Danke dir für die ausführliche Rückmeldung!
Ich hätte es eher wie eine Ausbuchung gesehen. Ähnlich wie bei wertlosen Aktien.
Ab wann wird aus einer Transaktion eine Veräußerung? Muss ich zwingend einen Gegenwert dafür erhalten (z. B. 1 EUR)?
Hab da noch den ein oder anderen illiquiden NFT, den ich ganz gern als Verlust gegenrechen würde 😅
Naja, ein typischer Aktiensplit ist eigentlich steuerneutral. In der Vergangenheit gab es aber Konstellationen, wo es Probleme mit dem Finanzamt gab. Hier waren dann technische/formale Feinheiten entscheidend, die ich auch mal für mich geltend machen wollte
Ist aber gar nicht so wichtig. Ich schlafe lieber ruhig, als mich mit sowas in Gefahr zu bringen.
Ok, dann warte ich im Zweifel lieber noch etwas ab.
Da $WEAPON ein ERC-20 Token ist, spielt es mit Blick auf die Transaktionskosten keine Rolle, ob ich nun ETH oder WEAPON erhalte. Dass Transaktionskosten sowohl beim Staken als auch beim Claimen anfallen, ist mir bewusst. Warum ist das Beschiss?