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Humpty

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  1. Ich sehe das so, dass die Putzfrau und der Handwerker die 1/3 abdrücken müssen, da sie im Austausch dafür Sicherheit im Alter oder Krankheitsfall bekommen. Durch Cryptogewinne bekommt man diese Garantien nicht. Außerdem ist eine normale Arbeit auch mit Euro verbunden, die nationale/kontinentale Währung, während es sich bei Cryptos um nationallose dezentralisierte Währungen handelt. Das Tätigkeiten im Lande, die offiziell nationale Währungen und Sozialleistungen (Bezahlung bei Krankheit, Urlaubstage, Weihnachtsgeld) mit einbeziehen, dafür auch eine Geldleistung fordern ist um einiges verständlicher als eine Cryptotätigkeit, die sich nicht auf nationale/kontinentale Währungen und Sozialysteme bezieht und man auch nicht ortsgebunden agieren muss (Handwerker/Putzfraus benötigen Wohnungen und Häuser auf deutschen Grund zum Arbeiten). Bezüglich Malta bekommt man auch nicht so einfach Aufenthaltsrecht. Man muss schon einen mittleren 6-stelligen Betrag vorweisen können (wenn ich darüber richtig informiert bin).
  2. Das denke ich mir halt auch. Die Menge der Rewards schwanken täglich/wöchentlich/monatlich. Hinzu kommen die eigentlichen Kursschwankungen. Das größte Problem aber: Es gibt keine Tradinghistory. Csv-Export? Nicht möglich. Das Ganze wird dann noch komplizierter: ein Tokenpaar wird zu einem LP-Token. Innerhalb des LP-Tokens werden die Mengen des Paares stehts an den Kursschwankungen angepasst. Das nennt man Impermanent Loss. Es kann also sein, dass wenn einer der beiden Tokens stark ausbricht, dass man das Impermanent Loss irgendwann realisieren muss. Man hatte dann vielleicht von dem Liquidity Providing Prozess (verstehe ich als erweiterte Art des Stakings?) einen Verlust zu verbuchen. Darf man diesen Verlust dann steuerlich verrechnen? Was dient als Beweisgrundlage für die Tradinghistorie? Kam es schonmal vor, dass das FA einfach die Walletadressen abgefragt hat, um Einsicht zu erlangen?
  3. Ja es ist klar. Also werden Stakingrewards pauschal versteuert (bei Zufluss in Euro anzugeben). Und dann nochmal, wenn ich die Rewards nicht stake und in weniger als 1 Jahr veräußer. Was für eine Schande.
  4. Und zum Zeitpunkt des Zuflusses heisst genau? Wenn ich sie verkaufe? Das macht ja Sinn. Aber wenn ich sie bekomme (nicht verkaufe) und danach zum Staking verwende? Dann müsste ich die ja zwei mal versteuern, wenn ich die 10 Jahresfrist nicht einhalte...
  5. Vielen Dank für deine Antwort. Allerdings hast du meine Frage nicht wirklich beantwortet. Also ich versuche es nochmal: Fall1: Ein Token wird für das Staking eingesetzt. Durch das Staking werden die eingesetzten Tokens nach 10 Jahren steuerfrei. Die durch das Staking entstandenen Rewards sind nach 1 jähriger Haltefrist steuerfrei. Fall2: Ein Token wird für das Staking eingesetzt. Die durch das Staking entstandenen Rewards werden wieder zum Staking eingesetzt und sind somit nach 10 Jahren steuerfrei. Meine Frage an dich MKE: Wo muss ich im zweiten Fall denn was versteuern, wenn ich nun 10 Jahre warte? Oder muss ich etwa jeden durch Staking erworbenen Rewards zuvor versteuern, bevor die Haltefrist beginnt? Das macht doch keinen Sinn. Wenn ich alle Rewards zum Staking verwende und zehn Jahre warte muss ich, in meinem Verständnis, nichts versteuern.
  6. in welchem Land wohnst Du denn und wie handhabt man das dort mit den Steuern und Nachweisen?
  7. Hallo CoinForum, ich würde gerne wissen, wie es sich steuerlich verhält, wenn man z.B. ein Tokenpaar staked und die daraus entstandenen Rewards automatisch in den Stakingpool mit aufgenommen werden. Dadurch entsteht kein Verkauf oder Swap. Muss ich die Rewards dann trotzdem versteuern oder kann ich auch 10 Jahre warten und das gesamte Stakingasset dann steuerfrei in Euro zurücktauschen? Vielen Dank im Vorraus Humpty
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