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Wizzard22

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  1. Servus, folgendes Beispiel: Person A investiert in verschiedene Kryptowerte, teilweise werden diese unter der Haltefrist von einem Jahr veräußert (teilweise mit, teilweise ohne Gewinn). Das Tool Cointracking gibt bei Person A für das Steuerjahr 2021 einen Kapitalgewinn von 3,000€ an. Außerdem ist Person A Student und arbeitet nebenbei als Werksstudent (Jahresgehalt gesamt 6,500€). Dort geht nur RV und KV ab, keine Einkommenssteuer. Da der Kapitalgewinn höher als 600€ ist, muss Person A diesen ja theoretisch als private Veräußerung nach dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuern. Jetzt die Frage: Wie berechnet sich für Person A der persönliche Einkommenssteuersatz? Muss auf das Jahresgehalt (6,500€) der Kapitalgewinn (3,000€) addiert werden um das insgesamt "zu versteuernde Einkommen" zu berechnen? Und wenn ja, heißt das wenn das "zu versteuerndes Einkommen" aus Gehalt und Kapitalgewinn unter dem Steuerfreibetrag für 2021 von 9.744€ liegt, muss Person A keine Steuererklärung abgegeben werden da der %Satz bei 0 liegen würde? Mit freundlichen Grüßen und vielen dank im Voraus
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