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BitHummer

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  1. Danke für die Hinweise. Ja der Wert war in 2011 so ca. 10€, vielleicht auch 15€, aber damals machte ich mir aufgrund des minimalen Wertes keine Gedanken über Dokumentation oder Steuern. In der Tat möchte ich die Bitcoin, die verkaufen möchte, steuerlich korrekt angeben, aber eben auch keine vermeidbaren Fehler begehen.
  2. Vielen Dank für die Antwort, Steurfreiheit liegt nach 12 Monaten ja bei privaten Veräußerungsgeschäften vor. In diesem Fall ist dies möglicherweise nicht gegeben!? Zu den Unterlagen: seit 2013 unveränderte Wallet und Transaktionen in der Blockchain (keine Bewegung nach 2011). Viele Grüße
  3. Hallo, in 2011 habe ich im Rahmen von einigen Grafikkarten-Benchmarks ca 0.5 Bitcoin über den slush Pool gemined. Das geschah damals rein privat im Kontext von Grafikkarten-Programmierung. Unterlagen / Emails hierzu gibt es keine mehr. Diese Einkünfte (ca 10€) habe ich steuerlich nicht geltend gemacht. Die Coins wurden seit 2011 nicht bewegt. Wie sollte ich bei der Steuererklärung vorgehen, wenn ich die Bitcoin (nach 10 Jahren) veräußere? Fallen Steuern an, wenn ja in welcher Höhe? Viele Grüße, BitHummer
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