Estmal vielen Dank für deine Antwort
Ich muss nicht den Kauf angeben, sondern nur den Verkauf, habe ich das richtig verstanden? Das klingt etwas seltsam für mich. Könnte ich mir demnach nicht einfach einen Anschaffungspreis und Datum ausdenken und den Gewinn dementsprechend frei wählen?
Ich habe in vielen Artikeln gelesen, dass es eine Spekulationsfrist von einem Jahr bei Crypto gibt. Stablecoins zählen demnach nicht dazu?
Muss man dann die Transaktions-IDs als Belege mit angeben? Was ist wenn man sich verrechnet oder Beträge falsch überträgt?
Wenn ich also nur mein eigenes Geld nutze und mit dem Kauf und Wiederverkauf von NFTs 100.000€ Gewinn erziele gilt dies nicht als gewerbliche Tätigkeit? Es gibt einige Artikel die behaupten, dass der Handel von NFTs relativ schnell vom Finanzamt als gewerbliche Tätigkeit eingestuft wird, weshalb ich diese Frage stelle.