Zum Inhalt springen

anniehall

Mitglied
  • Gesamte Inhalte

    3
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Reputation in der Community

0 Neutral
  1. Das heißt man muss bei der Steuererklärung folgende Aspekte nicht angeben: Gewinn aus Mining im Jahr unter 256€ (Wert zum aktuellen Zeitpunkt - Strom) Transaktionen mit Coins, die nach dem FIFO-Prinzip länger als 1 jahr gehalten wurden
  2. Erstmal lieben Dank für die ganzen Antworten! Kann man den für das Mining als nicht gewerbeliche Einkünfte die Kosten einfach so abziehen?
  3. Liebes Forum, ein Freund hat ist im Jahr 2016 durch Zufall auf die Kryptowährung ETH gestoßen und wollte sich als Teil der Community an der Blockchain beteiligen und hat daher im Jahr 2016 für 1,5 Monate (50€) und im Jahr 2017 für ~3 Monate (500€ ) ETH in einem Pool mit seinem PC gemient. Da der Freund gerade einen 5-Stellingen Betrag ausgezahlt hat, hat dieser sich noch mal genauer über die Steuer informiert und hierbei festgestellt, das die gemiente Kryptowährung bei der Steuer hätte angeben werden müssen. Es wurde davon ausgegangen, dass diese nur bei einer Veräusserung innerhalb eines Jahres die geminten Coin hätten angegeben werden müssen. Die Einkäufe aus dem Mining wurde daher nicht in der Steuererklärung der Jahre 2016 und 2017 angegeben. Hat jemand Erfahrung bezüglich der Nachmeldung bzw. des Ablaufs? Es wurden alle Transaktionen in CoinTracker eingepflegt und neben den Einkäufen aus dem Mining wurden alle anderen Transaktionen nach der haltefrist getätigt. Reicht es hier dem Finanzamt die beiden Beträge nachzumelden? Sollten steuerfreie Gewinne hierbei angegeben werden, da bei der Nachmeldung ja alles 100% Stimmen muss? Ist hier mit einem gewerblichen Ausmaß zu rechnen? Reicht ein Steuerberatur oder ist ein Anwalt ratsam? Gibt es einen guten Tipp für einen Steuerberater oder Anwalt? Lieben Dank
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.