Hallo, 2021 lagen alle meine Einkünfte weit unter dem Grundfreibetrag von 9744 €.
Im Jahr 2021 habe ich mir eine Kryptowährung für 6000 Euro gekauft, dann ist diese auf 5000 Euro gefallen und ich habe sie mit 1000 Euro Verlust verkauft und mir stattdessen kurz danach eine andere Kryptowährung für die 5000 Euro gekauft.
Im Jahr 2021 habe ich also 1000 Euro Verlust mir Kryptowährungen erzielt.
Wie ist das jetzt im Jahr 2022, kann ich hier die 1000 Euro Verlust vom Vorjahr gegenrechnen ?
Ich gehe davon aus, dass wenn im Jahr 2022 wieder meine Einkünfte unter dem Grundfreibetrag liegen und auch der Gewinn nach dem Verkauf der Kryptowährung die ich letztes Jahr gekauft habe, dann kann ich logischerweise den Verlust vom letzten Jahr nicht gegenrechnen.
Was wäre aber, wenn die Kryptowährung die ich letztes Jahr für 5000 gekauft habe, ich im Jahr 2022 durch glückliche Umstände für 20000 Euro verkaufen könnte, dann kann ich mich logischweise auch nicht mehr auf den Grundfreibetrag berufen und ich müsste Steuern zahlen, das müssten dann um die 5000 Euro sein. Wenn ich den 9984 Euro Grundfreibetrag für das Jahr 2022 von den 15000 Euro Gewinn abziehe und ich keine weiteren Einkünfte im Jahr 2022 hätte.
Kann ich nun von den ca. 5000 Euro zu versteuernden Gewinn, die 1000 Euro Tradingverlust vom Vorjahr abziehen, so dass ich nur noch 4000 Euro versteuern müsste ?
Was glaubt ihr ?