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MMAM

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  1. Ja, ich weiß - ist eine mini-Summe für ein FA. Dennoch, hab ich nicht viel Erfahrung mit dem FA und es breitet sich bei dem Gedanken an solche Ungenauigkeiten immer eine leichte Panik in mir aus. Am Ende will ich es so sauber wie möglich haben, natürlich wenn möglich bis auf die letzte Rundungsstelle um eine entsprechende Angriffsfläche auszuschließen. Dass dieser Betrag unter gehen kann, grade bei dem was ich eh nachzahlen werden muss (~800), ist mir bewusst - aber wäre gern auf der sicheren Seite. Dennoch Danke für die schnelle Antwort!
  2. Hi, ich hab folgendes Szenario: Zum Ende meines Minings, das mit Kleinunternehmerregelung lief, blieben 0,000xxxx in Coins über (~2 Euro) die sich über das Verkaufssystem nicht verkaufen ließen. Da der Verkauf nur bis drei Nachkommastellen ging, ließ sich der Teil nicht mehr abgeben (Man muss als Gewerbe nach Erhalt alles direkt verkaufen - sonst wird die Kursdifferenz versteuert). Wie soll man dies jetzt handhaben? Kann man diese Coins als Privatentnahme in das private Portfolio deklarieren? Wenn nicht, wie müsen diese Couins angegeben werden? Abschreiben? Hat damit jemand Erfahrung oder kann eine Einschätzung geben (die keine finanzielle Beratung ist) was man sich mal anschauen sollte? Danke im voraus.
  3. Nicht schlecht, dann hast du einen pfiffigen StB am Start gehabt Bezügl. der Pools - hast du da irgendwas besonders angegeben, oder gabs da irgendwelche Nachfragen des FA? Mich verfolgt weiterhin die Annahme/Befürchtung, dass das FA einem eine Gesellschaft öff. Rechts unterstellt und man zur Gewerbesteuer für den ganzen Pool zur Haftung rangezogen wird.
  4. Danke für deinen Erfahrungsbericht. Kurze Nachfrage dazu, hast du Solo-Mining betrieben oder hattest du dich einem Pool angeschlossen/bedient?
  5. Guten Morgen, nach vielem Lesen hier im Forum, diversen Webseiten von Steuerberatern und co sind bei mir einige Fragen bezügl. Mining Pools und der Haftung für die Pool Gemeinschaft bezügl. Gewerbesteuer offen. Die genaue Details kann sicher am Ende nur ein Steuerberater gegen Honorar beantworten/auslegen - aber vielleicht hat jemand bereits Erfahrung gesammelt und kann diese Teilen bzw eine Einschätzung geben. Ausgangslage wäre das ETH Mining im Pool dem man sich mit seinem Rechner/eigenen anschließt und entsprechend 'mit'-Mined. Mined man dauerhaft, wäre dies ja Gewerbemeldepflichtig - was ich jetzt auch nicht als grundsätzliche Hürde sehen würde. Angenommen, durch seine Karte erwirtschaftet man so einen Betrag der unterhalb der Gewerbesteuergrenzen liegt - so scheint ja die Frage zu bestehen, wie wird der Pool bewertet. Mein Bsp bezieht sich einfach mal auf Ethermine org - da die ihren Sitz in AT haben und somit in der EU sind. Auch wenn jede Sitaution inviduelle Auslegungssache ist, scheint ja im Raum zu stehen - inwieweit man hier Haftungspflichtig bezügl. Gewerbesteuer für den ganzen Pool ist. Das ist soweit ich das beurteilen kann, die hauptkrux wenn es darum geht im Pool zu minen. Meiner Ansicht nach, kann ich selbst schlecht belegen wer alles am Pool teilnimmt und ich kann auch nicht nachweisen welche Nutzer zB auch in DE ansässig sind. Meinem Grundverständnis nach müsste entsprechend "von Amts wegen" als Verweis auf den Pool in der Steuererklärung angegeben werden. Vielleicht weiß jemand, wie sich das verhält? Welche Auswirkungen haben die Hauptstandorte der Pool-Firmen? oder sind hier die Locations der Server entscheidend? (zB ob man dann den US Pool nutzt, oder den EU Pool) Wie wäre das zu beurteilen im Vergleich EU-Serveradresse vs US-Serveradresse? Sitzt ein Pool an Sich in DE, wäre die Frage nach der pot. Haftung für die Gewerbesteuer sicher "einfacher" zu beantworten - da dort das Risiko größer wäre, dass es vom FA so ausgelegt wird. Meiner Einschätzung nach, wäre zumindest schonmal eine Gewerbeanmeldung die Nr Sicher - da zB bei ETH relativ schnell die 256€ Gewinn/Ertrag überschritten werden - selbst mit einer Grafikkarte (zumindest im Pool). Wie gesagt, eine konkrete Steuerberatung müsste ich beim Steuerberater bezahlen, hier suche ich erstmal potentielle Erfahrungen und Austausch mit dem Sachverhalt. VG Tante Edith: Kleiner Nachtrag: gefunden hab ich zB noch https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79402/ Unter Punkt 7 wird der Inlandsbegriff erklärt und da heißt es: Vielleicht reicht es hier, festzustellen das der eigene Betrieb im Inland stattfindet und man braucht dann eben nur seinen eigenen Nachweisen?
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