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sharequest

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  1. Ok, da schaue ich nochmal genauer nach. Aber wie du schon gesagt hast, wäre es im Zweifel ja kein Problem, das an einen Bekannten für 1 EUR zu verkaufen. Die Transaktionskosten sind zumindest mal kein Mehrwert für die Spieleentwickler von Megaweapon. Das geht alles an die Miner. Ich setze darauf, dass das Spiel ein Erfolg wird - Spaß macht, es viele spielen wollen und man dabei Geld/ETH verdienen kann. Grundsätzlich finde ich den play2earn-Bereich einfach sehr spannend. Ist natürlich extrem riskant, da das Spiel noch nicht mal draußen ist. Ist ja aber auch nur ein kleiner Teil meines Portfolios.
  2. Danke dir für die ausführliche Rückmeldung! Ich hätte es eher wie eine Ausbuchung gesehen. Ähnlich wie bei wertlosen Aktien. Ab wann wird aus einer Transaktion eine Veräußerung? Muss ich zwingend einen Gegenwert dafür erhalten (z. B. 1 EUR)? Hab da noch den ein oder anderen illiquiden NFT, den ich ganz gern als Verlust gegenrechen würde 😅 Naja, ein typischer Aktiensplit ist eigentlich steuerneutral. In der Vergangenheit gab es aber Konstellationen, wo es Probleme mit dem Finanzamt gab. Hier waren dann technische/formale Feinheiten entscheidend, die ich auch mal für mich geltend machen wollte Ist aber gar nicht so wichtig. Ich schlafe lieber ruhig, als mich mit sowas in Gefahr zu bringen. Ok, dann warte ich im Zweifel lieber noch etwas ab. Da $WEAPON ein ERC-20 Token ist, spielt es mit Blick auf die Transaktionskosten keine Rolle, ob ich nun ETH oder WEAPON erhalte. Dass Transaktionskosten sowohl beim Staken als auch beim Claimen anfallen, ist mir bewusst. Warum ist das Beschiss?
  3. Danke für die Rückmeldungen! Macht es denn einen Unterschied, ob ich die Coins an einen Kumpel verkaufe oder an eine Burner-Adresse sende? Ja, denke auch. Das ist auf jeden Fall das Logischste. Ich hatte gehofft, ein Steuersparmodell draus machen zu können Wenn es zugunsten des Finanzamts ist, ist denen ja auch egal, ob es nur eine technische Änderung ist. Spontan fallen mir Aktiensplits verschiedener amerikanischer Unternehmen ein. Ok, also wenn ich steuerlich auf der "sicheren" Seite sein möchte, dann halte ich am besten das volle Jahr (+1 Tag) und kann mir dann überlegen, ob ich ggf. die Coins stake. Nach Ablauf der Spekulationsfrist dürfte das ja kein Problem mehr sein. Die Staking-Erträge fallen in ETH an und werden auch nicht "restaked" oder dergleichen.
  4. Hallo zusammen, ich halte seit einer Weile $WEAPON-Coins. Letzte Woche wurde der ERC-20 Contract umgestellt, was zur Folge hatte, dass die Coins unter einer neuen Contract-Adresse als Airdrop auf die Wallets verteilt wurden. Die Coins auf der alten Contract-Adresse sind damit wertlos, aber weiterhin in meinem Wallet. Meine Frage ist nun, wie gehe ich steuerlich damit um? Angenommen, ich sende die alten Token auf eine Burner-Adresse. Kann ich das dann als Verlust geltend machen? Und wie ist der Airdrop zu behandeln? Die Frage stellt sich mir auch vor dem Hintergrund, ob ich den Coin staken sollte. Den alten Coin hatte ich Ende letzten Jahres gekauft. Die 1-Jahresfrist wäre also noch nicht herum gewesen. Hat jemand eine Idee bzw. weiß von ähnlichen Konstellationen? Ich wäre für jede Hilfe sehr dankbar. Beste Grüße Sven
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