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wiegewitzt

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  1. Gewinn wurde erzielt-ja. Kann ich sie dann erst steuerfrei verschenken /übertragen, wenn 1 Jahr vergangen ist?
  2. Hallo in die Runde, ich hab jetzt ein paar mal Geld als Investition von meinen Verwandten erhalten, um für sie Kryptowährungen zu kaufen. Sie kennen sich mit dem Thema nicht aus und für mich war es kein Problem. Jetzt würden sie ihre Investitionen gerne wieder haben und zur Seite legen. Dafür würde ich ihnen eine Hardware Wallet besorgen. jetzt die eigentliche Frage-wenn ich das Konto der wallet dementsprechend auf den Namen des Investors anlege, ist damit auch das Eigentumsverhältniss geklärt? Bin ich dann aus der Angelegenheit raus. Ich will nicht irgendwann Fragen dazu vom Finanzamt gestellt bekommen. War ja auch nicht mein Eigenkapital, dass investiert wurde. vielen Dank und schöne Grüße
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