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  1. Moin, ich bin noch relativ neu im Krypto-Bereich und recherchiere momentan zum Thema Steuern. Dabei kam für mich folgende Frage auf: Wenn ich als Privatperson meine Gewinne aus Kryptowährungen nach dem First-in-first-out-Modell besteuere, nehme ich mal das Szenario an, dass ich einen 1btc an tag x für 1000€ kaufe und auf meine Wallet transferiere. Das gleiche - zum Preis von 1200€ - einige Wochen später. Nun will ich nach einem halben Jahr bei einem Preis von 2000€ alle btc-Teile verkaufen und schiebe sie wieder auf eine exchange. Nur: sowohl der erste Bitcoin als auch der zweite sind natürlich nicht mehr "vollständig", da ein Bruchstück als Netzwerk-Fee beim Transfer verwendet wurde. Es wären jetzt zum Beispiel nur noch 1,99btc, die ich verkaufen kann. Wie ist dann vorzugehen; 1btc bei 1000€ und die restlichen 0,99 für 1200€ Einkaufspreis erscheint mir nicht ganz stimmig. Wird das trotzdem so gemacht oder muss ich auch noch alle Transfergebühren protokollieren und angeben - und wie wirken diese sich dann steuerlich aus, falls es so ist? Danke schonmal fürs Lesen - vielleicht denk ich einfach zu kompliziert
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