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Cazimodo

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Beiträge von Cazimodo

  1. vor 23 Minuten schrieb XRPina:

    Das sind doch nur rein fiktive Annahme des Unternehmens ohne jegliche Verifizierung...das Unternehmen legt für ihren coin als Annahme einfach irgendeinen Preis vor dem Listing fest...

    Das hatten aber auch 1, 10 .100 oder 1000 Euro sein können. Der reale Wert ( Angebot und Nachfrage) ist nicht gegeben ?!

    Ein Hever von Juli 2022 und von April 2024 produziert selben täglicher Rewards ca. 18,90. Das heißt der fiktiver Wert hat keinen Einfluss auf die Rewards. Sicher die hätten 1€ oder 10€ angeben können hätten wir trotzdem selbe Rewards. 

    Da zum Zeitpunkt des Listing der Wert der Rewards Null € war stelle ich mir die Frage mit welchen Wert das FA die Staatskasse befüllen möchte. Ist das der fiktive Wert von Blackfort, wenn ja mit welche Begründung, denn ein fiktiver Wert ist lange kein Handelswert. Wenn die Rewards zufließen gilt immer der momentane Gegenwert und dieser ist unabhängig von Haltefrist immer zu versteuern. Da dieser Wert Null war, was wäre die Begründung darauf Steuern zu erheben. 

    Jedes FA hat im Rahmen der BaFin unterschiedliche Auffassung, wie der Hase zu laufen hat. Was FA will, was das Gesetz besagt und wie es wirklich umzusetzen gilt mit Hilfe von Steuerberater und Fachanwälte entzieht sich jeden ottonormal Gedanke. 

  2. Hallo Leute,

    meine Steuererklärung für das Jahr 2021 habe ich August 2022 abgegeben und nach 5 Monaten habe ich endlich meine Nachzahlungsbericht erhalten und zwar ohne Steuervorauszahlung. In dem Bericht steht "vorläufig" dem nach vermute ich, dass das FA immer noch nachrecherchiert. Jeden falls gab es keine Beanstandung und so habe ich meine erste Krypto behaftete Steuererklärung hinter mir. Dafür danke ich euch allen für die tatkräftige Unterstützung mit Ratschläge und Infos.

    Für die Steuererklärung 2022 habe ich einen Minus Wert und da wollte ich Jokin und Skunk fragen,  wie ich den neg. Wert bei der Steuererklärung das angeben könnte. Wegen Staking Rewards hätte ich auch eine Frage. Die Quelle des Zuflusses sind gekaufte NFTs und da frage ich mich, ob man den Wert der NFTs als Anschaffung bei der Steuererklärung angeben kann und wenn ja werden diese denn gegengerechnet bzw kann man Rewards mit irgend etwas gegenrechnen ?

     

  3. vor 16 Minuten schrieb skunk:

    Nicht zwingend. Vor dem BMF Schreiben gab es eine alternative Auslegung.

    Hast du zufällig Quellen dazu ?

     

    vor 17 Minuten schrieb skunk:

    Wichtig wäre noch, dass man dem Finanzamt die Möglichkeit nimmt später Rückwirkend die letzten Jahre alle zu korrigieren. Das Risiko besteht immer dann wenn man das Finanzamt belügt oder ihnen Informationen vorenthält. Also nicht einfach still und heimlich die alternative Auslegung in der Steuererklärung verstecken sondern eher offensiv alles fein säuberlich im Begleitschreiben dokumentieren.

    Ich habe 2022 für das 2021 zum ersten mal Steuererklärung mit Kryptogewinne eingereicht und nach 5 Monaten vor ein Paar Tagen kam der Bescheid für die Nachzahlen. Sonst waren Bescheide in 4-5 vom FA fertig.  Lügen und Vorenthalte der Informationen würden nur Probleme mit sich bringen da das FA meines Erachtens noch strenger reguliert wird.

     

    vor 23 Minuten schrieb skunk:

    Achtung auf diesen schlimmsten Fall sollte man sich unbedingt vorbereiten und die maximale Steuerzahlung im Voraus berechnen und bereithalten.

    Das sehe ich auch so.

    vor 24 Minuten schrieb skunk:

    Also jedes Jahr aufs neue auf den schlimmsten Fall vorbereiten und immer artig Geld beiseite legen. Sollte das Finanzamt die Steuererklärung nach oben korrigieren werden sie dir nur eine sehr kurze Frist einräumen um die Steuer auch zu bezahlen. Wer das Geld nicht bereits vorsorglich beiseite gelegt hat, wird dann recht schnell rausfinden wie wenig kooperativ das Finanzamt in so einem Fall ist. Da ist dann ruck zuck das Konto gepfändet.

    Nicht die Nachzahlung macht mir Sorgen, denn das muss man haben sondern, dass das FA eine Steuervorauszahlung aufbrummen kann. Nach 4 Monaten habe ich mal beim FA angerufen und nach dem Bearbeitungstand gefragt. Am Telefon wurde ich auf Sonstige Einkünfte hingewiesen und dass ich etwas Geduld aufbringen möge. Mir war schon klar, dass ich überall durchforstet werde. Ich habe ausdrücklich darum gebeten, keine Steuervorauszahlung festgesetzt zu bekommen, falls geplant worden war.  Ich habe den Bescheid jetzt bekommen und Vorauszahlung ist nicht drin. Die sind davon ausgegangen, dass ich eine einmalige Sache getätigt habe. Zum Glück gibt es für 2022 nicht zu versteuern und habe Zeit mich zwischen zeitlich schlau zu machen, aber für 2023 geht das Spiel von vorne los.

     

    • Like 1
  4. Hallo XRPina,

    freut mich, dass Du auch bei Blackfort bist. 

    vor 51 Minuten schrieb XRPina:

    endlich habe ich jemanden getroffen der selbige Problematik wie ich hat! Auch ich bin bei blackfort, habe nodes noch von BXN 0,01 Zeiten und entsprechende rewards. 

    Nach längere Internetrecherche bin ich auch zu dem Schluss gekommen , dass man die rewards am Tag des Zuflusses zum jeweiligen Kurs versteuern muss. .

    D.h  dann vermutlich bei uns, am Tag des BXN Launches  und die Einbuchtung in die blackfort Wallet. 

    So weit ich recherchieren konnte, haben Rewards keine Haltefrist und müssen immer zum Tag des Zuflusses versteuert werden. Zum Glück hat Blackfort nicht vor dem 31.12.22 gelauncht, sonst müssten die angesammelten Reward für das Jahr 2022 versteuert werden, was uns erst mal erspart geblieben ist.

    Angenommen Blackfort geht 1. Quartal 2023 an die Börse und so bald es gelauncht wurde beginnt die Steuerbarkeit. Ich habe Juli 2022 angefangen die Rewards zu sammeln und zusammen mit dem Jahr 2023 was denn später angesammelt wurde, müsste denn 2024 für das Jahr 2023 versteuert werden.

     

    vor einer Stunde schrieb XRPina:

    im Gegensatz zu anderen Chatteilnehmer bin ich aber der Meinung, das die Haltefrist von einem Jahr  für Gewinne durch die Kurssteigerungen des BXN hier bei uns nicht angewendet werden können, da wir die BXN nicht

    "käuflich"  erworben haben. Verluste folglich dementsprechend auch nicht !

    Also sobald es gelauncht wird beginnt die Steuerbarkeit. Ab diesen Zeitpunkt tritt die Finanzregelung für Rewards und Coins in Kraft. Die Rewards müssen so oder so versteuert werden und sind gleichzeitig auch die handelbaren Coins und können entweder innerhalb der Haltefrist oder drüber verkauft werden. Werden diese Coins unter ein Jahr mit Gewinnsteigerung verkauft sind noch mal Steuern auf den Gewinn fällig. Werden die Coins aber nach einem Jahr verkauft, muss der Gewinn nicht versteuert werden. Hier gilt aber FIFO, da die Coins nach und nach gegeben werden dh alle einzelnen Coins müssen Haltefrist einhalten. 

     

    vor einer Stunde schrieb XRPina:

    Ich habe schon versucht genauere Informationen zu Steuererklärung bezüglich unserer rewards zu bekommen, aber der Steuerberater Vorort hat schon Mal dankend abgelehnt, da die Sache zu kompliziert für ihn ist. Auch innerhalb  eine Blackfort Telegram Gruppe habe ich versucht das Thema zu diskutieren, aber entweder besteht wenig Sachkenntnis oder Desinteresse. 

    Also was das betrifft möchte ich mein Dank an Jokin und Skunk ausrichten, weil mir hier viel geholfen wurde. Nun auf dem Dashboard von Blackfort hast du Rubrik Nodes und da steht dein Gesamtblockbelohnung in BXN und Euro. Zusätzlich unter "meine Nodes" stehen die einzelnen Nodes mit BXN und Euro Angaben. Das entspricht zusammen genommen die gesamt Rewards zum jeweiligen Tag des Zuflusses mit entsprechender Eurowert.

    Ich habe zusätzlich die BSC Transaktionsdaten für den Kauf von den einzelnen Nodes gespeichert, falls Finanzamt mehr erfahren möchte. 

     

    vor 1 Stunde schrieb XRPina:

    Ich Frage mich jedoch wie soll man die täglichen rewards bei stetigen BXN Preisschwankungen dann für die Steuer dokumentieren können. Ebenso wird kein Steuerberater ohne eine solche Dokumentation den Fall annehmen.

    Zum Glück gibt es bei Blackfort nicht nur die Anzahl der Reward Coins sondern auch der entsprechender Gegenwert in Euro der zum Tag des Zuflusses entspricht. Ansonsten hätte man sich das jeden Tag notieren müssen. Bei den Coins, die man denn verkaufen möchte gilt zu beweisen, welche tatsächlich Haltefrist entspricht und das könnte für manche eine Strickfalle werden.

    Ich sehe das ganz entspannt und ist alles nur einfache Matheaufgabe. Alle 5 Sekunden werden Rewards ausgeschüttet und das kann man das auf 365 Tage ausrechnen und dann weiß du wie viele Coins Haltefrist einhalten und welche nicht.  

    Außer dem bei den Nodes stehen ausreichende Informationen wie täglich Rewards und damit kann Zeitpunkte ausrechnen. Also es gibt Möglichkeiten und bin mir sicher, dass Blackfort in der Richtung auch gewisse Infos zur Verfügung stellt. Lassen wir uns überraschen.

    LG und frohes neues Jahr

     

    • Like 1
  5. Bitte gestattet mir noch eine Frage, auf die ich so keine Antwort finde.

    Mir ist klar, dass Rewards sobald man sie erhält zum Tag des Zuflusses versteuert werden müssen so weit so gut. Aber ...

    - Wie schaut es aus, wenn ich Rewards erhalte und die sind noch nicht offiziell auf der Krypto Börse gelistet somit noch nicht handelbar, bin ich dennoch steuerpflichtig ?

    - Wenn die Reward Coins gelistet werden gilt wieder Tag des Zuflusses und Steuerpflicht, aber was passiert mit den Coins vor der Listung sind die denn vom Steuer befreit, weil sie zum Zeitpunkt nicht handelbar waren oder müssen sie mit den Coins nach der Listung zusammen versteuert werden ? 

    Dank schon mal an euch alle   😄

  6. Am 20.9.2022 um 17:00 schrieb MrRapid:

    Wie genau muss ich in der Schweiz meine staking Rewards versteuern? 

    Also bei uns in Deutschland ist das so, dass Staking Rewards zum Tag des Zuflusses besteuert werden müssen. Und die Besteuerung mache ich denn zur nächsten Steuererklärung. 

    In der Schweiz rechtet sich die Steuerbarkeit in Bund und Kantone dh manche müssen Steuern zahlen andere nicht.

    https://www.bucher-tax.ch/blog/besteuerung-von-staking-lending-und-liquidity-mining-ertragen

    Am 20.9.2022 um 17:00 schrieb MrRapid:

    Muss ich die versteuern sobald ich sie auf meiner Wallet erhalten habe oder erst wenn ich sie auf mein Bankkonto auszahlen lasse? 

    Sobald du auf dein Wallet hast und zur nächsten Steuererklärung, falls du nicht gewerblich unterwegs bist, da gelten andere Regel. 

     

    Am 20.9.2022 um 17:00 schrieb MrRapid:

    Das besondere bei diesem Pool ist dass die Rewards automatisch wieder reinvestiert werden in den Pool. 

    Das heißt bei der Besteuerung der Rewards muss du erst mal aus eigener Tasche bezahlen, weil du kein Zugang hast. Es kann passieren, dass du die Rewards zum Zeitpunkt des Zuflusses zum xy Preis besteuerst und später, wenn du Zugang hast, die Preis in den Keller gegangen sind. 

    • Like 1
  7. vor 23 Minuten schrieb skunk:

    Das hatten wir bereits geklärt. Einfach nochmal nachlesen

    Sorry auf der 1. Seite hatte Jokin die Tatsache gut beschrieben habe wohl übersehen. Es muss nur der Gewinn versteuert werden. 🥵

     

    vor 25 Minuten schrieb skunk:

    Möchtest du die Frage vielleicht näher spezifizieren damit wir den Unterschied rauslesen können?

    Nein 😀

    • Like 1
  8. Hey Leute an dieser Stelle möchte ich mich bei allen für Eure Ratschläge und Anregungen herzlich bedanken 👍 .

    Ich hätte zwei allgemeine Fragen zu Rewardsbesteuerung. Angenommen ich erhalte 2022 1000 Reward Coin im Wert von 1000€ und diese wird zum Tag des Zuflusses mit meinem persönlichen Steuersatz versteuert. Müssen die sofort besteuert werden, oder werden sie zur nächsten Steuererklärung mit versteuert ?

    Des weiteren angenommen der Wert steigt um 1000€ und ich veräußere sie innerhalb der Haltefrist. Welche Summe wird hier versteuert nur die 1000€ oder doch 2000€ ?

    Danke schon mal.🖐 

  9. Am 9.9.2022 um 17:29 schrieb skunk:

    Woher hast du den Kurs von 0,02€?

    So steht es auf der Webseite am 4.10.22 um 00:00 Uhr gilt 0,02€/BXN

     

    Am 9.9.2022 um 17:29 schrieb skunk:

    Was machst du wenn das Finanzamt genau diese Zahl zum Beispiel auf der Webseite des Projektes findet?

    Da sehe ich kein Problem. Auf der Anzeige der Gesamtblockbelohnungen findet eine automatische Anpassung statt. Das FA muss warten bis das Startup Unternehmen an die Börse geht.   

     

    vor 23 Stunden schrieb Jokin:
    Am 9.9.2022 um 17:16 schrieb Cazimodo:

    Das heißt nächstes Jahr kann ich die 1000€ NFTs nicht mehr gegenrechnen, falls Blackfort  dieses Jahr noch an Start geht ?

    Was meinst du mit "gegenrechnen"?

    Sorry, dass ich mich unverständlich ausgedrückt habe. Also angenommen die Firma geht dieses Jahr an die Börse und wenn ich nächstes Jahr für 2022 Steuererklärung mache gilt 1000€ Investition in NFTs als Anschaffungssumme und kann mit Gewinn gegengerechnet werden. Für nächste Steuererklärung könnte ich die selbe Summe wohl nicht mehr nehmen ? das wollte ich fragen.

     

    vor 23 Stunden schrieb Jokin:

    Du kannst die Token nicht verkaufen. Daher "0". Auch das Finanzamt wird feststellen, dass es für dich keine Verkaufsmöglichkeit gibt.

    Das sehe ich auch so.

     

    vor 23 Stunden schrieb Jokin:
    Am 9.9.2022 um 17:16 schrieb Cazimodo:

    Ja aber bei Blackfort soll ausdrücklich verkaufbar sein.

    Ja, klar "soll" das so sein - sonst würde da ja niemand einsteigen :D 

    Naja, mach mal - behalte jedoch stets im Blick, dass du später Käufer für deine Coins finden musst.

    Und warum sollte die dir jemand abkaufen wenn er sich doch selbst solche "Nodes" anschaffen könnte.

    Skunk und ich kennen diese Masche - kannst uns ruhig glauben.

    Kommt es nicht drauf an, wo es gelistet wird ? Gut bei Bitcoin.de muss jemand deine Coins kaufen, was eigentlich problemlos funktioniert, aber bei Bitpanda muss doch keine Käufer finden, ich verkaufe es einfach. Warum sollte bei Blackfort anders sein ?  🧐

  10. So Leute bin mittlerweile vom Tee zum Schnapps übergewechselt  😁

     

    vor 52 Minuten schrieb Jokin:

    1. Du hast nicht in "Nodes" investiert. Du hast "NFT"s gekauft.

    Das lassen wir mal so stehen, wird wahrscheinlich auch so sein...

     

    vor 54 Minuten schrieb Jokin:

    Du hast für 1.000 Euro NFTs gekauft.

    Wenn du die innerhalb  eines Jahres für 1.601 Euro verkaufst, musst du 601 Euro Gewinn versteuern.

    Das heißt nächstes Jahr kann ich die 1000€ NFTs nicht mehr gegenrechnen, falls Blackfort  dieses Jahr noch an Start geht ?

     

    vor 58 Minuten schrieb Jokin:

    Du bekommst deinen Reward (eher "Airdrop") und buchst diesen zum Anschaffungszeitpunkt mit "0" Euro ein.

    Gut das habe ich gerafft.

     

    vor 57 Minuten schrieb skunk:

    Was machst du wenn dich auf Basis dieses Fiatwerts besteuert? Die haben ja grundsätzlich auch Zugang zu diesen Daten.

    Es gilt immer noch Winhellers Aussage, ohne Gegenleistung bleibt der Wert 0. Nun das FA müsste inzwischen langsam gut aufrüsten aber das die alles sehen und wissen bezweifle ich.

     

    vor einer Stunde schrieb skunk:

    Darf ich fragen wann du laut diesem Fiatwert Millionär wärst? Ist der Reward so hoch, dass das in 3-4 Jahren rechnerisch der Fall wäre?

    Nun täglicher Rewards (Airdrop) 3,15€/197BXN * 365 = 1150€/71905 bei 0,02€/BXN. Wenn es bei 0,02€ bleibt sind es 1000 Jahre dann habe ich 1'150'000€. Wenn es wie bei BTC und BNB aber 10/100 stellig nach oben geht, dann könnte ich unter Umständen vorher schon vielleicht Millionär werden 😅 

    Ehrlich das große Geld erhoffe ich mir im Bullen Saison nicht von Blackfort sondern von Bitpanda und Binance 🧐

    vor einer Stunde schrieb skunk:

    Schau dir vielleicht zum Vergleich mal Strongblock hier im Forum an.

    Werde ich machen ...

     

    vor einer Stunde schrieb skunk:

    Ein anderes Beispiel ist Glamjet. Da hast du dann die Situation, dass deren Coin unverkäuflich ist

    Ja aber bei Blackfort soll ausdrücklich verkaufbar sein.

  11. vor 6 Minuten schrieb skunk:

    Daraus ergibt sich aber ein Problem. Du hast Coins auf deinem Wallet. Als was willst du die in deiner Steuererklärung einbuchen? Wenn du sie in einem Jahr verkaufst, fehlt dir der Nachweis sie jemals erhalten zu haben.

    Nun zu meiner Steuererklärung müsste ich separat ausführlich dokumentieren. Ich habe die Nachweise, wann die Nodes gekauft wurden durch Blockchain Protokolle. Ab Kaufbestätigung der Nodes begann auch sofort der Zufluss der Rewards. Außerdem ist auf der Seite sowohl die Menge der Tokens als auch der entsprechende Fiatwert in Euro ersichtlich. Support reagiert sehr schnell und freundlich zur Not kann ich auch ein History Protokoll geben lassen.  

     

    vor 15 Minuten schrieb skunk:

    Und dann wird es auch schon lustig weil die Alternativen wie du die Coins einbuchen könntest alle recht sinnfrei sind. Wo ist jetzt das Problem die als Staking Rewards mit Wert 0 zu deklarieren?

    Die Rewards mit Wert 0 zu deklarieren sehe ich jetzt so nicht als ein Problem. Ich nehme an, dass du darauf hinaus willst, schon mal beim FA zu deklarieren, um spätere Steuererklärungen zu erleichtern oder weniger kompliziert zu machen. Das könnte ein Schachzug sein !

  12. vor 17 Minuten schrieb Jokin:
    vor 38 Minuten schrieb Cazimodo:

    und wenn ich sie mit Gewinn verkaufe, gibt es noch mal Steuer auf dem Gewinn ?

    Ja, genau - ganz einfach.

    Ok so viel habe ich verstanden, dass Rewards ähnlich wie Abgeltungssteuer gehandhabt wird, außer dass man selber die Steuern führen muss und nicht automatisch geschieht. Aber zum Gewinnbesteuerung hätte ich eine Frage. Da ich doch in Nodes investiert habe, um überhaupt Rewards auszulösen müsste doch möglich sein diese gegen zu rechnen. Das heißt wenn ich zB für 1000€ Nodes gekauft habe und und 1000€ Gewinn erzielt habe müsste ich doch steuerfrei sein, es sei denn ich erziele 1601€ und müsste den gesamten Gewinn versteuern  ?

  13. vor 44 Minuten schrieb skunk:

    Du erhoffst dir eine Gegenleistung für dein Investment

    Ja so ist es in Form von Rewards.

     

    vor 45 Minuten schrieb skunk:

    Es klappt halt nicht auf der einen Seite Geld zu investieren mit der Hoffnung auf eine Gegenleistung und auf der anderen Seite zu argumentieren es gäbe keine Gegenleistung.

    Meine Meinung bezüglich Gegenleistung galt oben auf die Aussage von Winheller, dass nur eine Möglichkeit der Gegenleistung Steuerbarkeit auslöst.  Da es nicht der Fall ist bleibt es bei 0 und uninteressant für FA. Interessant wird es nach dem Launch und Listing, denn die Rewards wurden Anfang für 0,01€/BXN vergeben und steigert sich zeitlich auf 0,02€/BXN. Später kann der Wert der Token fallen oder steigen dh zum Tag des Zuflusses müssten die Rewards besteuert werden und wenn ich sie mit Gewinn verkaufe, gibt es noch mal Steuer auf dem Gewinn ? Ich sehe das wird ein Fall für einen Steuerberater  😨 

     

    vor 50 Minuten schrieb skunk:

    Die Gegenleistung hat keinen Wert aber sie ist dennoch vorhanden.

    Das ist richtig, jedoch das was vorhanden ist hat noch keine Gegenleistung, daher auch meines Erachtens kein Relevanz für Steuer. 

  14. vor 9 Minuten schrieb skunk:

    Du investierst in ein Projekt was ich als Scam einstufen würde und erzählst mir jetzt du hast investiert ohne eine Gegenleistung zu bekommen?

    Autsch das tut weh  😁 

    Meine Hauptkryptotätigkeit liegt bei Bitpanda und Binance  und hier habe ich jetzt nicht so viel investiert, dass es mich zum Erliegen bringen könnte. Ich glaube einfach an dieses Projekt. Ich respektiere deine Meinung, jedoch für ein Scam würde ich es nicht halten. Mir geht es nur darum, um steuerrechtliche Fakten zu verstehen und um zu setzten. Da ich jetzt schon drin bin komme ich um die Besteuerung von Rewards in Zukunft nicht mehr herum.

  15. vor 12 Minuten schrieb skunk:

    Falsch. Du musst die Rewards dann versteuern wenn sie auf deinem Wallet eingegangen sind auch wenn du sie für eine längere Zeit nicht verkaufst. Konkret heißt das, dass du am Jahresende 365 in Schaltjahren auch mal 366 Eingänge hast. Die Summe pro Tag reicht hier. Darauf zahlst du dann die Steuern.

    https://www.winheller.com/bankrecht-finanzrecht/bitcointrading/bitcoinundsteuer/besteuerung-von-staking.html

    Vielmehr überzeugt es, die Erträge des Stakings als Einkünfte aus sonstigen Leistungen gemäß § 22 Nr. 3 EStG mit dem Zuflusswert zu besteuern. Diese Norm ist sehr weit gefasst, sodass grundsätzlich jedes Tun, Dulden oder Unterlassen steuerpflichtig ist, sofern es eine Gegenleistung auslöst.

    Wenn es noch nicht auf dem Markt ist, kann ja auch keine Gegenleistung auslösen, oder ?

  16. vor 20 Minuten schrieb Matchbox:

    Angenommen du würdest eine 'richtige' Node betreiben und würdest damit auf einer richtigen Blockchain richtige Blöcke erstellen - dann würde ich aktuell vorsichtshalber davon ausgehen, dass eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt.

    Also bei Blackfort werden die Nodes von der Käufern weder erstellt noch künstlerisch gestaltet. Der Käufer kann gegen Gegenwert Nodes erwerben und kann nur auf sein Konto nur die zufliessenden Nodes verwalten. Sonst müsste jeder der seine Teuros auf der Bank für Zinsen anlegt Gewerbe anmelden müssen. Bei Nodes ist es auchnicht anders.  

  17. vor 8 Minuten schrieb Jokin:

    Wenn du nun 300 Token zu "0" Euro hast und am 13.11.2022 werden die an der der Börse für je 200 Euro handelbar, dann haben die einen Wertzuwachs von je 200 Euro gehabt.

    Verkaufst die Token vor Ablauf der Jahresfrist, denn ist der Gewinn steuerrelevant. Daher musst du überlegen ob du die Gewinne eintütest und darauf Steuern zahlst oder besser ein Jahr wartest und riskierst, dass der Kram nur noch einen Bruchteil wert ist.

    Ich habe doch zuvor keine Coins gekauft, um Reward zu erhalten. In meinem Fall sind es Nodes, aus denen die Rewards ausgeschüttet werden. Um die Steuern der Rewards zum Tag des Zuflusses zu besteuern müsste ich die Rewards verkaufen. Und wenn ich die unter Haltefrist verkaufe muss ich also Doppel Versteuern ?

  18. vor 17 Minuten schrieb Squirrel:

    Sind NFTs? Wenn die NFTs nur zum generieren von Rewards genutzt werden, riecht das für mich nach Gewerbesteuer.

    Laut Winheller Bei der Herstellung digitaler Kunstwerke liegen Einkünfte aus einer künstlerischen Tätigkeit nahe. Voraussetzung hierfür ist, dass der Steuerpflichtige eine eigenschöpferische Tätigkeit mit einer gewissen Gestaltungshöhe erbringt. 

    Bei Blackfort werden Nodes gekauft und das sind dezentrale Knotenpunkte in Blockchain. Ich habe weder Einfluss auf Menge der Rewards noch Gestaltungsmöglichkeit daher sollte hier Gewerbesteuer rausfallen, weil Tatbestand für Voraussetzung nicht erfüllt werden kann. Ich verwalte nur die Rewards auf mein Konto.

    Der Käufer der Nodes hält sie "wie" ein NFT (oben Schreibfehler)  und kann sie später auch verkaufen laut Blackfort. 

  19. Hallo Leute 😃

    Also dieses Jahr für 2021 habe ich meine Steuererklärung abgegeben und bis hier hin waren nur Coins ohne Haltefrist zu besteuern. Dieses Jahr habe ich angefangen auch zu staken und erhalte schon die Rewards. Das heißt nächstes Jahr muss ich mich auch noch um die Besteuerung der Rewards beschäftigen und dazu ergeben sich bei mir ein Paar Fragen. 

    Unter anderem auf der Seite https://bitcoin-2go.de/staking-steuern/ wird ausführlich die Besteuerung beschrieben und es steht: Für die Besteuerung der Staking Rewards gilt der Tag des Zuflusses nach §22/3 EStG. Die anfallende Steuer richtet sich nach persönliche Einkommenssteuer. 

    Auf bitcoin-2go sind auch ein Paar Fall Beispiele mit unterschiedlichen Szenarien dargestellt. Hier verstehe ich das so, dass wenn ich Coins kaufe z.B. ADA und stake erhalte ich Rewards und die Menge der Rewards müssen zum Tag des Zuflusses mit entsprechender Gegenwert versteuert werden und die Rewards haben keine Haltefrist im Gegensatz zu Hauptcoin ADA und müssen immer versteuert werden. Ist das so richtig ?

    In meinem Fall geht es, um Nodes bei Blackfort Network, die gekauft werden mussten, um Rewards zu erhalten. Die Nodes die gekauft wurden, werden als NFTs gehalten und können sogar später verkauft werden.

    - Wie ist aber hier die Besteuerung von Rewards zu verstehen, da Nodes quasi keine Coins sind ? 

    - Blackfort ist noch nicht Mainnet gelauncht worden, aber habe inzwischen einige Rewards erhalten, die ich aber nicht verkaufen kann, weil es noch nicht auf dem Mark ist. Angenommen Mainnet Lanch erfolgt zum Anfang Januar 2023, jedoch habe ich bis zum 31.12.2022 Rewards erhalten.  Müssen diese Rewards trotz dem für 2022 versteuert werden ?

    - Angenommen Mainnet Lanch erfolgt zum November 2022 und darf auch offiziell verkauft werden. Ab dem Zeitpunkt des Verkaufstart müssen die erhaltenen Rewards zum Tag des Zuflusses besteuert werden, gilt das auch für Rewards, die ich vor November erhalten habe oder sind die steuerfrei zu betrachten ? 

    - Haben die Nodes eigentlich so was wie eine Haltefrist, wie bei den Coins ?

    Danke schon mal für eure Erfahrungsberichte und Ratschläge 😊

    LG

     

     

     

     

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