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PerryCox007

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  1. Hallo Community, ich nutze CoinTracking.info und sehe im Steuerreport immer die Möglichkeit der Depottrennung. Ich habe schon immer nach dem Prinzip "Not Your Keys, Not Your Coins." gehandelt. Sprich ich kaufe mit FIAT auf Börse A Ethereum, schicke es an offline Wallet A. Kaufe nach ein paar Monaten auf Börse B wieder Ethereum und schicke es auf Wallet A. Egal, ich fahren mit FiFo und ohne Depottrennung besser! Allerdings verwirrt mich der Punkt 62 und der Wortlaut "walletbezogene Betrachtung" im BMF-Schreiben von Mai 2022. > Zitat #1: 62 Es gilt eine walletbezogene Betrachtung. Die gewählte Methode ist bis zur vollständigen Veräußerung der Einheiten einer virtuellen Währung oder einer bestimmten Art sonstiger Token in dieser Wallet beizubehalten. > Quelle #1: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2022-05-09-einzelfragen-zur-ertragsteuerrechtlichen-behandlung-von-virtuellen-waehrungen-und-von-sonstigen-token-bmf-schreiben.pdf?__blob=publicationFile&v=1 > Zitat #2: Auch die Klarstellung, dass nunmehr eine walletbezogene Betrachtung für die Verbrauchsfolge zulässig ist und nicht auf den Steuerpflichtigen (der mehrere Wallet verwenden kann) insgesamt abzustellen ist, ist hilfreich. > Quelle 2: https://rsw.beck.de/cms/?toc=BC.5213&docid=448846 Verstehe ich was falsch? Ist die walletbezogene Betrachtung Pflicht? Das Thema seine Kryptoassets auf einen Ledger oder ähnliches zu transferieren ist ja schon immer Thema und wird von vielen so getan - nicht erst seit FTX. Schonmal danke für die Klarstellung, Perry
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