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KryptoBlack

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  1. Hallo, ich habe meinen Steuerbescheid für 2019 bekommen und würde gerne Widerspruch einlegen und auf den folgenden Beschluss verweisen: FG Nürnberg, Beschluss v. 8.4.2020, Az. 3 V 1239/19. Ich möchte den Steuerbescheid einfach nur offen halten, falls es dort einmal eine höhere Entscheidungen gibt, die zum Resultat kommt das Spekulationsgewinnen aus Kryptowährungen nicht steuerpflichtig sind. Hat dies hier auch schon jemand getan und kann eine Formulierungsempfehlung geben? Grüße
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