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  1. Ein Steuerberater wird dir hier auch nicht helfen können, da er nicht die Gesetze ändern kann. Der BFH hat einen ähnlichen Fall in 2021 dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt (§20 Abs. 5 EStG). Hier braucht man aber nicht in 2022 mit einem Urteil rechnen. Leider hat das Bundesverfassungsgericht eine direkte Klagen gegen §20 Abs. 6 EStG abgelehnt, weshalb jetzt erst der viel längere Weg über die Finanzgerichte und dann den BFH gegangen werden muss. Auch von der Politik kann man keine Hilfe erwarten. Schließlich hat die SPD dieses Ei den Privatanlegern ins Nest gelegt und die stellt nunmal gerade den Kanzler. Die FDP hat zwar dagegen gewettert, aber effektiv etwas tun wird sie nicht. Du wirst also gegen Deinen Bescheid Einspruch einlegen müssen inkl. Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung. Die Chancen auf Erfolg zur Aussetzung sehe ich als Laie bei 50:50 - je nach Wohnort. Dann geht es erst zum Finanzgericht und dann zum BFH. Bis der Fall endgültig geklärt ist, wird es lange dauern. Leider eine extrem schlechte Situation. Hier kannst Du dich bei der SPD und insbesondere bei Olaf Scholz, Lothar Binding sowie Michael Schrodi bedanken, die Lobbygesetze auf den Rücken der Privatanleger ohne Rücksicht auf den Rechtsstaat durchdrücken.
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