu vermehren, bzw. in ausgewählte alts, an deren nachhaltige zukunft und wertsteigerung man glaubt, zu investieren. so zumindest mein ansatz.

    BTC mag zwar die Leitwaehrung sein, aber fuer mich waere eher Ziel FIAT in einen infaltionssicheren Stablecoin statt in zickzack springenden BTC zu stecken. Wie Tether gerade zeigt, koennen Stablecoins aber auch Probleme haben.

  9. vor einer Stunde schrieb Anevay:

    Wieso fragst Du uns wo er diese Information her hat?

    Frag ihn.

     

    Ich wollte nur vorher recherchieren, bevor ich unterstelle, jemand weiss etwas nicht. Er meinte er weiss das nicht genau, weil er ueber seine GmbH gehandelt hat und da gelten andere Steuersaetze. Ich werde auch fuer mich anschauen, ob fuer kurzfristige Anlagen und Immobilien ich mir auch eine GmbH gruenden sollte, aber das ist ein anderes Thema

  10. Ich gehe davon aus, dass ich 40+ Prozent auf meine Gewinne zahlen muss (habe relativ hohen Steuersatz), so wie das hier im Forum oft vorgerechnet wurde. Nun hat mir ein Kollege neulich gesagt, das stimmt nicht und das ist nur der Fall, wenn ich ein gewerblicher Haendler bin. Wenn ich nur nebenbei in Krypto investiere, soll die Steuer bei Haltedauer von unter einem Jahr nu 15 Prozent sein.

    Stimmt das? Worauf bezieht er sich, wenn er nicht recht hat, wo hat er diese 15 Prozent her? Dann koennen ich und mein Kollege zumindest nachvollziehen, mit was er es verwechselt hat. Hab sonst nichts zu der Zahl googeln koennen.

  11. Mal angenommen, man möchte BTC und ggf. ein Paar Altcoins kaufen und länger als ein Jahr auf einem Paper Wallet halten, damit man keine Steuern zahlen braucht. Welche Börse wäre dafür empfehlenswert? So wie ich die gesetzliche Regelung in Deutschland verstehe, gilt der Besitz von Kryptowährungen direkt entweder als Spekulation oder Zahlungsmittel, je nach dem wie viel Zeit zwischen den Transaktionen vergeht. Wie ist das dann bei den von euch empfohlenen Börsen? Soweit ich das mitbekommen habe, sind Kraken und Bitcoin.de die beliebtesten, wobei Kraken weitaus günstiger als Bitcoin.de zu sein schein, aber keinen Sitz in Deutschland hat. Könnte das ggf. steuerliche Probleme verursachen?

    Bei beiden kauft man zumindest echte Währungen und keine Zertifikate, die dann auf jeden Fall besteuert würden, richtig?

    Wie sind die beiden eigentlich rechtlich einzuordnen? Sind das Banken, bei denen man ein normales Konto in Euro hat? Man zahlt ja erstmal Geld darauf ein und dann erst löst man die Transaktion aus, dass der Betrag in der Blockchain gespeichert wird, bei dem die Miner dann tätig werden. Zahlt man auch bei Kraken keinen Wechselkurs wg. USD?

    Welche Nachweise bewahrt ihr eigentlich auf für den Steuerberater? Die Einzahlungen vom Bankonto und dann die Transaktion auf die Blockchain? Bietet Kraken als US-Anbieter da einen vernünftigen Ausdruck, mit dem ein deutscher Steuerberater klarkommt?

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