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Macros_X

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  1. Ich kann mir kaum vorstellen, das das Gewerblich wird. Es sei denn du erläufst damit deinen Lebensunterhalt, dann könnte es irgendwann mal in die Richtung gehen. Aber für ein paar Hundert oder auch tausend Euro sicher eher nicht. Das halte ich spontan auch für die beste Lösung. Der Erhalt der Token (ob nun Airdrop oder einfach als Einkommen ist am Ende des Tages ja egal) sind sonstige Einkünfte nach §22 Abs.3 EStG. Der Gewinn/Verlust aus dem späteren Verkauf der Token ist dann ein privates Veräußerungsgeschäft nach §23 EStG. Wichtig noch: Du kannst Verluste aus dem Verkauf der Token nicht mit den Einkünften aus dem Erhalt der Token verrechnen, da das unterschiedliche Verlustverrechnungstöpfe sind. Die ganzen Sachen sind alle noch nicht oder nur oberflächlich geregelt und da wird sie Szene immer der Besteuerung vorraus sein. Das wichtigste ist glaube ich erstmal, das man alles so gut es geht angibt damit gar nicht erst der Eindruck entsteht, dass man hier Einkünfte verschleiern oder nicht angeben will. Zudem würde ich in einem Begleitschreioben auch immer angeben was ich gemacht habe und wie ich die Einkünfte ermittelt habe. Dann hat das FA die Möglichkeit das sich anzusehen und auf der Basis zu entscheiden. (Vielleicht sehen sie es ja auch anderes, dann muss man danach miteinander sprechen.) Das FA kann aber zumindest nicht sagen, dass man was verheimliochen wollte oder leichtfertig Dinge nicht angegeben hat, was ja theoretisch möglich wäre, wenn ich denen einfach nur 2 Zahlen in die entsprechende Anlage knalle. Ist aber alles natürlich keine Steuerberatung sondern nur meine private Meinung.
  2. Das sollte doch eigentlich über §22 Abs.3 EStG gehen. Kann man halt nur mit anderen sonstigen Einkünften verrechnen. Bin da aber auch kein Experte. Spannender finde ich hier auch noch die Frage, wann genau der Zufluss der Rewards ist. Muss man die theoretischen Erträge jeden Tag erfassen (mit welchem Kurs?) oder nur dann wenn man die Rewards umbucht ("claimed") und diese tatsächlich auf eine kontrollierte Wallet umgebucht werden. Hier gibt es aus meiner Sicht für beide Sichtweisen gute Argumente. Dem tatsächlichen Zuflussprinzip folgend würde ich persönlich den Zugang erst mit Claim sehen, aber ich kann auch verstehen, dass man der anderen Ansicht folgen könnte, da der Anspruch ja entsteht und ich theopretisch jeden Tag claimen könnte (Das Thema GAS-Fee oder Sliding Taxes lasse ich mal außen vor). Da hängen dann halt auch Folgebewertungsthemen dran, die schnell mal ein paar hundert Euro ausmachen können.. Beispiel: Jeden Tag erhält man einen Coin als Reward Kurs an Tag1 = 10 Euro Kurs an Tag2 = 8 Euro Claim nach Tag 2 von 2 Coins: S1: Wenn ich jetzt einen täglichen Zufluss unterstelle, dann hätte ich am Ende 2 Coins mit einem Durchschnittswert von 9 Euro/Coin und Einkünfte von 18 Euro S2: Wenn ich nur bei Claim zurechne, dann hätte ich 2 Coins mit einem Durchschnittswert von 8Euro/Coin und 16 Euro Einkünften Wenn ich die Coins nun direkt an Tag 2 verkaufe erhalte ich die 16 Euro auch tatsächlich. Bei S2 geht das 0:0 auf, da AK = VP, bei S1 entstehen allerdings 2Euro Verlust aus dem Verkauf, da die AK ja 2*9=18 waren. Bei steigendne Kursen eben entsprechend umgekehrt, es würde bei S1 ein Gewinn aus dem Verkauf der Coins erzielt, da VP>AK. (Aber die Preise der Coins aus den Nodes fallen ja eher im Laufe der Zeit...) Da sollte man auf jeden Fall ganz klar dem FA anzeigen, welche Methode man warum gewählt hat, damit die gar nicht erst auf die Idee kommen, das man absichtlich Erträge nicht angezeigt hätte. Zum Thema Nodes as a Service Ponzis an sich, sag ich nichts. Das muss jeder selbst wissen ob er sein Geld da riskieren möchte. Es gibt sicher einige, die damit sehr viel Geld verdiehnen und andere die es eben verlieren. (Das Geld ist ja nicht weg, es hat nur jemand anderes...) Wie ist das eigentlich bei Staking, wenn ich nicht jeden Tag die Erträge in die Wallet gebucht bekomme, sondern die ebenfalls via Claim abholen muss. Insbesondere bei variabler APY kann das tägliche Erfassen schwierig werden.
  3. Hallo zusammen, man kann ja seit kurzem seine HBAR bei Stader staken. Dabei wird nach meinen Recherchen die HBAR in HBARX gewandelt (Verhältnis ca. 1:1) und gestaked. Wenn man am Ende wieder alles auszahlen lässt bekommt man HBAR wieder (geht aktuell wohl noch nicht und soll mit V2 kommen). Ich hab jetzt zum Test mal einen kleinen Betrag dahin geschickt und tatsächlich zeigt mein Hashpack-Wallet jetzt HBARX an. Das müsste dann doch aber ein Swap sein und damit ein steuerbarer Verkauf der alten HBAR. Wenn ich die HBARX dann wieder "entstake" und zurückhole in HBAR wäre es ein Rücktausch und damit auch wieder ein Verkauf. Korrekt? Grüße (Das ganze soll wohl auch für Matic und andere Coins gehen, sind aber keine Coins die ich hab. Daher für mich nciht wichtig, das Prinzip ist aber wohl das gleiche.)
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