Zum Inhalt springen

eintaurenkrieger

Neueinsteiger
  • Gesamte Inhalte

    4
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Reputation in der Community

1 Neutral

Letzte Besucher des Profils

Der "Letzte Profil-Besucher"-Block ist deaktiviert und wird anderen Benutzern nicht angezeit.

  1. Hab mich jetzt nochmal mit der Sache beschäftigt. Steuerlich beschäftigt mich lediglich die Sicherheitsleistung. Das Darlehen ist für mich steuerlich nicht interessant. Im Klartext: die Sicherheit muss steuerlich unberührt bleiben. Aus Thread bei dem Blocktrainer forum (forum.blocktrainer.de) und einem deutschspr. Finanzen subreddit entnehme ich eindeutig, dass es steuerlich keine Auswirkungen hat. Ja, da wird die Strategie besprochen, wie man Geld aus Krypto rausschlagen kann, ohne zu verkaufen und damit steuern zahlen zu müssen. Im BMF Entwurf steht auch nichts diesbzgl.: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2021-06-17-est-kryptowaehrungen.html Dass man nur Steuern bezahlt, wenn man realisierte Einkünfte hat, ist ja wohl klar. Das ist z.b. bei Verkauf oder Tausch von Krypto (gegen Waren oder Dienstleistungen) der Fall. Ich glaube wir sind uns da einig. Ich sehe hierbei keine Einkünfte (bzgl der Sicherheit). Das Darlehen ist separat zu betrachten, und ist an sich auch keine Einkunft. Auch das ist klar. Ich habe allerdings noch ein bisschen Zweifel was die Haltefrist angeht. Aber nur sehr geringe Zweifel. DENN: bei Wikipedia steht: "Die Sicherungsübereignung ist im deutschen Recht ein Vertrag, durch den ein Schuldner seinem Gläubiger zur Sicherung einer Schuld das Eigentum an einer beweglichen Sache oder Sachgesamtheit im Wege eines Besitzkonstituts (§ 930 BGB) übereignet" Aja. Also dass Binance irgendwie diese Bedingung einer Sicherungsübereignung erfüllt, bezweifel ich. Ich habe die Binance Loan Service Terms mal durchgelesen. Da steht nichts von sowas. Ob ich noch einen Steuerberater fragen soll ob er mir die Frage beantworten kann? Ich habe leider keine Ahnung welche Qualifikationen irgendjemand in einem Forum hat, niemand teilt das mit. Hat jemand hier echte steuerliche Expertise im Bereich Krypto Borrowing, damit ich mir die Kosten für den Steuerberater sparen kann? Ich frage nur, falls der/die-jenige das ganz zufällig beiläufig weiß, das ist alles. Edit: Mal ein Gedankenspiel: Eine Haltefrist kann nur: 1. unberührt bleiben 2. oder zurückgesetzt werden 3. oder verlängert werden auf 10 jahre Anders Möglichkeiten gibt es nicht Mein Ziel ist 1. Also muss ich 2 und 3 ausschließen. 3 tritt nur ein wenn man Krypto als Einkunftsqueue nutzt. Selbst wenn man den Kredit als Einkunft sehen würde (Kredite sind keine Einkunft im Steuerrecht!!), wäre die Sicherheitsleistung nicht die QUELLE dieser Einkunft (wie bei Staking). Also muss ich nur 2 (zurücksetzen der Haltefrist) ausschließen. Eine Haltefrist kann nur mit Anschaffung eine Sache beginnen (zurückgesetzt werden), denn eine Haltefrist beginnt IMMER mit der Anschaffung. Das würde bedeuteten, dass die Rückgabe der Sicherheit eine Anschaffung wäre, OK, nehmen wir an zum aktuellen Kurs. Allerdings würde das (analog dazu) auch bedeutet, dass die Hingabe der Sicherheit eine Veräußerung darstellen würde (zwingend, da sonst nicht steuerlich sonst nicht konsistent!). Hier beißt sich das alles schließlich. Veräußerung zu 0 Euro oder was? Veräußerung zum aktuellen Kurs kann es ja nicht sein, sonst würde man ggf. Steuern zahlen, wo faktisch keine Einkunft vorhanden ist. @Gulliverich würde dir echt gerne eine Nachricht schicken aber das Forum sagt mir dass ich nur 0 Nachrichten pro Tag verschicken kann, warum auch immer. Ich würde nämlich echt gerne wissen, wo du deine Expertise bzgl Sicherungsübereignung hast und warum du glaubst, dass man sie hier evtl anwenden könnte, oder ob das nur irgendwas ist, was du beiläufig aufgeschnappt hast.
  2. Ob meine Krypto bei Binance als Sicherheit benutzt werden oder nicht: in beiden Fällen wird mir das als "Assets" angezeigt. Crypto Loans zeigt "Debt Assets" und "Collateral Assets" an. Und dann gibt es noch die assets in meiner Binance Wallet. Dies werte ich mal als Hinweis, dass es noch mein Eigentum ist. Die Milliarden im Eigentum anderer Binance Benutzer wurden mir auch noch nie auf meinem Account angezeigt. Achso: Binance sperrt sehr wohl meine Sicherheit. Ich weiß gar nicht wie man darauf kommen kann, dass dass technische nicht möglich sei. Technisch ist alles möglich. EDIT: ich kann zur Sicherheit auch nach belieben hinzufügen oder wegnehmen. Mag vielleicht auch ein Indiz sein, dass es noch mein Eigentum ist. EDIT2: Knackfrage scheint in der Tat zu sein, wie man eine Sicherungsübereignung erkennt OHNE dass dies irgendwo vertraglich festgehalten ist (bei Binance). EDIT3: ich gebe zu bedenken: zumindest bei Immobilien ist es so, dass die Haltefrist mit der Anschaffung (KAUF) beginnt, ganz egal ob sie weiterverschenkt oder vererbt wird. Eine Sicherungsübereignung ist ebenso KEIN Kauf/Verkauf, sondern bloß ein Eigentumswechsel. Wenn dem so ist dann würde gelten: - keine Haltefristverlängerung, da kein Kauf oder Verkauf stattfand, sondern nur ein Eigentumswechsel (siehe Immobilien => private Veräußerungsgeschäfte) - keine Steuern, da kein Gewinn, da kein Verkauf. Ein Eigentumswechsel (alleine!!!) hätte also damit keine steuerlichen Auswirkungen.
  3. Z.b. bei Binance über die "Binance Loans" (Binance Kredit) Da gibt man einfach an wieviel Krypto man haben möchte, und Binance behält die Sicherheit ein, bis der Kredit zurückbezahlt wird. Für das Darlehen lässt sich eine beliebge Kryptowährung auswählen. Für die Sicherheit lässt sich eine beliebige Kryptowährung auswählen, die man in seinem Spot Wallet bei Binance hat. EDIT: ich gehe natürlich davon aus, dass man bei binance seine sicherheit NICHT staked (was möglich wäre)!
  4. Hi Leute! Nehmen wir an ich nehme einen Kryto-Kredit auf und hinterlege als Sicherheit ebenfalls Krypto. Nach X Tagen zahle ich Kredit + Zinsen zurück. Hiermit ist NICHT Lending gemeint. D.h. mein Krypto verleihe ich nicht, bekomme also KEINE Zinen. Das Krypto dient NUR als Sicherheit für den Kreditgeber! In diesem Fall werden also KEINE Einkünfte aus der Währung generiert. Selbst wenn man den Kredit als Einkunft sehen würde, wird der Kredit ja nicht aus der Sicherheit generiert. Ebenso liegt KEINE Veräußerung vor. Veräußert wird mein Krypto erst, wenn die Sicherheit nicht mehr ausreicht (Liquidation)! Ich sehe also keine steuerlichen Auswirkungen. Weder sehe ich eine Haltefristverlängerung, noch Steuern durch das bloße Aufnehmen und Zurückzahlen eines Kredits auf mich zukommen. Ich halte mal Wertsteigerung/-verfall des Darlehens außen vor! Mir geht es nur um die Sicherheit, die ich hinterlege. Auf die Sicherheit gäbe es meiner Meinung nach keine steuerlichen Auswirkungen, richtig? Liege ich damit richtig? Und wenn nicht, warum? Danke!
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.