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  1. Hi Leute, habe mir eben die Seite vom BMF bezüglich Kryptowährungen angeschaut: https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/sparen-veranlagen/Steuerliche-Behandlung-von-Krypto-Assets.html (Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2021) Ich zitiere mal: "Krypto-Assets im Privatvermögen Ertragsteuerliche Behandlung Die ertragsteuerliche Behandlung von Krypto-Assets im Privatvermögen ist davon abhängig, ob diese zinstragend veranlagt werden. Liegt eine zinstragende Veranlagung vor, stellen die Krypto-Assets Wirtschaftsgüter iSd § 27 Abs. 3 EStG dar. Sowohl die Zinsen, als auch realisierte Wertsteigerungen unterliegen in diesem Fall dem Sondersteuersatz gemäß § 27a Abs. 1 EStG iHv 27,5 %. Werden die Einkünfte aus der Veräußerung von Bitcoins unter § 27 Abs. 3 EStG subsumiert, kommen die Bestimmungen des § 27a Abs. 4 EStG zur Anwendung, wonach der gleitende Durchschnittspreis anzusetzen ist. Erfolgt hingegen keine zinstragende Veranlagung, ist die Veräußerung oder der Tausch von Krypto-Assets als Spekulationsgeschäft gemäß § 31 EStG dann steuerrelevant, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Bei unentgeltlich erworbenen Wirtschaftsgütern ist auf den Anschaffungszeitpunkt des Rechtsvorgängers abzustellen. Der Handel zwischen Krypto-Assets ist ebenso wie der Eintausch von virtuellen Währungen gegen Euro als Tauschvorgang anzusehen. Beim Tausch von Wirtschaftsgütern liegen jeweils eine Anschaffung und eine Veräußerung vor. Als Veräußerungspreis (des hingegebenen Wirtschaftsgutes) sowie als Anschaffungskosten (des erworbenen Wirtschaftsgutes) ist dabei der gemeine Wert (auch Verkehrswert oder Einzelveräußerungswert genannt) des jeweils hingegebenen Wirtschaftsgutes anzusehen (vgl. § 31 Abs. 1 EStGiVm § 6 Z 14 lit. a EStG). " Also ich verstehe das jetzt folgender maßen. Krypto Gewinne im Privatvermögen sind nach einem Jahr stets steuerfrei. Für Kryptogewinne innerhalb eines Jahres gilt der Sondersteuersatz von 27,5 %? Bisher war das doch so das für Gewinne innerhalb eines Jahres der persönliche Einkommenssteuersatz gilt? Jetzt also doch Abgeltungssteuer oder verstehe ich hier etwas falsch? Zudem wird hier auch nirgendswo eine Verlängerung der Haltefrist auf 10 Jahre erwähnt bei zinstragender Veranlagung. Freue mich über den Austausch mit euch.
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