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Russ

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  1. Du hast recht bei den Aktuellen Preisen von ETH und Hardware ist es auf lange Sicht ein verlustgeschäft. Trotzdem habe ich bock drauf weil 3 Karten habe ich sowieso und zumindest im sommer Zocke ich überhaupt nicht könnte die Kapazität also anderweitig verwenden. Danke für die Aufklärung, du hast natürlich recht da hätte ich auch vorher kommen können. Dann stelle ich die Anfrage wohl eher beim Gewerbeamt. Gruß
  2. ja fände ich gut. jetzt ist die Frage Mine ich drauf los und gebe bei der steuer die Gewinne (falls veräußert an) oder versuche ich mich vorab zu vergewissen ob das als Hobby oder Gewerbe zählt bei meinem FA
  3. ich habe mir das jetzt mal Durchgesehen. Leider wird die Frage ob nun Mining per se gewerblich ist, wenn man mit einem Rig von bis zu 6 GPU sporradisch laufen lässt, nicht abschließend geklärt. Der Kollege sagt, wie die meisten Onlineratgeber: wer extra HW dafür anschaft ist grundsätzlich Gewerblich. OB nun rentabel oder nicht. in dem Fall würde bei Gewerblichkeit vorliegen. Auf der anderen Seite sagt er aber, dass müsse der Einzelfall entscheiden wie man es handhabt... jetzt stehe ich wieder da. Ich meine 2 Karten habe ich sowieso und wenn ich noch ein paar möchte und unterm Strich abzüglich aller kosten nichts hängen bleibt und falls doch gebe ich das An bei der Steuer, ist das doch eigentlich trotzdem ein Hobby bzw Liebhaberei. Ich befürchte bei einer Anfrage vom Finanzamt wird dabei auch nichts zählbares herauskommen. Als ob sich da jemand auskennt
  4. Genau so wie ihr das beschreibt sind und waren auch meine Bedenken / Gedanken. Also ich gehe da überall mit und genau so würde ich es gerne auch machen... einfach überschuss in der Steuer angeben und jut isset. Aber per definition ist Mining Gewerblich ab dem Zeitpunkt der Gewinnanstrebung und das liegt ja zweifelsfrei vor oder? Ich wenn halt nicht in dieser Scheiß ALG2 Falle säße würde ich einfach tacheless mit dem Gewerbeamt reden und dann bin ich schlauer. Es sind halt Ämter die sich gegenseitig auskunft geben da bin ich wahnsinnig vorsichtig mit solchen Anfragen. Angenommen ich würde mich Gewerblich als Fotograf melden und nur 2-3 Hochzeiten im Jahr Schießen käme ich auch gerade mal auf 3 Jahren zum POI weil Kameras + Objektive Teuer sind. Soweit ich weiß würde einem dann aber das Gewerbeamt nicht dicht machen. Danke
  5. hat keiner auf mich bezogene Infos? Wie sieht es den mit gewerblichen Minern hier im Forum aus? was macht das Finanzamt wenn ihr zwar Schürft aber nicht sofort veräußert? wie wird das dann gerechnet.
  6. danke für den Tipp, etwas in Coins zu investieren wurde in meiner Familie besprochen und auch gemacht. Lernen kann ich da noch viel. Ich bin aber halt auch einfach an der Technik interessiert und habe da Bock drauf. Insofern wäre es schön wenn sich jemand äußern könnte zu meinen spezifischen Fragen.
  7. Alles klar dann wäre das ausreichend geklärt. Wäre super lieb wenn der ein oder andere noch etwas zu Fragen 2-6 meines Ursprung posts zu sagen hätte Vielen dank soweit LG
  8. Nein auf keinen Fall, dadurch das ich ja aktuell sowieso kein Einkommen beziehe ergo die 9800 EUR Freigrenze zur Verfügung habe werde ich mit einem 6GPU RIG auch keien Steuern bezahlen müssen. demnach werde ich da alles melden eh klar
  9. vielen dank für den Input. Über die Umstellung auf EIP1559 habe ich gehört allerdings war ich der Meinung frühestens im Herbst ggf. erst 2022 und ob die Entscheidung überhaupt schon durch ist war eines wissens auch noch nicht endgültig geklärt. Angenommen ich würde nur mit den Beiden Computern die ich sowieso habe (Hackintosh mit 5700xt und ein gaming PC mit 6700XT) ein paar Wochen bis EIP1559 minen und dann bei Verkauf den Erlös in der Steuererklärung angeben. daraus würde mir wohl niemand eine Gewerbliche Tätigkeit andichten? --------- Wäre super wenn sich jemand Speziell auf Fragen 2-6 beziehen könnte. bzw noch infos für mich hätte Gruß und danke
  10. Wie schon geschrieben ich habe ziemlich genau die Summe die Das Schonvermögen umfasst zur Verfügung. Die würde ich gerne zum Schritt in die Selbsständigkeit - und wenn es nur als grundlage dient für spätere Eigenständige tätigkeiten im Computer bereich - nutzen. Daran ist absolut nichts verwerflich, falls deine Frage darauf abziehlt. Das JC unterstützt Selbstständigkeit sogar, da es ein Schritt in die unabhängigkeit ist. Andere Beantragen Kredite oder Gründungsförderung, wieso soll ich das wenige Geld das ich besitze nicht investieren dürfen?! Für Konstruktive Beiträge bedanke ich mich bereits im Vorfeld
  11. Hallo, Rahmenbedingungen: -Aktuell in ALG 2. -Vermögen Unterhalb des Schonvermögens ich bin Technik begeistert und habe die Tage mit meiner 6700XT mal einen Tag Nanopool Ethereum ge-mined. Jetzt hätte ich wahnsinnig bock das wenige Geld was ich noch habe (schonvermögen) in 5 weitere GPU zu investieren und ETH zu schürfen. Ziel ist natürlich die Selbstständigkeit und unabhängigkeit vom Jobcenter. (zumindest zum Teil) Leider wird man in dieser niedrigen Skalierung nicht davon leben können aber zumindest etwas dazu verdienen können. Hierzu habe ich folgende Fragen: 1. Ab wann ist das Gewerblich? "Handelt es sich beim Mining von Kryptowährungen um eine gelegentliche Tätigkeit, kann es sich um Einkünfte aus sonstigen Leistungen im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG handeln. Diese sind erst ab einer Höhe von 256 EUR im Kalenderjahr einkommensteuerpflichtig. Der Tausch oder Rücktausch von Kryptowährung in Euro oder eine andere Kryptowährung innerhalb eines Jahres nach der Anschaffung führt zu einem privaten Veräußerungsgeschäft i. S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG." ---- hierzu wäre auch die Frage sind die 256 EUR NACH Stromkosten und Hardware zu sehen oder nicht 2. Falls Gewerblich: WANN wird das Mining als Einkommenssteuer bewertet und zu Welchem Kurs? (wenn ich das geschürfte ETH nicht direkt verkaufe sondern auf Kurssteigerung setzte, mache ich dann überhaupt gewinn / umsatz im laufenden Monat / Jahr für den Fiskus)? 3. im ALG 2 gilt das monatliche Zuflussprinzip. D.h. ich darf in dem jeweiligen Monat nicht mehr als das Schonvermögen besitzen oder Zahlungseingänge aufs Giro haben diese werden als Einkommen angerechnet. Damit müsste ich natürlich meinen Lebensunterhalt bestreiten. Wie ist das aber nun wenn ich sagen wir 0,3eth mit 6GPU schürfe im Wert von ungefähr 1000 EUR (abzüglich Strom und anschaffugnskosten der hardware) ? Wird mir das monatlich Angerechnet, denn wenn ich das ETH nur schürfe und nicht direkt verkaufe habe ich ja noch kein Einkommen generiert?! Vergleichbar wenn ich jetzt beginnen würde zu Schneidern, am Ende des Monats habe ich einen Mehrwert anhand von 10 Klamotten etc. geschaffen aber ja noch nicht verkauft. ? Ergo keinen Zahlungseingang der mir angerechnet werden würde? Natürlich ist der Sinn des Schürfens finanzielle unabhängikeit und ein Schritt in Selbstbestimmung ggü. dem Jobcenter, jedoch muss ich natürlich wissen ob die mir dann Monatlich einen Zahlungseingang andichten obwohl nur Kryptowährung hergestellt wird als gewerbliche Tätigkeit die so ja erstmal nicht zu verwenden ist. Zudem muss ich ja auch berücksichtigen die GPU und Hardware wieder herein zu bekommen. Nicht das ich zum Schluss mit weniger da stehe als zuvor. 4. Wie weise ich dem Finanzamt den Stromverbrauch nach? als Nebengewerbe habe ich ja keine dedizierte Produktionsstätte mit eigenem Stromzähler. 5. Darf ich das Rig bauen mal ein paar Tage laufen lassen ob alles funktioniert und mich dann Selbstständig melden? oder kann ich dann die gekaufte Hardware nicht mehr absetzten? Also muss die Anschaffung der Produktionsmittel NACH der Gewerbeanmeldung sein. 6. Ich bezahle ja aktuell leider keine Einkommenssteuer, gehe ich demnach richtig davon aus, dass ich den Freibetrag von 9744 EUR mit Mining als Gewinn erwirtschaften müsste um überhaupt Steuerpflichtig zu werden? (d.h. Mining abzüglcih Strom, Hardware Anschaffung etc.) Vielen lieben Dank für eure Auskünfte.
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