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mikooh

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  1. @ hallo haeschen123, der Steuersatz auf Kapitalerträge (Abgeltungssteuer ) beträgt 25%; + Soli ca. 1,37% (der bleibt für KAP Erträge leider auch weiterhin bestehen) = 26,37%; zuzügl. noch 8-9% Kirchensteuer (falls zutreffend) => also max. 35,37% Steuerlast Du bleibst also eigentlich (?) spürbar unter den von dir angeführten "ca. 40%" Steuerlast, wenn du vor Ablauf der einjährigen Haltefrist verkaufst, insbes. wenn du keine Kirchensteuer zahlst. Gewinne bis exakt 600 EUR aus Bitcoin-Verkäufen VOR der Einjahresfrist sind zudem steuerfrei; sobald es nur ein Cent mehr ist muss aber der gesamte Betrag versteuert werden. Es empfiehlt sich in jedem Fall eine gut nachvollziehbare Dokumentation aller Trades beim Finanzamt vorlegen zu können, die chronologisch alle Käufe und Verkäufe nach dem FIFO (First in / First out) Prinzip samt resultierender Gewinne und Verluste listet, inkl. ggf. entstandener Gebühren - sofern steuerlich anrechenbar. Ich speichere dazu neben den Auszügen von Bitcoin.de und der Bank die die Expressverkäufe abwickelt auch immer die Mails aller Transaktionen, falls es mal zu Nachfragen seitens des Finanzamtes käme. lg, mikooh
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