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hkama

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  1. Hallo, ich beziehe KAL-Rente (Knappschaftsausgleichsleistung). Ich habe eine jährliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300,00 EUR. Das macht mir Kopfzerbrechen. Nebenbei fotografiere und zeichne ich gerne Grafiken. Einige Fotos und Grafiken habe ich bei Adobe Stock hochgeladen. Dafür brauche ich keine Gewerbe, da es sich ausschliesslich um meine eigene Werke handelt. Damit verdiene ich durchschnittlich ca. 250,-- EUR im Monat. Das macht ca. 3.000 EUR im Jahr. Diese Hobbybeschäftigung habe ich bei meiner Rententräger vorab mitgeteilt! Jetzt habe ich etwas in Bitcoin und Altcoins investiert. Einige davon verkauft. Haltedauer ca. 6 Monate. Dabei ist ein Gewinn von ca. 4.000 EUR entstanden. Meine Frage ist: gefährden diese Kryptogewinne meine KAL-Rente? Gelten die Gewinne/Einnahmen von Bitcoin als vergleichbares Einkommen im Sinne .... meiner Rente? Auszüge aus dem Merkblatt/mein Rentenbescheid: "........ Hinzuverdienstgrenze bei Bezug der Knappschaftsausgleichsleistung (KAL) Bei Aufnahme einer Beschäftigung in einem knappschaftlichen Betrieb entfällt der Anspruch auf die KAL unmittelbar, unabhängig von der Höhe des erzielten Entgelts. Außerhalb eines knappschaftlichen Betriebes darf neben dem Bezug der KAL eine Beschäftigung oder Tätigkeit ausgeübt werden, soweit die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 EUR eingehalten wird. Dieser kalenderjährlichen Hinzuverdienstgrenze wird der kalenderjährliche Hinzuverdienst gegenübergestellt. Sobald der Hinzuverdienst diese Grenze überschreitet, entfällt der Anspruch auf die KAL in vollem Umfang. Sie müssen uns unverzüglich mitteilen, wenn Sie eine Beschäftigung oder selbsständige Tätigkeit ausüben oder wenn Ihr Einkommen über der kalenderjährlichen Hinzuverdienstgrenze liegt. Einkommen sind: - Brutto-Arbeitsentgeld, - Arbeitseinkommen das ist der steuerrechtliche Gewinn, wie er sich aus dem Einkommenssteuerbescheid ergibt. Dazu zählen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbstständiger Arbeit, auch wenn eine Tätigkeit tatsächlich nicht ausgeübt wird; - vergleichbares Einkommen das sind zum Beispiel Entschädigungen für Abgeordnete.... ........" vielen Dank für die Antworten im Voraus!!!
  2. Ich trade seit Anfang des Jahres 2021 bei Binance. Ich kaufe zum erstenmal am 15. Januar 2021, 0,006318 BTC und bezahle 200,-- EUR BTC Kurs beim Kauf 31.623 EUR Ich kaufe am 12. Februar 2021, 0,00255234 BTC und bezahle 100,-- EUR BTC Kurs beim Kauf 39.065 EUR In der gleichen Minute kaufe ich 103 IOTA und bezahle dafür 0,00255234 BTC BTC Kurs beim Kauf 39.063 EUR IOTA Kurs beim Kauf 0,97 EUR Für den IOTA-Kauf hat Binance die Bitcoins, die ich am 15. Januar gekauft habe verkauft. Dadurch ist ja bei mir ein Gewinn generiert worden. Genaue Höhe weiß ich jeztz nicht! meine Frage ist: Darf ich diesen Gewinn erst 2022 mit der Einkommenssteuererklärung versteuern oder muss ich das sofort beim Finanzamt melden???? Da ich ca 40 solche Trades habe, BTC-Kauf und anschlißend BTC/Altcoin-Kauf, ist der Zwischengewinn weit über 600,-- EUR.
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